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hab mal ne frage habe mir kurzeitkennzeichen gehollt das ich den ein und anderen weg (tüv usw)erledigen kann.Jetzt bin ich gestern abend noch kurz was erledigen gefahren, holen mich an der tanke ZIVIS raus und sagen das die kurzeitkenzeichen nur zu überführung sind und sie mich schon 3 mal gesehen haben und wenn sie wollten könnten sie mir die schilder ohne weiteres weg nehmen wenn sie mich heute nochmal sehen .Ist doch nicht normal die haben dan noch mein ganzes auto kontroliert nach geklauten teilen haben aber dan nix gefunden und haben mich weiter fahren lassen.Hätten die bullen eigentlich was machen könen oder wollten die mich einfach nur ärgern ???
Bearbeitet von - agraf9 am 17.12.2005 10:53:19
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Hallo agraf9,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Kurzeitkennzeichen"!
Gruß
Mit der Einführung des Kurzzeitkennzeichens wurden die früheren "Roten Kennzeichen" abgeschafft.
Ein Kurzzeitkennzeichen dient für Probe- und Überführungsfahrten und wird für 5 Tage ausgegeben. Der Zeitraum der Gültigkeit dieses Kennzeichens wird auf den Kennzeichenschildern vermerkt.
Ein großer Vorteil ist hierbei für Sie die Tatsache, daß ein Kurzzeitkennzeichen nach Ablauf der Gültigkeit nicht mehr an das Straßenverkehrsamt zurückgegeben werden muß.
Sie können die Kennzeichenschilder nachher einfach vernichten.
Quelle____________________________
Nu mal los....
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das habe ich auch alles gewusst *Grinss*
nur kann mir doch keiner vorschreiben wie oft ich am tag mit meinen auto ne probefahrt mache wenn ich dran rumbastle.Ich könnte ja auch sagen das auto geht immer aus nach langen fahrten und ich will der sache auf den grund gehen oder nicht ???
da hast du schon recht, eine begründung hättest du schon zaubern können und deshalb haben sie dir die schilder wohl auch nicht abgenommen.
wäre zu dünnes eis für die jungs.
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Nu mal los....
So ein bescheuertes Verhalten kann ich nun auch nicht nachvollziehen.
Dafür hat doch dieses Kennzeichen ein Zeitraumstempel.
Und ist auch genau für diesen Zeitraum versichert.
Die wollten einfach nur ne dicke Hose machen.
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Si Senor das machen wir perfekt und schnell.
Die Jungs vom Syndikat sind enorm professionell
So ein bescheuertes Verhalten kann ich nun auch nicht nachvollziehen.
Dafür hat doch dieses Kennzeichen ein Zeitraumstempel.
Und ist auch genau für diesen Zeitraum versichert.
Die wollten einfach nur ne dicke Hose machen.
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Ja die gute Polizei.
Die wollten halt auch einfach mal etwas rumstänkern nichts anderes. Aber dafür bezahlen wir sie ja.
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regt mich voll auf das waren woll einfach nur beklopte bullen ich wollte mich ja auch aufgeregen aber der meinte er nimmt mir die schilder weg da war ich erstmal baff und ruig!
Wenn er mir die Schilder abgenommen hätte, hätte ich ihm seine Marke abgenommen!!!!!
Sollche voll Spastis, meinen immer sie sind die Helden und haben einen IQ von 5,2!
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Ich möchte im Schlaf sterben wie mein Opa!
Nicht heulend und schreiend wie sein Beifahrer!!!!
Die größte Gefahr im Straßenverkehr sind Autos, die schneller fahren, als ihr Fahrer denken kann.
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Rotes Kennzeichen 06....: Probe- Überführungskennzeichen für Händler, gilt für jedes Auto wo es dran ist. Vor der Fahrt muß das entsprechende Auto in den "Fahrzeugschein" eingetragen werden.
Rotes Kennzeichen 07....: Kennzeichen für historische Fahrzeuge. Ist für Leute mit mehreren Autos, die nur immer eines davon fahren. Gilt nur für historische Autos, vor der Fahrt muß der Fahrzeugschein entsprechend ausgefüült werden. Ist ne Alternative zu den H- Kenzeichen, es wird halt kein Auto fest angemeldet sondern man kann eins fahren wie man will. Versicherung ist halt entsprechend teuer.
Kurzzeitkennzeichen: schwarz mit Gültigkeitsdauer im Kennzeichen, pauschale Versicherung, du kannst fahren wie du willst, nur halt nicht länger als der Gültigkeitszeitraum. Das Ding gilt z.B. 5 Tage, was du da machst ist egal.
Dann noch das Ausfuhrkennzeichen, Schwarz/Gelb, für Autos die ins Ausland sollen. Gilt auch nur so lange wie es gestempelt ist.
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BMW-Cabrio, was sonst?
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Brauch ich für die Roten Kennzeichen ne TÜV Bescheinigung oder ähnliches?
Was brauch ich alles und was kostet das in der Regel?
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das dürfte Deine Frage beantworten:
Zum 01. Mai 1998 ist die 27. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (BGBL I S. 441 ff.) in Kraft getreten. Durch diese Verordnung wurde u. a. das sog. Kurzzeitkennzeichen eingeführt, das seit 01. Mai 1998 zur einmaligen Verwendung für Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten ausgegeben wird. Das Kurzzeitkennzeichen ersetzt mithin bei einmaliger Verwendung das rote Kennzeichen. Das rote Kennzeichen existiert als sog. Händlerkennzeichen zur mehrmaligen Verwendung weiter.
