Naja, wussten wir doch. Also zum TÜV die Röhren halt abmachen.
Das mit der Veränderung des Signalbildes ist mehr als lächerlich... aber naja... Deutschland halt!
Es steht aber immernoch nirgends 100% das diese nicht montiert werden dürfen. :)
Die "Veränderung des Signalbildes" beläuft sich ja nur auf eingeschaltetes Licht. Wenn die Röhren nur unten dran bammeln verändert das rein gar nix.
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Hallo Nicore,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Unterbodenlicht"!
Gruß
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@Nicore
Das
"...Alle am Fahrzeug angebrachten lichttechnischen Einrichtungen müssen auch funktionieren. In den straßenverkehrsrechtlichen Bestimmungen gibt es keine Unterscheidung zwischen Leuchten, die im Stand oder denen, die während der Fahrt benutzt werden...."würde ich aber aber als Verbot verstehen.
@Dennis81
Endlich mal jemand der Licht ins Dunkel bringt (tolles Wortspiel oder ;-)).
Vor allem ist alles mit Fakten belegt und nicht mit irgendwelchen Mutmaßungen ala "ich hab mal gehört" oder "Bruder vom Kollegen sein Schwager".
Vielleicht wär das was fürs Nice2Know
MfG
Papa76
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"Je fester man davon überzeugt ist, im Recht zu sein, desto natürlicher ist der Wunsch, jeden anderen mit allen Mitteln dahin zu bringen, ebenso zu denken." George Orwell
Das alle angebrachten Leuchten funktionieren müssen weiss ich ja, aber das heisst nicht das sie dauerhaft leuchten müssen!
Montierte Nebelscheinwerfer müssen auch funktionieren, man darf sie aber nur unter gegebenen Umständen (Sichtverhältnisse) anschalten. Das gleiche wäre also für Unterbodenröhren, diese darf man auch nur unter gegeben Umständen (ausserhalb von StVo-unterliegenden Örtlichkeiten) einschalten. Aber rein von der Montage bzw. der Schaltung her steht nichts geschrieben. :)
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Zur Montage:
In der StVZO (§ 49a Abs.1) ist festgelegt, dass an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern nur die vorgeschriebenen und zulässigen lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein dürfen.
;-)
MfG
Papa76
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Och menno... lass mir doch meine Hoffnung! :)
Aber es sind ja nicht allerlei Leuchten betitelt, oder? Wie ich schonmal hier erwähnte, haben ja "modernere" Fahrzeuge diese Einstiegsbeleuchtung nach unten in der Türverkleidung und zudem noch rotes Licht welches beim Öffnen der Tür nach hinten leuchtet. Naja...
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Die Hoffnung stirbt zuletzt... ;-)
Nen Showwagen wäre noch ne lösung? Da war mal einer, der hat den kram Eingetragen bekommen, weil der Wagen auf ne Tuning Firma angemeldet war - zwar nicht wärend der fahrt anlassen, aber eingetragen!?
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Der, der einst, als Dr.Evil bekannt war...
Nichts ist amüsanter als ohne Erfolg beschossen zu werden...
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Zitat:
Och menno... lass mir doch meine Hoffnung! :)
Aber es sind ja nicht allerlei Leuchten betitelt, oder? Wie ich schonmal hier erwähnte, haben ja "modernere" Fahrzeuge diese Einstiegsbeleuchtung nach unten in der Türverkleidung und zudem noch rotes Licht welches beim Öffnen der Tür nach hinten leuchtet. Naja...
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(Zitat von: Nicore)
Ok, ich hör auf. Aber sag dann nicht ich hätte dich nicht gewarnt ;-))))
MfG
Papa76
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"Je fester man davon überzeugt ist, im Recht zu sein, desto natürlicher ist der Wunsch, jeden anderen mit allen Mitteln dahin zu bringen, ebenso zu denken." George Orwell
Ich denk an Dich wenn mir die Rennleitung den Zahlschein ausfüllt und werde mich dann hier im Forum darüber aufregen. *G*
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hi leute
ich finde es nicht soooo besonderst gut.
vorallem unter das auto nicht mein geschmack !
außer wenn man in innen raum wie z.b. abiente mäsig macht wie der A8 so elegand und dezent finde ich es schon ok!
jeder wie er es gerne haben will .... würde auch keinen belächeln oder mich lustig machen oder sooo !
bye ö.22
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www.getawaycar.de
hi an alle,
also wenn ich ds alles so lese muß ich sagen ihr könnt froh sein das ihr nicht in Nürnberg wohnt, ich glaube da würden dann nämlich die hälfte von euch mit der Straßenbahn fahren.Die Rennleitung in Nbg ist so extrem schlimm die zerlegen getunte Autos noch am Straßenrand, und das schlimme ist sie kennen sich auch noch aus,sie wissen jeden Paragraphen und kennen fast alles Sachen die in sind aber nicht erlaubt.In den örtlichen Clubs werden Spitzel eingeschleust genauso wie in der Örtlichen Szene.Viele Rennleitungsmitarbeiter haben sogar einen KFZ-Meistertitel also die wissen was sie tun.Das schärfst ist aber das wenn du was eingetragen hast es nicht gleich bedeutet das es legal ist,denn die von der Rennleitung wissen auch das es manchmal freundliche TÜV-Prüfer gibt die ein Auge zudrücken.Solche Fälle hat es des öfteren in Nbg gegeben und diese Prüfer wurden dann sogar Strafrechtlich verfolgt und haben ihren Job verloren.Ich weiß das aus 100%er Quelle den der Cousin von meinem Vater ist der Polizeidirektor von Nbg.
