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morgen leute grade is mir was passiert!
ich fahre auf dem weg nach hause mit voll besetzten auto vor mir fährt einer für 2 uhr morgens ziemlich langsman also überhole ich ihn.....mein beifahrer war besoffen und zeigt dem beim überholen den stinkefinger....dann fahre ich zu nem kreisel da war uns schon klar das der uns verfolgt ich dreh also 3 runden um den kreisel dann hält der an ich fahre raus über ne rote ampel um ihn abzuhängen (hatte shiß das das irgend welche schläger typen sind. dann holt der uns wieder ein und ich fahre wieder normal zu na tankstelle die alles voller überwachungskameras hat und parke dort ein typ steigt auas mit na taschenlampe holt irgend ne marke raus wo ich nich erkennen kann was drauf steht ich steig aus der sagt führerschein umd papiere und von ihrem beifahrer den ausweis! der meine dann ich höre von der bußgeldstelle und kann mich drauf gefasst machen ein paar monate zu laufen und mein beifahrer bekommt ne strafanzeige wegen beleidigung...
hat jemand schon mal vergleichliches erlbet was sagt ihr dazu? kann der mir überhaubt was nachweisen? 1 aussage gegen 5 und ich bin ja nur über rot gefahren weil wir dachte der verfolgt uns der is voll dich aufgefahren...also für jede antwort bin ich dankbar!!!
liebe grüße bennizone
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Hallo bennizone,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "von auto verfolgt!"!
Gruß
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Mitglied seit: 11.01.2006
Ostbevern
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171 Beiträge
Rote Ampel 3 Punkte 1 Monat Führerschein weg, dein Kollege richtig Ärger wegen Beamtenbeleidigung.
Dat is schon übel mit den getarnten Ordnungshütern..........
Den Ordnungshütern wird da mehr glauben geschenkt, da kannste deine 4 Zeugen inne Tonne kloppen
a.) die waren besoffen (kommt deinem Kollegen noch zugute)
b.) es sind deine Freunde
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BMW oder Porsche fahren für eine bessere Welt.Bearbeitet von - Peppitsch am 13.04.2006 06:21:40
Ja dumm gelaufen !
Also ich kann mir nicht vorstellen das, dass mit der roten Ampel zieht !!!!?
Schließlich muss man da anhalten, ausserdem denke ich, wenn der Dir wirklich was wollte, dann wäre er auch über rot gefahren !
Mit den Aussagen vor Gericht, keine Ahnung, wenn das stimmen sollte mit den 2 STIMMEN eines Polizisten, dann haste ja immernoch 5 gegen 2 Stimmen.Aber da wirste wohl kaum ne´ Chance haben, dein Kumpel wegen Beamtenbeleidigung, naja vielleicht etwas milder wegen Alk. !?
An deiner Stelle würde ich mal schnell mein Kennzeichen in der Fotostory unkenntlich machen, auf einem Bild hast du es vergessen !
Wer weiss, wenn Dir einer Einen rein tun will, kann er es mit DEINEM Beitrag hier tun, Beweismaterial für die Sache !
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MFG
Rieger
KULT DVD++NEU++ nur 48 STUNDEN zu verkaufen FSK18 !!
Rechtschreibfehler sind die Folge kreativen Denkens !
Bearbeitet von - Rieger 325 am 13.04.2006 06:30:12
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Schwanstetten/bei Nürnberg
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2356 Beiträge
Was heißt irgendeine Marke. Wars nun ein Polizist oder wars ein Tiergartenwärter?
Und bei einer derartigen Sache könntest, wenn so weit ist, vielleicht sogar noch raus kommen.
Bei uns gabs einen Fall, bei dem ein Rollerfahrer vor der Polizei durch die Fußgängerzone geflüchtet ist. Der bekam keine Strafe, weil die Polizei sich nicht zu erkennen gab und der Rollerfahrer vermuten musste, dass ihm aus dem Verfolgerfahrzeug Gefahr droht. Nötigung usw.
