Hi,
bei einer "Wegfahrsperre" beim e36 muß man differenzieren:
Ab dem Modelljahr 94 (also ab
9/93) bis zum Jahresende 93 wurde die
"Wegfahrsicherung" eingesetzt. Dies war ein recht simples und leicht zu umgehendes System.
Ab
01/94 wurde dann die erste Version der
"Elektronischen Wegfahrsperre (EWS I)" eingesetzt. Das System war immer noch nicht "sicher", aber schon deutlich ausgereifter als die Wegfahsicherung.
Ab
01/95 wurde das erste elektronisch geregelte System, die
"EWS II" eingeführt. Hier wird mit einem Code gearbeitet welcher im Schlüssel, dem EWS-SG sowie der DME identisch sein muß.
Dieses System ist optisch gut zu erkennen an der vorhendenen Ringantenne am Schließzylinder.
Die Beschriftung der Bilder ist nicht ganz richtig, es müsste eigentlich heissen:
Links: Kein EWS II, Rechts: EWS II
Alle Wegfahrmechnismen ab 9/93 haben eines gemeinsam: Bei korrekt verriegelten Türen wird die Funktion des Anlassers geblockt.
Schliesst man also (z.B. durch das geöffnete Fahrerfenster) das Fahrzeug "von aussen" ab und stellt bei betätigung des Anlassers fest das keine Funktion eintritt, so ist zumindest die einfachste Wegfahsicherung vorhanden. Hinweis: "Knopf runterdrücken" von innen reicht nicht zum testen!
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Tschö,
Hobbyschrauber