ja man kann, siehe meinen alten e36:
HIERallerdings sei erwähnt, damit kann dein verishcerungsschutz erlöschen, dud arfst den scheinwerfer nicht nachträglich verändern ...
jungs es geht nicht da drum ob die grünen es merken, ode rob der tüv es merkt, es ist nur so: die originalen scheinwerfer sind eben matt schwarz und eben NUR so zugelassen, fertig. wenn ihr was verändert, es kann noch so sicher sein, etc, ist der scheinwerfer SO NICHT zugelassen, fertig... egal ob mans sieht, obs besser aussieht, obs sicherer ist,scheiß egal ...
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und Meine BMW-Seite (im Aufbau)Bearbeitet von - GRAMBLER am 26.02.2006 11:04:54