Aufgemachtes Auto verkauf *ohne Eintragungen*?!
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Hi, ich habe eine aufgemachte 320er Limo verkauft und der Käufer meldet sich nach einem Jahr das er heute ein Problem hätte das Auto über den Tüv zu bekommen da nichts eingetragen wäre und keine ABE'S vorhanden wären. Die ABE's habe ich ihm mitgegeben aber nicht im Vertrag festgehalten. (leider)
Nun hat der Vater des Käufers mir eine Woche Zeit gegeben um dies zu klären sprich ihm das Auto über den Tüv zu bringen oder ihm die ABE's zu besorgen. Ha ha ich habe sie ja nich mehr da ich sie ihm mitgegeben habe! Und das letzte was ich machen werde ist sein Auto über den Tüv bringen. grrrr ! Im ADAC-Vertrag steht: Das KFZ wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft! Dieser Ausschluss gilt nicht wenn eine grob fahrlässige oder vorsetzliche Verletzung von Pflichten Seitens des Verkäufers besteht. Bitte sagt mal kurz ob ihr schon Erfahrungen mit solchen Sachen gemacht habt! Nur ernste und fachlich Antworten bitte und keine ich glaube oder vieleicht Antworten!
mfg. Jerry
Bearbeitet von - e36-320i-jemmi am 13/11/2004 18:51:40
Mitglied: seit 2005
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Hallo e36-320i-jemmi,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Aufgemachtes Auto verkauf *ohne Eintragungen*?!"!
Gruß
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Hast einen Rechtsschutz ? Wenn ja, geh zum Anwalt, und erklär im den Fall, und zeig ihm auch deinen Vertrag.
Diese Geschichte könnte dir einen Galgenstrick drehen mit dem neuen EU-Recht.
Es wird immer nur eine Marke geben mit Freude am Fahren und das ist BMW.
mein_Shorty
Was ist denn konkret das Problem? Sollte ja eigentlich möglich sein, ne passende ABE zu besorgen. Wenn du natürlich Sachen verbaut hattest, die illegal sind, dann siehts schlecht aus für dich.
Gruß, Dirk
www.bmw-club-saarland.de
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bei Pirmasens
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Steht in dem Kaufvertrag nicht "Das Fahrzeug wurde übergeben, inkl. Papiere und __ Schlüsseln"? Ich würde behaupten, dies umfasst die ABEs (der letzte TÜV/AU-Bericht wird ja normal auch nicht einzeln im Kaufvertrag aufgeführt und muss trotzdem mitgegeben werden).
Ansonsten würde ich erstmal gar nichts machen. Und wenn der richtig anfängt zu nerven (Anzeige erstattet, Klage einreicht), dann würde ich das meinem Anwalt übergeben.
So long
* El loco *
Wenn du am Ende bist, bist du nicht am Ziel, sondern tot!
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Das Problem sind die ABE's neu zu besorgen denn ich habe keine Ahnung mehr von welchen Marken die Schürzen waren. Die vordere ist im (RS 2 look) und hinten ist ein Heckdiffusor verbaut von dem ich dir Makr bzw. den Händler nicht mehr kenne. Ist ja auch ein Jahr her. Wenn einer von euch eine Abe hat von FK Federn 60/40 in rot,Heckdiffusor oder Frontschürze im RS 2 Look dann wäre ich euch sehr dankbar wenn ihr mir diese faxen oder per email senden könntet. Alle ABE'S müssen für ein 320 e36 limo sein.
jerry@gmx.bizBearbeitet von - e36-320i-jemmi am 14/11/2004 17:56:33
Der Hersteller muss auf den Schürzen ja draufstehn, dann dürfte das kein Problem sein, die zu besorgen. Wenns natürlich irgendwelcher ebay-Schrott ohne Gutachten war, dann gibts Ärger.
Gruß, Dirk
www.bmw-club-saarland.de
Was ist das denn für einer wenn der Papa das regeln muss?
Da würd ich garnichts machen,da du ihn die ja mitgegeben hast,ist für dich das Thema durch.
Wer fragt ist ein Narr fuer fuenf Minuten, wer nicht fragt, bleibt ein Narr fuer immer.
Schreib ihm zurück das du nix dafür kannst das sein Sohn die ABEs verschlampt hat.
Basta.
Wenn Teile ohne ABE dran waren hast du hoffentlich den schönen Satz "Fahrzeug hat gravierende Mängel" im Vertrag stehen.
