Hallo!
Das hier schreibt das Kraftfahrtbundesamt (KBA) auf seiner Homepage:
Folien, die an Scheiben von Kraftfahrzeugen angebracht werden sollen, sind nach § 22a Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bauartgenehmigungspflichtig. Sie dürfen nur verwendet werden, wenn sie mit einem amtlich zugeteilten Prüfzeichen gekennzeichnet sind. Das KBA hat im Rahmen seiner Zuständigkeiten eine Reihe von Allgemeinen Bauartgenehmigungen (ABG) für Folien erteilt. In keinem Fall wurden eingefärbte Folien für die Verwendung an solchen Scheiben genehmigt, die für die Durchsicht des Fahrzeugführers von Bedeutung sind.Vordere Seitenscheiben sind für die Durchsicht von Bedeutung. Ob Zulassungsbehörden Bauartgenehmigungen im Einzelfall für die Verwendung an vorderen Seitenscheiben erteilt haben, ist dem KBA nicht bekannt.Heisst im Klartext:
NEIN!
(Es sei denn Du bekommst 'ne sündhaftteure Einzelabnahme von einem obergnädigen Prüfingenieur)
Hinten ist's nur mit ABG erlaubt. Vorne ist keine Tönung, Folie oder-was-auch-immer erlaubt.
Wer's trotzdem macht; Viel Glück!
Ausserdem sieht's doch voll prollig aus. Bäh! Nicht mein Geschmack. Aber darüber lässt sich ja bekanntlich streiten.
Grüße
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Bearbeitet von - UweBu13336 am 18.05.2006 18:32:41