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Bremsanlage manipuliert! Verkäufer anzeigen? - 5er BMW - E39

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Beitrag von: BlackBitch
Date: 05.01.2006
Thema: Bremsanlage manipuliert! Verkäufer anzeigen?
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Hey Jungs war gestern beim Freundlichen und wollte ÖL/Luftfilterwechsel machen lassen... da sagt der zu mir das er mich nicht mehr vom Hof läßt weil meine bremsen total runter waren! Handbremsanlage festgerostet da die Muttern im Handbremshebel fehlten und damit also auch keine Funktion der Handbremse! Zusätzlich stellte sich heraus das die Bremsbelagverschleißsensoren abgeschnitten und mit einem Draht überbrückt worden sind! ABS Sensor genau das gleiche! Was soll Ich tun? Gleich zum Kadi? Find das echt ne derbe Sache! Der Freundliche sagte mir einmal kräftig bremsen auf der Autobahn und ich wäre unter umständen von der Bahn geschossen!
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@B.B.



Antworten:
Autor: bmw-manu
Datum: 05.01.2006
Antwort:
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Servus,

Das ist ja der Hammer!!!
Wo hast du denn das gute Stück gekauft??
Also Ich würde rechtliche Schritte eingehen, denn das ist oder war ja extrem Lebensgefährlich.
Hast du denn beim Bremsen nix gemerkt?

MfG Manuel

Bearbeitet von - bmw-manu am 05.01.2006 18:15:17
Autor: 5erFahrer
Datum: 05.01.2006
Antwort:
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Ich würde auf jeden Fall sofort Anzeige erstatten. Wenn man das nicht macht, machen es solche Idioten immer wieder.

Zitat:


Hey Jungs war gestern beim Freundlichen und wollte ÖL/Luftfilterwechsel machen lassen... da sagt der zu mir das er mich nicht mehr vom Hof läßt weil meine bremsen total runter waren! Handbremsanlage festgerostet da die Muttern im Handbremshebel fehlten und damit also auch keine Funktion der Handbremse! Zusätzlich stellte sich heraus das die Bremsbelagverschleißsensoren abgeschnitten und mit einem Draht überbrückt worden sind! ABS Sensor genau das gleiche! Was soll Ich tun? Gleich zum Kadi? Find das echt ne derbe Sache! Der Freundliche sagte mir einmal kräftig bremsen auf der Autobahn und ich wäre unter umständen von der Bahn geschossen!
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@B.B.


(Zitat von: BlackBitch)



Autor: BlackBitch
Datum: 05.01.2006
Antwort:
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Hab beim Bremsen auf der Bahn nur gemerkt das das Steuer leicht zu vibrieren anfing! Mehr nicht! Und Handbremse brauchte ich so gut wie nie wohn an der Küste und da ist es sehr flach park immer im 1. Gang! Hab meine Klein aus Dresden Von nem Autohändler der Ihn aber leider von Privat aus verkauft hat!
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@B.B.

Autor: BlackBitch
Datum: 05.01.2006
Antwort:
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Zitat:


Ich würde auf jeden Fall sofort Anzeige erstatten. Wenn man das nicht macht, machen es solche Idioten immer wieder.

Zitat:


Hey Jungs war gestern beim Freundlichen und wollte ÖL/Luftfilterwechsel machen lassen... da sagt der zu mir das er mich nicht mehr vom Hof läßt weil meine bremsen total runter waren! Handbremsanlage festgerostet da die Muttern im Handbremshebel fehlten und damit also auch keine Funktion der Handbremse! Zusätzlich stellte sich heraus das die Bremsbelagverschleißsensoren abgeschnitten und mit einem Draht überbrückt worden sind! ABS Sensor genau das gleiche! Was soll Ich tun? Gleich zum Kadi? Find das echt ne derbe Sache! Der Freundliche sagte mir einmal kräftig bremsen auf der Autobahn und ich wäre unter umständen von der Bahn geschossen!
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@B.B.


(Zitat von: BlackBitch)




(Zitat von: 5erFahrer)



Problem ist nur war nen Privatverkauf!
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@B.B.

Autor: Daywalker555
Datum: 05.01.2006
Antwort:
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Sofort zum Anwalt damit!! Überleg´ mal,was da alles hätte passieren können.
MfG Dino
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Lieber Nuerburgring als Ehering!!!

Autor: bmw-manu
Datum: 05.01.2006
Antwort:
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Zitat:


Zitat:


Ich würde auf jeden Fall sofort Anzeige erstatten. Wenn man das nicht macht, machen es solche Idioten immer wieder.

