Verboten aufgrund eines Gesetzes isses nicht. Kann allerdings als OWi gehandhabt werden. Sehr groß dran interessiert sind zumindest die nürnberger Behörden nicht. Hab derzeit eine Fall in meiner Tätigkeit als Hausverwalter. Man kann das Waschen kaum verbieten.
Es ist allerdings nicht ausgeschlossen, dass es in anderen TEilen Deutschland anders ist.
Einen Öl- bzw. Benzinabscheider nachzurüsten dürfte bei der beschriebenen Örtlichkeit sehr Teuer sein. Denn da offenbar Fugen zwischen den Platten sind, ist es erforderlich, dass auch das Wasser, welches zwischen den Fugen versickert, aufgefangen wird. D.h. es müsste eine große Wanne unter dem betroffenen Bereich angebracht werden. Damit nicht genung an Kosten.
Ein vorhandener Öl- bzw. Benzinabscheider muss regelmäßig gewartet bzw. geleert werden. Da es sich um Sondermüll handelt, muss dies i.d.R. von einer Spezialfirma erledigt werden.
In einigen Wohnanlagen habe ich/hatte ich Ölabscheider im Garagenhof. Die meisten wurden bereits still gelegt, da die Kosten einfach zu hoch sind und der Nutzen so nicht erkennbar ist.
Wenn also das Auto anständig und streßfrei gewaschen werden soll, hilft an sich nur eines, ab in eine Waschbox.
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***Klingonen-Kreuzer Kapitän***
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