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***Klingonen-Kreuzer Kapitän***
Meine kleine Homepage
..mmh mit iregendeiner Marke habe ich überlesen !
Hat der Typ denn nicht seinen Namen gesagt, das sollte er eigentlich tun !?
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Rieger
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Mitglied seit: 01.05.2005
Erding
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45 Beiträge
Erstens wuuste dein Freund nicht das es ein Polizist war und zweitens gibt es keine Beamtenbeleidigung!!!
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DAS LEBEN IST ZU KURZ UM GESCHLOSSEN ZU FAHREN
pass auf :
du sagst keinem bullen das du über rot gefahren bist das streitetst du ab , und da lass dich auch nichts einreden, du bist im kreisverkerh gefahren und dann zur tanke aber nicht über rot.
dein beifahrer war betrunken alos nicht zurechnungsfähig, du hast nichts getrunken kann dir auch nichts nachweisen weil er keinen alkotest gemacht hat, den wäre er im dienst gewesen hättest du ins krankenhaus zur blutentnahme müssen oder einen pustetest machen müssen.
hat er aber nicht er war wahrscheinlich nicht mehr im dienst.
sag dein beifahrer zahlt die verwarnung von 35 € ic hweiss was das kostet :-), und fertig fahr zur dienststelle und zahl das sofort , dann is die sache meist erledigt.
und du bist nicht über rot !
sonst is dein schein weg ...
oder du gibst alles zu entschuldigst dich bei dem beamten gibst ihm das geld sagst es tut dir echt leid und es war ein riesen fehler un du hast angst vor schlägertypen gehabt und bist dann zur tanke da die kamaras haben dann kriegste auch ne verwarung oder so .
probiers is wirklich kein scheiss was ich dir hier sage..
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Zitat:
und zweitens gibt es keine Beamtenbeleidigung!!!
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DAS LEBEN IST ZU KURZ UM GESCHLOSSEN ZU FAHREN
(Zitat von: Karthager)
Interessant :-) seit wann?
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Hi,
also wenn der Polizist nicht im Dienst war und du ihn auch so nicht erkennen konntest, kann er dir nicht viel anhaben.
Wenn er im Dienst war, dann wirst dich in den nächsten Tagen sportlich bewegen müssen.
Deine Zeugen kannst vergessen. "Alkoholeinfluss". Außerdem wird einem Polizisten immer mehr geglaubt als Tätern, ist ja auch verständlich.
Würde auch von der Ampel jetzt nichts erwähnen, erst wenn dich ein Polizist anspricht.
Hat der Polizist gesehen oder vielleicht schon behauptet das du über Rot gefahren seist?
Weiß-Blauer Gruß
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BMW Freude am Fahren
Niederbayern
Bearbeitet von - CoupeDriverLA am 13.04.2006 09:05:45
seit wann is die polizei allein in nem auto unterwegs? dachte immer die müssen zu zweit sein?
ich will da auch mal nicht ausschließen dass sich da irgendwer nen spaß aus dem ganzen macht..
aber du kannst soweit ich weiß immer wenn dich jemand kontrolliert nach dienstmarke und namen, dienstnummer usw. fragen .. wäre da vllt auch ganz sinnvoll gewesen.
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Zitat:
Außerdem wird einem Polizisten immer mehr geglaubt als Tätern, ist ja auch verständlich.
so ein quatsch. würde es zu einer verhandlung kommen ist es meist so lang her dass die bullen selber passen müssen. man muss wirklich sagen dass die polizei bei sowas einen sehr undankbaren job hat wenn sie rowdies die über rote ampeln fahren nich mehr drankriegen könnnen. richter und polizei arbeiten zusammen, ich lach mich tot!!! ich kann das auch nur wiedergeben da mein engster so ein bulle ist und wir oft darüber qwuatschen
Beamtenbeleidgung gibts ansich nichtmehr aber doch noch
Bsp: du darfst sagen "bullen kotzen mich an"
du darfst nicht sagen "bullen wie SIE kotzen mich an"
so einfach ist das und so ist es nunmal in bayern.