Zitat:


Hey Jungs war gestern beim Freundlichen und wollte ÖL/Luftfilterwechsel machen lassen... da sagt der zu mir das er mich nicht mehr vom Hof läßt weil meine bremsen total runter waren! Handbremsanlage festgerostet da die Muttern im Handbremshebel fehlten und damit also auch keine Funktion der Handbremse! Zusätzlich stellte sich heraus das die Bremsbelagverschleißsensoren abgeschnitten und mit einem Draht überbrückt worden sind! ABS Sensor genau das gleiche! Was soll Ich tun? Gleich zum Kadi? Find das echt ne derbe Sache! Der Freundliche sagte mir einmal kräftig bremsen auf der Autobahn und ich wäre unter umständen von der Bahn geschossen!
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@B.B.


(Zitat von: BlackBitch)




(Zitat von: 5erFahrer)



Problem ist nur war nen Privatverkauf!
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@B.B.


(Zitat von: BlackBitch)





Ich denke nicht das das ein Problem darstelt, du hast doch wohl einen schriftlichen Kaufvertrag abgeschlossen?!
Geh zum Anwalt damit, der wird schon was draus machen.
Autor: Daywalker555
Datum: 05.01.2006
Antwort:
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@bmw-manu:Meine Rede! Da muss man was machen.
MfG
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Lieber Nuerburgring als Ehering!!!

Autor: Felatio
Datum: 05.01.2006
Antwort:
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Ich kann mich nur anschließen, der Verkäufer bei einem Privatverkauf muß für verschwiegene Mängel (zumindest anteilig) haften. Bei Dir würd ich sagen das war Betrug. Wäre dir etwas passiert wäre es (grob-) fahrlässig vom Verkäufer, könnte für ihn mit Knast enden. A N W A L T + G U T A C H T E R !!! Gruß G.
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Autor: DickesB
Datum: 07.01.2006
Antwort:
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Gib' Deinem Verkäufer doch vorher noch eine Chance. Verlange den Kaufpreis zurück und Deine Spesen.

Wie kann denn ein Händler etwas privat verkaufen? Oder meinst Du ihr habt ohne Rechnung, wegen der MwSt. gemacht?

Bernie G.
Autor: potkes
Datum: 07.01.2006
Antwort:
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Hi,
an deiner stelle sofort an die Grünen petzen,
wenn ich an deiner stelle wäre würde ich ihn mit meinen Moskauer Spetzteln besuchen und ihn Freundlich dazu bringen den Vollen Preis samt aller bis jetzt verauslagten kosten zu erstatten.
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Wer in den Spuren andere fährt hinterlässt keine eigenen

Autor: LoboNr1
Datum: 08.01.2006
Antwort:
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Also wenn du eine Rechtschutzversicherung hast, würde ich den Kerl fertig machen!!! Aber denk immer dran: Beweise sichern!!! Wenn dein Freundlicher schon alles repariert hat, brauchst ned wirklich Anfangen. Also gleich auf zur Polizei, die sollen eine Anzeige aufnehmen (vielleicht gucken die das auch gleich an) und anschließend gleich Beweise sichern (Fotos machen) und am besten von Dekra/TÜV auch gleich ein Gutachten machen lassen. Erst dann kannst das Auto reparieren lassen (wenn du das noch willst).

Und mal nebenbei: Bei beschriebenem "Kauf von Privat" von einem Händler gehören immer zwei dazu! Ein mieser Händler der solche Deals dreht und ein (sorry) dummer oder naiver Käufer :-(
Wenn man von einem Händler kauft, dann sollte man sowas nicht machen! Dann ist es ein offizieller Kauf vom Händler. Und nichts getrickst damit der Händler aus der Haftung raus ist. Aber auch das läßt sich vor Gericht anfechten (hast du Zeugen beim Kauf dabei gehabt?).
____________________________
Mfg Lobo


///M

Autor: BlackBitch
Datum: 09.01.2006
Antwort:
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Der Privatverkauf kam dadurch zu stande das das Fahrzeug dem Händler selber gehörte! Beweise sind in der Hinsicht gesichert das mir der Freundliche die manipulierten Sensoren mitgegeben hat! Zu allem Übel ist der schaden schon repariert! Aber Anwalt ist eingeschaltet!
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@B.B.