Und dann würd ich mal die Telefonnummer der Rechtsschutzversicherung bereitlegen.
V12
Your sufferings will be legendary,
even in hell..
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So habe mit meinem Anwalt gesprochen ;( Da er ein Zeugen hat und ich im Vertrag nícht festgehalten habe das er die ABE's erhalten hat muss ich jetzt alles ABE's neu besorgen. Ein Tuningmann bei uns hat gesagt das ich eine ABE/Tüvbescheinigung besorgen soll wo das bild und die Maßen fast übereinstimmen und dann eine Klebefolie hineinkleben soll mit den Zahlen die auf den ABE's stehen und einfach mit nem passenden Lackstift (schwarz überlacken soll. Dann soll es klappen! Also drückt mir die Daumen!
mfg. jerry
@jerry
würde den aufwand nicht betreiben
vertraglich geregelt ist nur dass du schlüssel und wagenpapiere übergeben hast.
von ABE muss nix drin stehn ausserdem hat
der typ wissentlich ein KFZ gekauft bei dem
die eintragungen nicht im Schein aufgeführt sind also ist er selbst gefordert nicht du ...
Mit freundlichem Gaspedal
SERVUS
Heisst es nicht gekauft wie gesehn ?
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Männer haben viele Gene. Das Fortgeh’n, das nicht Heimgeh’n, Fremdgeh’n, Saufengeh’n. Frauen haben nur ein Gen: Das Auf-die-Nerven-geh’n.
Mitglied seit: 06.08.2002
nähe Kronach
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612 Beiträge
hi,
also ich würde dem auch was sch...!
Er hat den Wagen gekauft und die Papiere mitbekommen - oder so akzeptiert wie es ist!
Es ist also nicht mehr dein Problem wenn er den Wagen nicht übern TÜV bekommt weil irgendwelche Papiere fehlen.
mfg
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Pics Online! 02.01.04
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8 Beiträge
Hi,
ganz so einfach ist es nicht denn der Käufer war nicht allein und behauptet mit seinem Freund ich hätte gesagt es sei alles eingetragen. Mein Anwalt sagt das dies mein Hauptproblem ist. Es sei eine mündlich zugesagte ...bla bla bla Egal wie ich es wende, ich muss das in die Hand nehmen und den Wagen über den Tüv bringen oder den Wagen zurückkaufen mit Wertminderung da ein Jahr gefahren oder er kümmert sich selbst darum und ich muss Schadensersatz zahlen. Verkauft eure Fahrzeuge nie alleine und tragt alles im Vertrag ein was euch einfällt. Naja aus Fehlern lernt man.
Wer sagt "das würde ich nicht einsehen" muss sich infos bei seinem Anwalt holen und sich dann eines Besseren belehren lassen. Ich habe heute noch ein zweiten Anwalt gesprochen und er sagt das selbe! ; (
mfg. Jerry
ps. kann mir einer sagen wo man aus dem Netzt Gutachten für FK Federn ziehen kann?
Bearbeitet von - e36-320i-jemmi am 17/11/2004 22:01:04
ruf bei den herstellern doch einfach kurz an, erklär ihnen die situation und itte sie, dir die gutachten/ABEs zu faxen.
cya
Fab
___
if ($ahnung == 'keine' ) { lies( nice2know) && bemühe (suche) }
if ($antwort == 0) { post->frage }
www.bmw-driver.de
Mitglied seit: 13.02.2004
Baden-Württemberg / Kirchhausen
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1763 Beiträge
Hi,
also ich würde echt nix tun. Er hat die Fahrzeugpapiere gesehen und ausgehändigt bekommen und dann noch den Kaufvertrag unterzeichnet.
Wozu dir den ganzen stress geben warte erst bis schriftlich etwas von seinem Anwalt kommt dann kannst du reagieren und deine Rechtsschutzversicherung einschalten.
Du machst dir nur unnötig gedanken. Was ist wenn du dem das zeug zukommen lässt du aufgrund irgendeiner gesetzesänderung er irgendwas nicht eingetragen bekommt ??? Dann wird der sicherlich zu dir kommen und verlangen das du das Fahrzeug zurücknimmst.
Habe mein altes echt extrem umgebautes fahrzeug auch verkauft und da waren viele sachen nicht eingetragen. Der hat das auch gesehen und trotzdem unterzeichnet.
