Eintragungen OHNE Fzg. Brief?
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Mitglied seit: 19.09.2004
Möhnesee
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361 Beiträge
Hallo,
Ich habe einige Fragen:
Ich möchte einen e46 318i tunen (Tieferlegen, Spurverbreiterung, Beleuchtung, Spoiler usw.). Das Fahrzeug ist jedoch finanziert und somit ist der Fahrzeugbrief nicht in meinem Besitz. MUss ich die Tieferlegung usw. in Fzg.-Brie und -schein eintragen lassen? Darf ich den bei nicht Besitz des Briefes der bei der BMW-Bank liegt, tieferlegen? Muss ich mir den Brief besorgen, oder reicht eine kopie?
Für beantwortung der Fragen, vielen Dank!
Gruß
MaPaXa
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->BMW fahr'n ist als wenne fliegst<-
Mitglied: seit 2005
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Hallo MaPaXa,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Eintragungen OHNE Fzg. Brief?"!
Gruß
Ähnliche Beiträge
Mitglied seit: 07.07.2005
Käshofen
Deutschland
19 Beiträge
Mir geht es genauso, bin mal gespannt was da rauskommt!
Gruß
michi26
Mitglied seit: 06.06.2005
Zella-Mehlis
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57 Beiträge
Normalerweise reicht der KFZ Schein aus. Mit dem und Deinen Unterlagen gehst Du dann zum TÜV oder DEKRA und die erstellen Dir ein Abnahmeprotokoll. Dieses mußt Du mitführen und wenn man eine Umschreibung macht, kann man dann alles eintragen lassen. So wird es bei uns gemacht.
Die Bank schickt m.W. den Brief an die ensprechende Behörde, um die Eintragung vornehmen zu können. Nach Eintragung gehts dann wieder zurück an die Bank.
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 19.09.2004
Möhnesee
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361 Beiträge
Danke für die schnellen Antworten! Dann steht dem "pimpen" ja nichts mehr im Wege :-))))
Gruß MaPaXa
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->BMW fahr'n ist als wenne fliegst<-
Hi !
Normalerweise schicken die den Brief zu deinem Händler ! Dann bekommst den ausgehändigt(gegen Unterschrift) um die Eintragungen zu erledigen !
Dann zur Zulassungsstelle, neuen Schein machen lassen und gut ! Brief zurück an den Händler / Bank !
Sache erledigt !
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Gruß
Joey
Was !? Das ist kein M3...!!!???(*KLICK*)
du brauchst dir keine gedanken zu machen. ich habe mein auto auch über bmw-bank finanziert und habe vor kurzem tieferlegungsfedern von H&R einbauen lassen. anschließend bin ich zum TÜV gefahren und habe es einfach eintragen lassen; nicht auf dem fahrzeugschein, sondern man erhält einen extra ausdruck auf dem es vermerkt wird. diesen ausdruck musst du, wie deinen fahrzeugschein, immer mit dir führen wenn du mit dem auto unterwegs bist falls dich die polizei mal anhalten sollte das du vorweisen kannst, dass alles seine richtigkeit hat. viel spass beim tieferlegen ;-)
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Mitglied seit: 19.09.2004
Möhnesee
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361 Beiträge
Hallo,
Danke Schwarzesbrett! Dann werd ich Nächste Woche mal beginnen... :-)
Gruß
MaPaXa
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->BMW fahr'n ist als wenne fliegst<-
Hallo,
ja wenn du nur ein veränderung, oder voneinander unabhängige veränderungen machst brauchst du nichtmal den Brief, dann gibts ein schreiben was du mitführen mußt. wenn sich aber die veränderungen beeinflussen (steht dann im gutachten) zb. felgen und tieferlegung wirst du den brief benötigen, was aber wie die anderen schon beschrieben haben kein prob is. hab meinen händler angerufen der schickt den brief zum tüv und die schicken ihn zur zulassungstelle wo du den neuen fahrzeugschein für einen kleinen obulus abholen kannst.
finde die preise der eintragung mittlerweile für wucher,habe für fünf sachen 119€ hingelegt.
mfg skell
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Lieber Gott, lasse immer eine Bordsteinschwalbe zwischen meiner Felge und dem Gehweg sein...
Mitglied seit: 07.07.2002
Heilbronn
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454 Beiträge
Moin
Was ca. 120 Euro ??? Mit Tüv oder nur die eintragung bei der zulassungsstelle? Ich dachte bei der zulassungsstelle bezahlste nur 11 euro für den neuen schien
Gruss
Dave
Mitglied seit: 28.09.2004
Eggtown
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93 Beiträge
Hallöchen,
also wie schon von skelloader beschrieben, wenn du nur Fahrwerk oder Felgen abnehmen lassen willst, reicht das Gutachten des Herstellers aus, sbald aber andere nicht originale Teile mit dem veränderten Teil zusammenwirken und auf das Fahrverhalten Einfluss nehmen (Fahrwerk, Felgen, Lenkrad) muss es in den Fahrzeugbrief eingetragen werden. Steht auch immer in dem Kleingedruckten der TÜV-Abnahme hinten drauf. Wenn man dem nicht nachkommt, und von einen schlecht gelaunten Kollegen angehalten wird, kann es zum sofortigen Verlust der Betriebserlaubnis kommen und die kratzen die die Tüvplakette ab und dein Baby ist stillgelegt, dann wirds richtig teuer.
Auch wenn die Bauteile Einfluss auf Leistung oder Abgasverhalten haben (also wenn Daten im Fahrzeugbrief geändert werden müssen, andere Steuerklasse, Versicherungsklasse), müssen sie im Fahrzeugbrief eingetragen werden.
