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Beitrag von: promexx Date: 23.01.2006 Thema: HILFE! Verjähren Ansprüche wegen falscher Kilomet? ---------------------------------------------------------- hi, hab im september 2004 meinen wagen geauft. vom gebruachtwagenhändler. bei kauf km: 149.nochwas dadurch war die gebrauchtwagengarantie möglich (max 150.000 erlaubt). hab neulich bei studieren des au bescheids gestgestellt, das anfang des monats, in dem ich den wagen gekauft habe, der km stand 155.000 war. der händler hat also wohl gedreht, damit die garantie geht. im kaufvertrag steht sowas in der art "dem käufer ist bekannt, dass der händler keine gewähr übernehmen kann für die genauigkeit der angaben zu unfallschäden , km leistung ..." mein anwalt sagt, aus der gewährleistung kann er sich aber nicht rausschleichen. die frage ist, ob die angelegenheit verjährt ist. was meint ihr? oder besser was wisst ihr? ____________________________ --------------------- Mein 328 Coupe, meine Wallpaper, meine Einbauanleitung für FFB |
Autor: Sc[A]rY Datum: 24.01.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Nach einem Jahr kannst den Kaufvertrag nicht mehr anfechten, aber wenn er die KM runterdreht um die Garantie zu bekommen, ist das auch Urkundenfälschung, würde die Garantiegesellschaft sicher freuen ;) Aber der Vertrag ist Nichtig weil im Vertrag andere KM drin stehen als er in Wirklichkeit hat. Solang es nur so wenige KM sind ist es ja egal und du hast deine Garantie wären es nun 50.000km oder mehr, wärs ärgerlich :) ____________________________ `s bresiert wie`d sau schau mich nicht so an ich bin nur der Putzdienst und keine Signatur. Bearbeitet von - Sc[A]rY am 24.01.2006 00:26:30 |
Autor: juhy84 Datum: 24.01.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hast du schon so nen schlüssel auf dem sich die km speichern? Geh doch mal zu den freundlichen und lass den schlüssel reinstecken! Da sind die wahren kilometer drauf, die hat der nicht runterdrehen können! Lass es dir ausdrucken und bestätigen, geh zu ihm hin und mach ihn mit deinem anwalt "fertig"! Ich war letztens im bei der inspektion, da meinte er nur so, km also 78.???, jetzt nehmen wir mal den schlüssel mit und schauen nach wieviel er wirklich hat, weil wenn es mehr sind, sie haben das auto ja gerade gekauft,.....bla bla bla ____________________________ RegionalteamNiederbayern Mitglied des verruchten Regionalteams Niederbayern. Der Pisspage des Dalai-Lama - Fear and Loathing |
Autor: promexx Datum: 19.02.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- beim e36 wird der kilometerstand nicht im schlüssel gespeichert. es ist halt nachweisbar anhand der au bescheinigung. mein anwalt meint, es ist halt sehr lange her. mein schrauber meint, das verjährt neuerdings nie. der könne sogar theoretisch in den knast dafür kommen. ich meine auch, dass der vertrag quasi unter anderen als den realten bedingungen zustande gekommen ist und damit quasi nichtig ist. mein anwalt hat jetzt den händler angeschrieben und wir warten mal ab. selbst wenn der kauf rückgängig gemacht wird, wird dann die zwischenzeitliche wertminderung abgezogen? ____________________________ --------------------- Mein 328 Coupe, meine Wallpaper, meine Einbauanleitung für FFB |
Autor: kwadde Datum: 19.02.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- wirst warscheinlich so gut wie nix bekommen, da es ja nur ein paar km sind. Zitat: das entbindet den händler aber nicht von seiner sorgfalls pflicht.. und wenn auf dem au bericht der andere km stand steht hätte das dem händler wohl auffallen müssen... aber allein der sache halber würd ich dem nachgehn, reich wirste von nich werden ____________________________ |
Autor: promexx Datum: 20.02.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- will ja nicht reich werden. der kauf soll rückabgewickelt werden. aus prinzip letztlich. übrigens: der händler hat wohl den stand zurückgedreht. nicht der vorbesitzer. der händler hatte den wagen von bmw gekauft. und er wird den gedreht haben, um ihn mit garantie verkaufen zu können. darum gehts. ____________________________ --------------------- Mein 328 Coupe, meine Wallpaper, meine Einbauanleitung für FFB |
Autor: DerBMWFahrer Datum: 20.02.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Die Verjährungsfrist beginnt erst ab dem Moment zu ticken, indem du von der Täuschung Kenntnis erlangt hast. ____________________________ |
Autor: cxm Datum: 21.02.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Dann solltest Du den Schrauber zu Deinem Rechtsvertreter machen und den Anwalt in die Wüste schicken. Ciao - Carsten ____________________________ Schöne Autos fangen mit "B" an - BMW und Borsche... |
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