wenn der wannabe alleine war hast ma überhaupt kein stress, erhzat keine zeugen. desweiteren hast du dir die marke (sowas gibts doch gar net in BRD) nichma angeschaut. also sollte dir auch nichts passieren.
thema ampel: die is bestimmt nich umsonst da und dafür hab ich kein verständnis. nachts laufen auch fussgänger rum oder es fahren andere autos. mal drüber nachdenken.
und wenn man das macht dann muss man eben mit den konsequenzen rechnen und sie auch wegstecken. sei lieber froh dass es kein unfall mit verletzten gab.
in diesem sinne und halt uns mal auf dem laufenden was hier weiter passiert.
gruß Norman
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Understatement ist alles
@ E36-Freak
gab´s noch nie :-)
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Je hoeher die Nummer desto kleiner der Hummer !
Hi,
Zusammenarbeit Richter und Polizist hab ich nicht angesprochen, ich hab gesagt das die Glaubwürdigkeit eines Polizisten vor Gericht höher ist als von einem angeblichen Täter.
Außerdem wird so ein Vorfall schriftlich aufgenommen, somit fällt ein Aussage eines Polizisten meist vor Gericht weg, da eine gewisse Glaubwürdigkeit des Richters besteht. Es muss somit dann vom Täter bewiesen werden dass er das nicht getan hat und dies wird sehr schwer.
@ Touri Normi
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BMW Freude am Fahren
Niederbayern
Zitat:
@ E36-Freak
gab´s noch nie :-)
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Je hoeher die Nummer desto kleiner der Hummer !
(Zitat von: BenE36)
Den Tatbestand der "Beamten"-Beleidigung wohl nicht, sehr wohl aber die Umschreibung mit der entsprechenden Ahndung
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Es kommt halt immer auf den Richter bzw. auf die sachbearbeitende Bußgeldstelle an und natürlich auf die Aussage des Kollegen. Natürlich hat die Aussage des Kollegen vor Gericht mehr Gewicht, das soll aber wiederum auch nicht heissen, das die Aussage unumstößlich ist. Hat der "Kollege" sich dann die Personalien notiert oder nur in die Papiere geglotzt, bist Du sicher, das es ein Kollege war? Das mit zwei Mann im Streifenwagen ist Nonsens und die Aussage mit dem Überfahren des Rotlichts zieht wohl auch nicht, wenn man mal die Vorgeschichte bedenkt, die Sache mit dem "Stinkefinger" ist halt dumm gelaufen, zur falschen Zeit am falschen Ort......
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LOL
Alles abstreiten!!!!!!
Wenn ein Grüner ohne grüne Kleidung allein im Auto ist und alles larifari über die Bühne bringt war er nicht im Dienst! Er war zu 100% nicht im Dienst und nur als Privatmann unterwegs, dann stehen 5Aussagen gegen 1! Sag dein Beifahrer war besoffen, die anderen 3 nicht, wer will dir was anderes beweisen? Steht dann halt 4gegen1!
Rote Ampel abstreiten
Beifahrer hat sich gerade beschlagenes Fenster geputzt oder irgend ein schwachsinn, denn beleidigung im Straßenverkehr ist beleidigung! Egal ob Beamter oder Ziviler Mensch! Und man sollte nicht unbedingt zahlen, wenn sich einer dieser Bullen auch nach Dienstschluss noch so "aufführen" muss!
Und wenn er nicht im Dienst war, ist es ein "normaler" Mensch wie du und ich! Der kann dir im Privatleben nix anhaben..........(spreche aus erfahrung)!
Lass dich net unterkriegen, einer (vielleicht nur vom Ordnungsamt) hält dich an, verlangt deine Papiere (die du nie hättest rausgeben sollen) und will dich Anzeigen, vergiss es! Wie will er das machen gegen 5 Leute? Ein ganz abgehobener und selbstsicherer ha? So ein ******
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RegionalteamNiederbayern
Mitglied des verruchten Regioteam Niederbayern.
