Strafe bei Unterbodenbeleuchtung!?
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Mitglied seit: 02.02.2006
Gemünden
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also P3rf3ct10n
ich hab letztes jahr, als ich zum tüv musste nachgefragt...
die sagten, dass eintragung NUR möglich ist, wenn:
1. Farbe: Nur weis
2. Position: Nur unter der fahrer-und beifahrertür
3. Nur bei geöffneter tür
fazit für mich damals: entweder illegal, oder garnicht!
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Hallo $hadow,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Strafe bei Unterbodenbeleuchtung!?"!
Gruß
Zitat:
???
am Xenon? oder an der UBB?
Hast Du vielleicht aus versehen falsch zitiert. :D :D :D
(Zitat von: Maveric)
nene.. ich meinte schon die unterbodenbeleuchtung :)
Speed costs money....how fast can you go?!
Ein Mensch braucht keinen Stern, keine 4 Ringe, keinen blitz um zu leben. Zum leben braucht er 2 Nieren
Das was Shadow sagt ist teilweise richtig.
Fakt ist auf jeden Fall, dass es auch auslegungssache ist. Wenn Du einen Tüvprüfer findest der Dir das in blau einträgt, weil Du ihm glaubwürdig rüberbringen kannst warum Du des in blau brauchst, dann ist das kein Problem. Denn es liegt auch im ermessen des Prüfers ob etwas gefährlich ist oder nicht. :)
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Mitglied seit: 07.03.2006
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Moin leute,
jemand was aktuelles was Strafe angeht?
Gruß
also ich habs damals bei meiner 125er gemacht. der bulle hat mich angehalten mir 5 euro abkassiert und ich musste es abmachen... das wars.. beim auto ka.. aber denke mir mal so teuer wirds nit.. aber ich weiss nit wofür sich die arbeit machen? sieht eh scheisse aus...