Autor: 110974
Datum: 09.01.2006
Antwort:
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Privatverkauf hin oder her.Dieses neue EU Recht bezieht sich aber nicht auf Betrug,und das ist Betrug.Auf alle Fälle Rechtsmittel einleiten solche Verbrecher müssen aus dem Verkehr gezogen werden.
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Einmal V8 immer V8!!!!

Autor: GreatestE39
Datum: 09.01.2006
Antwort:
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Stimme den meisten hier zu...
Die Frage ist was ist besser für unseren Freund hier..
Mal d´mit dem jenigen reden und ihm sagen was sache ist und schauen mit wie viel er sich rauskaufen will oder ob er mit einer Anzeige besser drann ist...
Ich würd mal Kontaktaufnehmen und wenn er nicht kooperativ ist mit allem was du hast drauf!!!
Das es Privat ist völlig irrelevant. Das sind beabsichtigte Manipulationmen so wie du es geschildert hast, sowas kann ja nicht angehen. Und wenn er selber Händler ist wird das auch berücksichtigt bnei einer Gerichtsverhandlung....
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Only TÜV Can Judge Me:-)))

Autor: Mekky
Datum: 09.01.2006
Antwort:
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Hallo zusammen,
Also, der Händler hat eine Prüfpflicht auf Verkehrssicherheit und Verkehrstauglichkeit.Daß sojemand an total abgefahrenen Bremsen die Verschleißkontakte manipuliert geht ja wohl gar nicht.Auto von einem Gutachter checken lassen und versuchen alle Mängel von dem tollen Händler erstattet zu bekommen. Sein schlechtes Gewissen sollte groß genug sein um vieles durchsetzen zu können.Wenn möglich ausergerichtlich ( dauert ewig vor Gericht ).Guter Anwalt,wenn Rechtschutz sowieso, wirkt sicher Wunder.
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Autor: DickesB
Datum: 09.01.2006
Antwort:
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Liebe Mit-Syndikatler,

eure guten Vorsätze die Welt zur verändern in allen Ehren. Aber es geht hier doch auch um den wirtschaftlichen Schaden unseres aller Kumpels BlackBitch. Im Prinzip habt ihr ja recht. So ein Händler sollte nicht länger handeln dürfen. Ihm aber gleich mit Anwalt, Anzeige und Gutachten zu begegnen wird einen Haufen Geld verschlingen und die endgültige Klärung eine lange Zeit brauchen. Der Erfolg sei aber immer noch dahingestellt. Recht haben und Recht bekommen ist nicht immer das Selbe. Und was machst Du, wenn Du nach 3 Jahren recht bekommst und der Händler ist pleite? Dem haste es dann aber gezeigt !!!

Ich bin da ganz Greatest Meinung. Dem Händler frontal begegnen und Wandelung, sowie Schadenersatz fordern (und laß bloß die russischen Prügler zu Hause). Ich denke das ist die beste Methode Deinen wirtschaftlichen Schaden möglichst gering zu halten. Wenn das ein echtes Arschloch ist, wirste auch keine Skrupel haben ihn hinterher trotzdem noch anzuzeigen.

Also, meine Meinung: erst den Verhandlungsweg ausschöpfen, um Dein Geld noch zu retten.

Außerdem, so eine Geschäftspraxis spricht sich rum. Lange kann man so keine Autos verkaufen.

Bernie G.
Autor: LoboNr1
Datum: 10.01.2006
Antwort:
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Zitat:


Liebe Mit-Syndikatler,

eure guten Vorsätze die Welt zur verändern in allen Ehren. Aber es geht hier doch auch um den wirtschaftlichen Schaden unseres aller Kumpels BlackBitch. Im Prinzip habt ihr ja recht. So ein Händler sollte nicht länger handeln dürfen. Ihm aber gleich mit Anwalt, Anzeige und Gutachten zu begegnen wird einen Haufen Geld verschlingen und die endgültige Klärung eine lange Zeit brauchen. Der Erfolg sei aber immer noch dahingestellt. Recht haben und Recht bekommen ist nicht immer das Selbe. Und was machst Du, wenn Du nach 3 Jahren recht bekommst und der Händler ist pleite? Dem haste es dann aber gezeigt !!!

Ich bin da ganz Greatest Meinung. Dem Händler frontal begegnen und Wandelung, sowie Schadenersatz fordern (und laß bloß die russischen Prügler zu Hause). Ich denke das ist die beste Methode Deinen wirtschaftlichen Schaden möglichst gering zu halten. Wenn das ein echtes Arschloch ist, wirste auch keine Skrupel haben ihn hinterher trotzdem noch anzuzeigen.