Mfg Mario
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Einmal Reihensechser immer Reihensechser !!!
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Mitglied seit: 19.09.2004
Möhnesee
Deutschland
361 Beiträge
Hallö,
Danke nochmal für die Antworten!
An erster Position steht, das Tieferlegen des Baby's. Dann folgen 15mm Spurverbreiterung HA, Klarglasfrontblinker, silberne Seitenblinker, Facelift-Rückleuchten, M-Heckspoilerlippe, Chrom-Nieren, Scheinwerferblenden. Die Reifendimensionen betragen: 225/45 ZR 17
Gehe ich da recht in der Annahme das ich nur das Fahrwerk eintragen muss??? Oder auch die Spurverbreiterung die durch Distanzscheiben geschieht??? Muss ich dafür den Fzg. Brief haben?
Gruß
MaPaxa
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->BMW fahr'n ist als wenne fliegst<-
Bearbeitet von - MaPaXa am 29.07.2005 16:28:03
Mitglied seit: 28.09.2004
Eggtown
Deutschland
93 Beiträge
Ich nehme an, dass es kein originales BMW-Sportfahrwerk (20mm) ist. Weiterhin werden deine Reifen wohl auch auf Alus rollen. Wenn du dann noch Spurplatten (mit Gutachten) dazwischen klemmen willst, bauchst du auf jedenfall eine Abnahme bei der Dekra und eine Eintragung in den Fahrzeugbrief. Wenn du den Fahrzeugbrief nicht dabei hast, stellen die dir einen Prüfbericht aus, und du musst diese Änderungen umgehend nachtragen lassen. Ich glaube, du hast maximal ein halbes Jahr zeit. Dann schreibst du einfach die Bank an, und die schicken den Brief entweder gleich zu dir nach Hause oder zum zuständigen Verkehrsamt. Dort mußt du dich dann mit dem Prüfbericht melden und die tragen dann alles nach. Das umschreiben beim Amt kostet nur 10-15 Euro. Kostet aber meines Wissens ordentlich Gebühren bei der Bank, bei denen ist halt nix umsonst, jeder Furz kostet ordentlich Euronen.
Ansonsten würde ich sowiso alle Änderungen in den Brief eintragen lassen, so erspart man sich das peinliche suchen bei einer Verkehrskontrolle und man muss nicht den ganzen Papierkramm durch die gegend tragen, außerdem macht es bei den Grünen (bin ja selber einer ;-) immer einen guten Eindruck, wenn alles eingetragen ist, Leider liegt mein Brief auch bei der Bank :-(((. Sobald mein originales BMW-Sportfahrwerk die Segel streicht, werde ich mir auch ein Gewindefahrwerk einbauen, deshalb habe ich mich schon im vorraus über die Modalitäten informiert.
Mfg Mario
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Einmal Reihensechser immer Reihensechser !!!
Zitat:
Normalerweise reicht der KFZ Schein aus. Mit dem und Deinen Unterlagen gehst Du dann zum TÜV oder DEKRA und die erstellen Dir ein Abnahmeprotokoll. Dieses mußt Du mitführen und wenn man eine Umschreibung macht, kann man dann alles eintragen lassen. So wird es bei uns gemacht.
(Zitat von: schnellfahrer01)
Ja und so ist es auch richtig!
@ schwarzesbrett:Du wiederholst die Anderen!
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Grüße aus Bayern:-)
Mitglied seit: 26.07.2005
Frankfurt
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78 Beiträge
Also soweit ich weiß hat das eintragen von fahrwerken etc. überhaupt nix mit dem Fzg.BRIEF zutun.das wird doch alles in den Fzg.SCHEIN eingetragen oder man hat halt son gutachten vom tüv bekommen das man immer mitfühen muss:Also nix mit Fzg.Brief,wobei da doch auch nur die halter drinstehen oder!?
Mitglied seit: 28.09.2004
Eggtown
Deutschland
93 Beiträge
Also der Fahrzeugschein enthält, bis auf die vorherigen Halterdaten die gleichen Informationen wie der Fahrzeugbrief. Bei mir wurden Eintragungen nur in Verbindung mit dem Fahrzeugbrief gemacht, bzw. man bekommt ansonsten ein Abnahmeprotokoll. Ich will nun nicht klugscheißern aber man muss diese Abnahme innerhalb einer Frist (ein halbes Jahr glaube ich) in den Fahrzeugbrief nachtragen lassen, sonst erlischt die Betriebserlaubnis, habe ich selbst mit eigenen Augen gesehen. Szenario: ein BMW-Fahrer (was für ein Zufall auch ein E46) kommt in die Mausefalle des Straßenverkehrsdienstes. Einige Mods am Fahrzeug, Gewinde + 18Zoller. Der BMW-Fahrer legt ein Abnahmeprotokoll vor. Die Kollegen hätten den Wagen an Ort und Stelle stillgelegen können, da die Frist abgelaufen war (außerem heißt es umgehend, also maximal ein halbes Jahr, eigentlich aber sofort wie es möglich ist). Die haben aber ein Auge zugedrückt und er bekam von den Kollegen eine Frist, in welcher er die Nachtragung erledigen durfte und mußte dann mit dem Schein zur Wache, soviel dazu.
Lest mal einfach auf dem Abnahmeprotokoll das Kleingedruckte auf der Rückseite.
Bei mir stand es jedenfalls auf dem Dekra-gutachten hinten drauf.
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