Scheiben + Felgen eintragen lassen
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Hallo,
habe eine kurze Frage: Ich plane die hinteren Scheiben bei meinem BMW auszutauschen (da diese aufgrund von Kratzern ohnehin getauscht werden müssen). Diese würde ich mir gerne dann so dunkel wie möglich bestellen. Muss ich dies in meinem Fahrzeugschein eintragen lassen? Momentan habe ich noch "normale" Scheiben drin.
Dann meine zweite Frage. In meinem alten Fahrzeugschein stand die Reifengröße: 225 40 R18 drin (bei den Bemerkungen). Dies ist im neuen EU-Fahrzeugschein nicht der Fall. Hierzu also eine Frage, wenn ich mir im Zubehörhandel 18 Zoll-Felgen + Reifen kaufe, muss ich diese eintragen lassen? Mein Reifenhändler meinte nämlich, egal was für Reifen ich mir kaufe, wenn diese nicht original BMW-Felgen seien, muss ich diese eintragen lassen. Stimmt das?
Danke vorab
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Hallo J-P,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Scheiben + Felgen eintragen lassen"!
Gruß
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also wenns im alten fzg-schein stand stehts auch im alten brief und hätte dann auch in den neuen brief mit übernommen worden sein. sollte des net der fall sein, geh auf die zulassung und tret denen in den arsch, dass die des nachtragen.
wennste etz noch rausbekommst welche felgen des waren, dann kannste die kombination die im alten schein stand fahren, ohne se eintragen zu lassen.
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Es gibt Tage, da gewinne ich; und Tage, da verlier'n die andern
Die Radkombination die bisher im Brief stand gilt auch weiterhin. Als Nachweis am besten den alten Brief behalten und ein Kopie im WAgen mitführen. Allerdings darfst du auch nur wieder die 18"Reifen mit den dazugehörigen, eingetragenen Felgen montieren. WEnn du dir andere Felgen kaufst müssen diese wieder abgenommen werden (auch wenn du wieder die gleiche Reifengröße montierst, die bereits eingetragen ist/war).
Zu den Scheiben. WEnn du dir neue, getönte Scheiben original von BMW kaufst, dann brauchst du die nicht einzutragen.
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Du brauchst netmal ne Kopie mitführen, hab mich auf der zulassung erkundigt. Die Polizei muss dir beweisen, dass du diese Radreifen kombination nichtg fahren darfst und net andersrum
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Danke für die Antworten. Ich habe da wohl was falsch verstanden oder euch falsch erklärt. Mein Vorbesitzer hatte original 16 Zoll BMW-Felgen drauf. 18" waren noch nie drauf. Ich bin davon ausgegangen, dass die Reifengröße auf dem alten Fahrzeugschein unter "Bemerkungen", also 225 40 R18 bedeutet, dass ich alle 18 " Felgen montieren kann. Wenn ich aber die Beiträge von euch richtig verstanden habe, muss ich alle Felgen, die nicht original BMW sind, vom Tüv eintragen lassen. D.h. auf meinem Fahrzeug sind zwar die Reifen in der obigen Größe zugelassen, aber die Felge an sich muss eintragen werden? Habe ich das richtige verstanden???
Zu den Scheiben: Würde mir diese von einer Glasfirma (Carglas etc.) austauschen lassen (günstiger als BMW). D.h. keine original BMW-Scheiben. Muss ich diese eintragen lassen?
Danke für eure Antworten....
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also: wenn du keine 18 zöller eingetragen hast musst du die eintragen lassen.
woher die scheibe is is scheißegal, hab noch nie gehört dass man ne scheibe eintragen muss, höchstens tönungfolie, wobei da i.d.R. ne ABE dabei is
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Zitat:
Danke für die Antworten. Ich habe da wohl was falsch verstanden oder euch falsch erklärt. Mein Vorbesitzer hatte original 16 Zoll BMW-Felgen drauf. 18" waren noch nie drauf. Ich bin davon ausgegangen, dass die Reifengröße auf dem alten Fahrzeugschein unter "Bemerkungen", also 225 40 R18 bedeutet, dass ich alle 18 " Felgen montieren kann. Wenn ich aber die Beiträge von euch richtig verstanden habe, muss ich alle Felgen, die nicht original BMW sind, vom Tüv eintragen lassen. D.h. auf meinem Fahrzeug sind zwar die Reifen in der obigen Größe zugelassen, aber die Felge an sich muss eintragen werden? Habe ich das richtige verstanden???
Zu den Scheiben: Würde mir diese von einer Glasfirma (Carglas etc.) austauschen lassen (günstiger als BMW). D.h. keine original BMW-Scheiben. Muss ich diese eintragen lassen?
Danke für eure Antworten....
