Hallo BlackBitch,
das ist ja eine unglaubliche Geschichte. Dir einen Rat zu geben hielte ich für vermessen. Es ist eher eine Bitte.
Natürlich solltest Du als Geschädigter zunächst sehen, dass Du den Dir entstandenen Schaden ersetzt bekommst, auch wenn dies außergerichtlich geschehen sollte.
Eine Sache denke ich solltest Du aber trotzdem bedenken. Stell Dir vor du einigst dich außergerichtlich mit dem Händler. Er nimmt den Wagen zurück und erstattet dir den Kaufpreis nebst Reparatur- und sonstigen Kosten. Da wird er vielleicht etwas Verlust machen, aber ansonsten passiert nichts weiter mit ihm. Richtige Konsequenzen drohen ihm dann nicht.
Glaubst Du, dass er seine Geschäftpraktiken ändert? Ich schätze eher nicht.
Bedenke ferner, dass es sogar sein eigener Wagen war, wenn ich dich richtig verstanden habe! Er hätte als Fachperson wissen müssen in welchem Zustand sich
sein Auto befindet. Er kann sich ja gar nicht rausreden mit Kundenauftrag, wenn er selbst sein Kunde ist.
Insgesamt geht das Ganze dann solange gut, bis irgendjemand bei einem solch skrupellosen Händler ein manipuliertes Auto kauft und sich damit zu Tode fährt. Doch dann ist es zu spät.
Daher bitte ich dich, sieh zu, dass du dein Geld bekommst, aber lass die Sache danach nicht auf sich beruhen. Der nächste potentielle Käufer wird es dir danken. Denk daran was dir der "Freundliche" gesagt hat in Bezug auf starke Bremsung auf der Autobahn. Das hätte dir tatsächlich passieren können.
So wie du den Sachverhalt geschildert hast, ist dies kein Kavaliersdelikt! Das was dir dein Rechtsanwalt gesagt hat sieht mir auch ganz danach aus.
Was mich allerdings noch interessieren würde:
War das ein autorisierter Fachhändler oder ein Händler von der Ecke?
Kann ein Händler sein eigenes Auto überhaupt im Kundenauftrag verkaufen? Also sein eigener Kunde sein?