Glaube echt nicht das du verpflichtet bist dem das nach einem Jahr zu besorgen.
Ich würde erst warten bis etwas schriftlich kommt.
Wie is das denn, wenn im vertrag drin steht, "gekauft wie gesehen", bist du dann trotzdem dran?
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Es gibt Tage, da verliert man...und es gibt Tage, da gewinnen die anderen
Ich würde einfach im Kaufvertrag reinschreiben das das Auto SO nicht für die Strasse zugelassen ist!
mfG MaVeRiCk|-| Mein BMW steht zu VERKAUF! |-| Bilder und Daten gibts hier |-|
Wieso sollte man sowas reinschreiben?
Der Wagen war und ist für die Straße zugelassen.Und beim Verkauf war ja alles ordnungsgemäß.Ein ganz normaler Verkauf.
Wenn "jemmi" so wie er sagt alle Papiere mitgegeben hat,braucht er auch nicht irgend welche dubiose Dinge in den Vertrag schreiben.
Wer kauft ein Auto,wenn da steht"so nicht zugelassen"?
Sein Verhängnis ist doch nur,daß im Vertrag nicht steht,daß alle Teile entweder eingetragen,oder durch ABE's bestädigt sind.
Nun steht er in der Beweißpflicht,den Verkauf ordnungsgemäß abgewickelt zu haben.
Ist im nachhinein sicherlich ärgerlich und nervend,aber es einfach zu ignorieren wäre ganz falsch und würde zudem den Verdacht verstärken,daß er wirklich was linkes abgezogen hat.
@jemmi Du mußt das leider in Ordnung bringen.
Unwissenheit schütz vor Strafe nicht.
BMW....und Tschüß
SERVUS
@jemmi : mach doch mal ne auflistung hier von den ganzen ABE`S die du Brauchst. So kann jeder nachschaun was er daliegen hat und dir das zumailen.
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Männer haben viele Gene. Das Fortgeh’n, das nicht Heimgeh’n, Fremdgeh’n, Saufengeh’n. Frauen haben nur ein Gen: Das Auf-die-Nerven-geh’n.
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 13.11.2004
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8 Beiträge
Hi,
erstmal danke für eure Hilfe! Ich habe fast alle ABE's nachbekommen und werde wie oben beschrieben nur noch die Aufkleber befestigen und Basta. Was mir noch fehlt ist: Eine ABE für den Heckflügel (ohne dritte Bremsleuchte und die ABE für ein DTM-Endstück oval 70x140 gebördelt.
Leider steht auf dem Endstück nichts an Nummer oder so aber das bekomme ich wohl auch so mit einer ABE hin da das ja wohl bekannt ist und nicht nur einmal im Jahr beim Tüv auftaucht. Die Nummer stand wohl auf der Seite die ich damals gekürzt habe um das Endstück auf passende Länge zu bekommen. Bin heute mit meiner alten limo gefahren um einiges zu besorgen (ABE's) und he.. der hört sich echt gut an nur die optik hat leider etwas stark in einem jahr gelitten. War frisch gelackt in tief-schwarz(von Hand geschliffen) Leider ist er durch billig Waschstrassen gefahren und der Lack ist voller kleiner Kratzer aber was solls ist ja net mehr meiner.
Fehlende ABE's :
Eine ABE für den Heckflügel (ohne dritte Bremsleuchte und die ABE für ein DTM-Endstück oval 70x140 gebördelt.
Fabrikat unbekannt!!! Also brauche ich beliebige ABE's die Nummer mache ich dann passend.
mfg. Jerry
Mitglied seit: 21.11.2004
Neufinsing
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148 Beiträge
Ich ahtte das selbe Problem als ich im Mai meine E30 verkauft hab. Die Felgen waren nicht eingetragen und dann kommt der zwei Monate später, ich hätte ihn übern Tisch gezogen und ich soll das Auto zurücknehmen.
Ich hatte zum Glück in den Vertrag reingeschrieben, das die Felgen nicht zulässig und nur als eintragungsplichtiges Zubehör dazu kommen.
Zu der Sache gekauft wie geseh:
Das gibt es nicht mehr. Laut EU-Recht hat der Käufer 2 Monate "eingeschränktes Rückgaberecht"!!!!! Und das ist so!
Manchmal aber nur manchmal haben Frauen ein kleines bißchen Haue gern.....:-)