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(Zitat von: J-P)
Ich bin mir nicht sicher ob ich es jetzt richtig verstanden habe. Also Original sind/waren bei dir 16 Zoll drau mit 225er Reifen. Diese waren auch eingetragen? Wie kommst du jetzt darauf, dass du 18 Zoll 225er fahren darfst? Sind bei dir jetzt schon 18 Zoll Reifen eingetragen, wohl nicht oder?
Grundsätzlich ist es so, dass du alle Räder, die so nicht eingetragen sind/waren, vom Tüv abnehmen lassen musst. Dabei ist es egal, ob es sich um Original BMW-Felgen oder andere Felgen handelt.
Wo du die Scheiben kaufst, ist letztendlich egal. Wenn du dir ganz normal, neue Ersatzteilscheiben kaufst, dann ist dass i.o.. Da muss nichts abgenommen werden.
Bearbeitet von - insane76 am 12.04.2006 17:46:15
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mhh, das ganze ist ein wenig schwer zu erklären. Also mein Vorbesitzer hatte 205er drauf (16 Zoll BMW-Felgen).
Ich plane aber 18 Zoll drauf zu machen 225 40 R18...
Diese Information habe ich von meinem alten Fahrzeugschein. Dort stand die Bereifung 205 55 (oder 65 keine ahnung) R16 drauf. Ganz unten in der letzen Zeile (dort wo auch z.B. Tieferlegungen usw eintragen werden) steht dann noch die alternative Bereifung, z.B. Dunlop xxx 225 40 R18...
Daher nun zu meiner Frage, wenn diese Größe doch schon eintragen ist (die scheint aber dann in allen 320d -Fahrzeugscheinen standardmäßig eingetragen zu sein) muss ich die dann nochmals eintragen lassen. Bzw. gilt diese Eintragung nur für die Reifen aber NICHT für die Felgen. Sorry das ich euch mit meinen Fragen aufhalte, nur irgendwie bin ihc mir nicht mehr sicher. Denn ein HÄndler meinte, die müssen auf jeden FAll eingetragen werden, andere widerrum sind anderer Meinung!
Nun nochmals kurz zu den Scheiben. Momentan habe ich eine "Standard"-Verglasung drin. Würde mir aber hinten (wenn ich diese so oder so schon austausche) die Scheiben so schwarz wie möglich einsetzen lassen. Diese wären aber dann nicht original BMW. D.h. muss ich dieses dann eintragen lassen? Wenn ich bei einer Tönungsfolie diese eintragen lassen muss, dann würde das doch für meinen Fall auch zutreffen. Zwar habe ich dann keine Folie aber dunkel sind sie ja trotzdem.
NOchmals danke vorab für eure Antworten....
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Also jetzt weiß ich auch nicht wirklich weiter. Leider habe ich diese eintragung mit den 18 Zoll Reifen noch nicht gesehen.
Wenn bei dir natürlich AB WERK eine 18 Zoll Bereifung von BMW aus bereits zugelassen ist und keine speziellen Felgen angegeben sind, dann gilt das ziemlich sicher für die Originalen BMW 18 Zoll Felgen. (Normalerweise stehen dann aber doch zumindest die Felgenmaße mit drin, oder?) Um jegliche Unklarheiten auszuschließen würde ich da mal bei BMW direkt nachfragen, auf welchen Felgen diese Reifen montiert werden dürfen.
Wenn dies für die Original BMW Felgen gültig ist, dann kannst du dir entsprechende Felgen von BMW kaufen und montieren ohne das extra genehmigen zu lassen. kaufst du dir aber andere Felgen, dann muss das eingetragen werden, auch wenn es die gleich Reifengröße sein sollte.
Was micht jetzt noch an der Sache wundert, haben die E46 normal bei 18 Zoll nicht immer eine Mischbereifung (225er vorne und 255 hinten)?
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was meinst du mit schwarzen, bzw. dunklen scheiben??? ich kenn nur die normale colorverglasung und die is net besonders dunkel.
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@Insane: Du hast Recht, da steht eine Mischbereifung drin... 225 und hinten 255.. ich bin davon ausgegangen, wenn hinten 255 zugelassen ist, dann kann ich hinten bestimmt auch kleinere drauf machen...
Felge steht keine drin... also weder die größe noch die zulässigen Fabrikate.. ich gehe dann mal davon aus, wenn ich z.B. eine AEZ- Felge montiere, dass diese dann auch im Fahrzeugschein mit der Typenbezeichung, Größe etc. eingetragen wird...
Wie gesagt, ich kenne mich da echt nicht aus, habe auch noch nicht bei Anderen in den Fahrezeugschein geschaut...
@E30massder: also ich habe schon bei einige BMW's schwarze Scheiben gesehen, das war bestimmt keine Folie, denn das sieht man in der Regel... die waren so dunkel, dass man nicht in den Kofferraum schauen konnte...
diese würde ich mir gerne einsetzen lassen. Meinst du so etwas gibt es nicht?
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