Also, meine Meinung: erst den Verhandlungsweg ausschöpfen, um Dein Geld noch zu retten.

Außerdem, so eine Geschäftspraxis spricht sich rum. Lange kann man so keine Autos verkaufen.

Bernie G.

(Zitat von: DickesB)



Da hast du eigentlich recht! Erstmal reden ist sicherlich besser...
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Mfg Lobo


///M

Autor: BlackBitch
Datum: 10.01.2006
Antwort:
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Also erst mal vielen Dank Jungs für die zahlreichen Infos! Die Sache läuft jetzt so das Ich mit dem Verkäufer kontakt aufnehmen werde und versuchen die Sache außergerichtlich zu klären! Stellt er sich quer... Mein Anwalt ist mit der Strafanzeige auf Verschwiegene Mängel beim Kauf, Vorsätzliche Verkehrsgefährdung(wußte gar nicht das es so was gibt..) und arglistiger Täuschung in den Startlöchern die Anzeige hätte der Händler dann per Einschreiben binnen 24h auf dem Tisch! Anw. sagt er würde auch den Mehrverbrauch vom Sprit einklagen(2L /100km) und bin immerhin schon 30000km gefahren! Die ganze Schadensersatzklage beläuft sich im Moment auf 5500€!
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@B.B.

Autor: olli320is
Datum: 10.01.2006
Antwort:
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Egal wer! Anzeigen!!!
Servus erstmal, bin richtig schockiert.

Den Schweinen muß das Handwerk gelegt werden. Die versuchens überall,sehen nur das Bare. Deswegen Anzeige und nicht zurückziehen.
Ist auch sicher im Sinne von BMW.

Mfg
Autor: GreatestE39
Datum: 10.01.2006
Antwort:
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Servus Oli,

nicht bös gemeint, aber hast wohl vergessen das es nicht im Sinne unseres Kumpels hier ist ihn gleich anzuzeigen, wenn er Privat schon alles rausschlagen kann was er kriegt. Bei Gericht könnte es sehr lange dauern und wie einer der Kollegen schon erwähnt hat gibt er sich wohlmöglicvh bis dahin als Zahlungsunfähig aus.
Im Sinne von BMW ist das sicherlich nicht das so ein kleinhändler angezeigt wird, denn die Qualität des Fahrzeugs steht nicht zur Debate, Fahrzeug wurde ja maniouliert und soweit ich das verstanden habe ist das auch kein BMW Händler.
FALLS DOCH würd ich den natürlich bei BMW melden, SOLLTE es zu einem Gerichtlichen Verfahren kommen.
Ansonsten wäre unserem Freund nicht geholfen...
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Only TÜV Can Judge Me:-)))

Autor: Anonym_Nr.1
Datum: 13.01.2006
Antwort:
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Hallo BlackBitch,

das ist ja eine unglaubliche Geschichte. Dir einen Rat zu geben hielte ich für vermessen. Es ist eher eine Bitte.

Natürlich solltest Du als Geschädigter zunächst sehen, dass Du den Dir entstandenen Schaden ersetzt bekommst, auch wenn dies außergerichtlich geschehen sollte.

Eine Sache denke ich solltest Du aber trotzdem bedenken. Stell Dir vor du einigst dich außergerichtlich mit dem Händler. Er nimmt den Wagen zurück und erstattet dir den Kaufpreis nebst Reparatur- und sonstigen Kosten. Da wird er vielleicht etwas Verlust machen, aber ansonsten passiert nichts weiter mit ihm. Richtige Konsequenzen drohen ihm dann nicht.

Glaubst Du, dass er seine Geschäftpraktiken ändert? Ich schätze eher nicht.

Bedenke ferner, dass es sogar sein eigener Wagen war, wenn ich dich richtig verstanden habe! Er hätte als Fachperson wissen müssen in welchem Zustand sich sein Auto befindet. Er kann sich ja gar nicht rausreden mit Kundenauftrag, wenn er selbst sein Kunde ist.

Insgesamt geht das Ganze dann solange gut, bis irgendjemand bei einem solch skrupellosen Händler ein manipuliertes Auto kauft und sich damit zu Tode fährt. Doch dann ist es zu spät.

Daher bitte ich dich, sieh zu, dass du dein Geld bekommst, aber lass die Sache danach nicht auf sich beruhen. Der nächste potentielle Käufer wird es dir danken. Denk daran was dir der "Freundliche" gesagt hat in Bezug auf starke Bremsung auf der Autobahn. Das hätte dir tatsächlich passieren können.