Mitglied seit: 29.01.2004
Montabaur
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142 Beiträge
Hi,
denke doch das dieses Thema ma langsam geklärt sein sollte.
UBB ist Rechtlich nicht erlaubt. Punkt aus Fertig.
Ach und TÜV Prüfer sind auch nur Menschen. Und Geld macht Bestechlich !!!
So jetzt ist schluß !!!
Jedem das seine und mir das meiste !!! ENDE !!!!!!!!!!!
Gruß Dennis
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Unser Tüv vom Rheinland,
geheiligt sein deine Prüfer, uns heilig ist deine Plakette,und vergib uns unsere Tieferlegungen und erteile uns durch §21 die Allgemeine Betriebserlaubnis für unsere Umbauten. Amen !!!
RIP: E39 528iA/T & E36 318I
Zitat:
denke doch das dieses Thema ma langsam geklärt sein sollte.
Solange immernoch Fragen kommen bzw. es Unklarheit oder Grauzonen gibt, kann das Thema doch fleissig weitergehen.
Zitat:
UBB ist Rechtlich nicht erlaubt. Punkt aus Fertig.
Zu Befehl, Herr Komissar!
Aaaaber unter bestimmten Umständen ist es schon erlaubt. Entweder zu Showzwecken auf Privatgeländen oder die seitlichen weissen UB-Röhren von Folia Tec mit ABE! Wer lesen kann...
Zitat:
Ach und TÜV Prüfer sind auch nur Menschen. Und Geld macht Bestechlich!!!
Thema verfehlt, setzen, 6!
Zitat:
So jetzt ist schluß !!!
Sagt wer...?
Zitat:
Jedem das seine und mir das meiste !!! ENDE !!!!!!!!!!!
Jaja, die Weißheit rennt Dir nach, aber Du bist schneller! ;P
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Mitglied seit: 29.01.2004
Montabaur
Deutschland
142 Beiträge
Das ganze war eigentliche mehr Ironisch gemeint, denke mal das in dem Tread auch nen paar posts von mir stehen, wo ich ausreichend infos für erlaubt bzw. nicht erlaubt gebe.
Gruß Dennis
P.S.: Nicht ich bin schneller, sondern mein V8 ;-)
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Mitglied seit: 27.12.2005
Wesel
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8 Beiträge
Leider wiederspricht sich der gesetztesgeber gerne mal wie zum beispiel in § 52 (8) Türsicherungsleuchten für rotes Licht, die beim Öffnen der Fahrzeugtüren nach rückwärts leuchten, sind zulässig; für den gleichen Zweck dürfen auch rote rückstrahlende Mittel verwendet werden.
Wer den Text einen Polizisten erzählt ohne das Wort "rückwärts" zu erwähnen und ihn höflich bittet doch nachzulesen, dann gibt er vielleicht auf.
Denn keiner von denen hat das StVO dabei.
Ist aber Glückssache.
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Träume nicht dein Leben, sondern lebe deine Träume!!
Mitglied seit: 20.01.2006
Langerringen
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3 Beiträge
Echt super, dieser Thread.
@Dennis81:
Prospekt, Prospekt! Endlich mal jemand, der echte Ahnung hat. Ziehe meinen Hut!
@alle anderen:
Die Debatten "Erlaubt, dann, wenn..." erinnert mich doch sehr an die Diskussionen mit meinen Kindern, wenn ich Ihnen erklären will, warum man was nicht darf ;)
Fakt: Erlaubt ist nur, was ausdrücklich in der StVZO steht, lichttechnisch nach vorne weiß/gelblich weiß, nach hinten rot. Alles andere ist grundsätzlich verboten. Punkt.
Manchmal aber nur nicht erlaubt, und dann ist es eben Interpretationssache.
Interpretiert wird es eben vom Einen so und vom Anderen so.
Ein Rennleiter hat mir mal erklärt:
Das muss man alles als eine Spiel sehen. Mal gewinnen wir - und dann halt wieder die Anderen. Kommt einfach bloß auf die Taktik an.
Zum Thema legalisieren:
Wenn man eine Zulassung als "Erprobungsfahrzeug" bekommt (gibt´s wirklich!!!) dann kann man alles anbauen, solange es nicht gefährlich ist. Hat ein Bekannter (=Motorsportfirma) und lebt recht unbeschwert damit....
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Hm, das kenn ich ja noch gar nicht. Ich denke mal das Privileg eines "Erprobungsfahrzeug" werden wohl nur Firmen erfahren dürften, der Privatmann hat es da wieder schwer.
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