LANDSHUT CANNIBALS
Ersteller dieses Themasaktuell gesperrt
Deutschland
19 Beiträge
ja so wie ihr sehe ich das auch!
der war alleine und ich weiß nich ob das ein bulle war oder nich der fuhr ne alte klapper kiste und fuhr voll dicht auf! er meinte auch ich kann mich bei meinem nachbarn bedanken und das ich mir ja das bußgeld mit dem teilen kann! von daher hätte er mich nie verfolgt wenn mein kolege nich den stinkefinger gezeigt hätte! ich meine ich habe ihn föllig gefahrlos und nicht rasand überholt da er sehr langsam fuhr und als ich über rot gefahren war das war auch an na stelle wo man sehen konnte das keiner kam war ne kreuzung in Y form und ich bin langsam ran gefahren und das hätte ich auch nie gemacht wenn ich gedacht hätte das ich verfolgt werde was ich ja offentsichtlich wurde!und später ist man immer schlauer ich hätte dem nich mein führerschein und sonstiges zeigen sollne hätte lieber mal fragen sollen was der will und was der sich rausnimmt mich zu verfolgen!
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@ coupe driver:
kommt es zu einer verhandlung wird der/die polizist/-en ganz normal geladen.
und stimmt ein polizist ist niemals alleine unterwegs, und auch net zivil.
und ob das freunde sind die für den benni aussagen oder nur zeugen, es darf dir keiner unterstellen dass diese 4 freunde für einen lügen...=> fazit: im zweifel für den angeklagten oder mangels beweislage wird verfahren eingestellt.
ich meine die haben bei mir schon wegen illegalem waffenbesitz, (ich holte meine schreckschuss von der reperatur nach silvester ab und hatte sie im auto und genau zu diesen tagen trat das neue waffengesetz in kraft, nur so am rande) das verfahren eingestellt aus mangel an beweisen obwohl sie die waffe eingezogen hatten....da war einfach das ganze drumherum mit beweisen, klage etc zu kostspielig sagte mir zumindest der anwalt damals.
benni sei froh dass nix passiert is und es wird auch nix passieren, ausser er hatte ne videocam dabei, und lern draus
grüße norman
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Understatement ist alles
Super, ich bin hier wohl im Expertenforum:
Im Regelfall sind es zwei, sagt aber nicht, das es nicht auch ein Kollege sein kann, der alleine im Dienst ist bzw. alleine mit einem Zivilwagen fährt und ein Kollege kann sich jederzeit in den Dienst versetzen, auch wenn er als Zivilperson unterwegs ist!!! Und wie gesagt, die Entscheidung darüber, ob ein Urteil gesprochen wird oder nicht fällt im Gerichtssaal und da fallen halt verschiedene Faktoren zusammen: Welche Aussage denn nun glaubwürdiger ist. Es mag sein, das es Fälle gibt, wor das Verfahren den Bach runter geht, das kann man aber nicht verallgemeinern!
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Ersteller dieses Themasaktuell gesperrt
Deutschland
19 Beiträge
@e36 freak wenn du immer von kolegen sprichts gehe ich mal davon aus das du polizist bist! dann frage ich dich ob sich ein polizist nich ordentlich ausweisen muss weil ich bis jetzt keine ahnung habe ob das ein polizist war oder ein hochstapler außerdem ist der voll dicht aufgefahren ohne das ich wusste wer er ist...
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An Deiner Stelle würd ich mir nen guten Anwalt suchen und den "Polizisten" wg. Nötigung oder sonstigen Sachen anklagen!
Ich kann mir nicht vorstellen, dass das erlaubt sein soll. Harmlose Zivilisen nachts einfach zu verfolgen und sich weder mit Blaulicht noch mit anderen Zeichen erkenntlich zu machen! Da hätte Gott weiss was passieren können. Also da würd ich mich beim Anwalt erkundigen.
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