So wie du den Sachverhalt geschildert hast, ist dies kein Kavaliersdelikt! Das was dir dein Rechtsanwalt gesagt hat sieht mir auch ganz danach aus.

Was mich allerdings noch interessieren würde:

War das ein autorisierter Fachhändler oder ein Händler von der Ecke?

Kann ein Händler sein eigenes Auto überhaupt im Kundenauftrag verkaufen? Also sein eigener Kunde sein?
Autor: GreatestE39
Datum: 13.01.2006
Antwort:
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Ich meine das er jedes Fahrzeug, egal ob vormals sein eigenes oder nicht, ganz normal verkaufen kann zu den gewähnlichen Konditionen. Wer das Fahrzeug vorher gefahren hat is ja im Prinzip egal.

Was den weiterverlauf dessen Geschäfte angeht habe ich ja bereits gefragt gehabt ob es ein BMW händler war. Würde mich näm,lich auch interessieren. Wenn ja, dann auch nach außergerichtlicher Einigung BMW melden!!!

Du hast recht, man sollte Käufer dieses Händlers schützen. Für alle Mitglieder aus der Umgebung von Blackbitch sollten vielelichjt auch wissen wer dieser Händler ist...
Nicht um diesen dann zu attakieren oder sonstiges, nein.. Einfach damit jeder von uns beschied weiss das man bei diesem Händelr nicht sicher ist und das man alle die bei ihm einen Kauf vorhaben dies unterlassen!!!
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Only TÜV Can Judge Me:-)))

Autor: Ditechrulez
Datum: 27.01.2006
Antwort:
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ich hätt ihn angezeigt, weil ich denke nicht das er das nur bei dem fahrzeug gemacht hat, stell euch mal vor der macht das bei allen...
deswegen so einer Person sollte das Handeln mit Fhz. verboten werden...

gruß
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Autor: potkes
Datum: 27.01.2006
Antwort:
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1.Wenn er ein Händler ist das heißt eine Gewerbetreibende Person so ist auch sein Privater Wagen Garantiepflichtig.
2.Wie auch schon erwähnt ist nach neuesten EU-Gestzt auch eine Privatperson die sein Fahrzeug VERKAUFT Garantiepflichtig, außer es wird im Vertrag Schriftlich erklärt das keine GARANTIE auf dieses Fahrzeug besteht.
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Wer in den Spuren andere fährt hinterlässt keine eigenen

Autor: pharao325
Datum: 27.01.2006
Antwort:
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Hi leute mag sein das er bei SEINEM eigenen fahtzeug garantie pflichtig ist aber wenn er es im auftrag verkauft was die ärsche immer tun bei solchen fällen muss er garnichts weil er das auto nur im auftrag verkauft weil z.b der "wahre verkäufer" keinen abstellplatz hat weill der wagen abgemeldet ist oder sonst irgend ein scheiss also ich würde es probieren ihn anzuzeigen weil wenn er keinen wahren verkäufer stellen kann hat er keine chance ausser du hast es als bastlerauto gekauft denn dann braucht das auto nicht verkehrssicher sein!

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Man sieht sich immer zwei mal im Leben! ;-)

Autor: pharao325
Datum: 27.01.2006
Antwort:
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Potkes du weisst doch bestimmt wie das ist z.b Landsbergerstrasse und so mehr brauch ich da nicht sagen oder?
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Man sieht sich immer zwei mal im Leben! ;-)

Autor: BlackBitch
Datum: 30.01.2006
Antwort:
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Jungs erst mal super vielen Dank für eure zahlreichen Kommentare! Habe ne außergerichtliche Einigung angestrebt aber Verkäufer hat sich quergestellt jetzt hat er ne Strafanzeige am Hals und da ich den freundlichen und davon gleich 4 an der Zahl als Zeugen hatte und mich zusätzlich noch auf den TÜV/AU Bescheinigung berufen habe die zum Zeitpunkt des Kaufes gerade mal nen 1/2 Tag alt war ist die Beweisschuld jetzt auf den Verkäufer gefallen und er muß jetzt beweisen das das Auto zum Kaufzeitpunkt OK war! Na da bin ich ja mal gespannt! Das ist übrigens ein freundlicher Peugeot Händler gewesen! Autohaus Börner in Dresden
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@B.B.





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Ende des Themas

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