Das Kurzzeitkennzeichen weist ein von der Zulassungsstelle zu bestimmendes Ablaufdatum (höchstens 5 Tage ab Zuteilung) aus. Dieser Ablauftag wird auf dem Kurzzeitkennzeichen durch Einprägung auf der rechten Seite sichtbar gemacht, und zwar durch 3 untereinander geschriebene Zahlen.
Beispiel:
20
05
00
Dies bedeutet, daß der Ablauftag hier der 20. Mai 2000 ist.
Für den Benutzer ist das Verfahren einfacher, als beim ehemaligen roten Kennzeichen, da daß Kurzzeitkennzeichen nicht mehr an die ausgebende Zulassungsstelle zurückgegeben werden muß. Für die Zuteilung von Kurzzeitkennzeichen wird eine Verwaltungsgebühr von 10,20 EUR erhoben; hinzu kommen 6 bis 8 EUR für ein Schilderpaar. Zur Ausstellung des Kurzzeitkennzeichens ist die Vorlage einer Versicherungsbestätigungskarte erforderlich
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Lieber Wurstfinger als Knoblauchzehen
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Das heißt ich brauche keine TÜV Bestätigung?!
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Zitat:
Zur Ausstellung des Kurzzeitkennzeichens ist die Vorlage einer Versicherungsbestätigungskarte erforderlich
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Lieber Wurstfinger als Knoblauchzehen
(Zitat von: E36-Freak)
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Ist aber schon krass dass man dann jede beliebige Schrottgurke 5 Tage lang fahren kann!
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Triebes & Leutkirch i.A.
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So wie mir gesagt wurde darf man nur mit den kurzzeitkennzeichen 3 strecken fahren, mehr nicht...
Egal wie lange diese noch verwendet werden können...
grüße jan
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///M ännerspielzeug
Ein guter Autofahrer läuft nur soviel wie sein Auto lang ist!!!
Und wer will Überprüfen ob du NUR 3 Strecken gefahren bist?????????
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Das stimmt allerdings, wie wollen die das denn nachvollziehen?!?
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Es gibt ja einige Landsleute, die mit den Kennzeichen vor die Disco fahren, da handelt es sich dann garantiert nicht mehr um eine solche Fahrt (gibts im Übrigen auch einschlägige Gerichtsurteile drüber), ansonsten ist der Nachweis sicherlich schwer zu führen
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Lieber Wurstfinger als Knoblauchzehen
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Merkblatt Kurzzeitkennzeichen nach § 28 StVZO
Sehr geehrter Fahrzeughalter,
bei der Benutzung von Kurzzeitkennzeichen sind folgende Einzelheiten zu beachten:
Das Fahrzeug darf nicht zum Verkehr zugelassen sein.
Kurzzeitkennzeichen dürfen nur für Prüfungsfahrten (z.B. beim TÜV, DEKRA, GTÜ), Probefahrten (z.B. beim Verkauf oder Kauf des Fahrzeugs) und Überführungsfahrten verwendet werden.
Das Fahrzeug muss verkehrssicher sein. Für die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs ist der Fahrzeughalter verantwortlich. Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen dürfen auf öffentlichen Straßen nur bis zu dem auf dem Kennzeichen angegebenen Ablaufdatum in Betrieb gesetzt werden; die Gültigkeit des Kennzeichens ist bis zu dem Ablaufdatum (höchstens fünf Tage ab Zuteilung) beschränkt.
Die Gültigkeitsdauer ist auf dem roten Fahrzeugschein vermerkt. Der Fahrzeugschein ist, wenn nicht vom Straßenverkehrsamt geschehen, vor Antritt der Fahrt in deutlicher Schrift auszufüllen und mit Datum und Unterschrift zu versehen. Der Fahrzeugschein ist bei allen Fahrten mitzuführen.
Die Kurzzeitkennzeichen müssen am Fahrzeug angebracht sein. Etwa vorhandene andere Kennzeichen sind abzudecken.
Die zugeteilten Kurzzeitkennzeichen und der ausgegebene Kfz.-Schein müssen nicht zurückgegeben werden.
Zur Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens werden folgende Unterlagen benötigt:
Versicherungsbestätigung gem. § 29 a StVZO (für Kurzzeitkennzeichen)
Ausweis des Antragstellers bzw. bei Firmen Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug, oder
Pass mit Meldebestätigung
Vollmacht (wenn der Antragsteller nicht selbst erscheint) und Ausweis des Bevollmächtigten
Bei einer späteren regulären Zulassung des Fahrzeuges benötigen Sie eine weitere Versicherungsbestätigung gem. § 29 a StVZO.
Die Zulassung mit Kurzzeitkennzeichen ist steuerfrei. Die Gebühren bei den Kfz-Zulassungsstelle betragen z.Z.10,50 € . Die Kosten für die Schilder trägt der Antragsteller
Da steht nix von ner Beschränkung! Kann sich auch auf dem Weg in die Disko um ne Probefahrt über 5 Tage handeln!
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Glaubs oder las es!
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