das silberpfeil muss nicht eingetragen werden wenn eine abgestempelte bescheinigung dabei liegt das es von einer fachwerkstatt verbaut wurde.ist sogar nen vordruck dabei den die einbauende werkstatt stempeln muss.
wenn serienmaessige rad reifen kombination verbaut ist muss es nicht eingetragen werden.
bei abweichender bereifung oder fahrwerksaenderung muss es eingetragen werden.
man sollte die abe auch lesen.abe bedeutet nicht automatisch das nicht einmgetragen werden muss.
@ bmwfan85
du hast dir einen intakten airbag hochjagen lassen?
sorry,aber selber schuld.was machst du wnen du das auto verkaufen willst udn das raid ins naechste übernehmen?
so bist du gezwungen das lenkrad beim verkauf drin zu lassen.
die werkstatt kann nicht drauf bestehn das dein airbag gezündet wird udn da bleibt.
es ist dein eigentum.
natürlich gibt es vorschriften wie ein airbag sachgemaess zu lagern ist udn du musst einen ggfs bzw. sprengstoffschein haben.
hast du den nicht oder lagerst du nicht richtig machst dich strafbar.
das ist allerdings dein problem und nicht das der werkstatt.
mal abgesehen davon wird wohl kaum jemand ne hasussuchung machen weil du nen airbag haben koenntest.
desweiteren geht so ein airbag nur hoch wenn er mit strom in verbindung kommt.der sicherheitssprengstoff zündet nichtmal im hochofen.
ich haette drauf bestanden das mir mein eigentum nicht gesprengt udn ausgehaendigt wird.ansonsten haette das ganze jemand anderes verbaut.
gruss sascha
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