Kilometer lauf Tacho - Kilometer schätzungsweise
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Mitglied seit: 26.06.2023
Deutschland
1 Beitrag
Hallo,
nehmen wir mal jemand kauf ein gebrauchtes Auto. Von Privat mit Haftungsausschluss seitens des Verkäufers.
Der Verkäufer würde im Kaufvertrag folgendes angeben:
Kilometer laut Tacho wie abgelesen: 99.000 Kilometer (abgelesen am Datum XY- Tag des Verkaufes)
Kilometer Schätzungsweise : 1 Millionen Kilometer
Jetzt stellt sich im Nachhinein heraus das der Kilometerstand 300.000 Kilometer beträgt. Also mehr als die 99.000 KM aber dennoch viel weniger als die 1 Millionen Kilometer.
Kann der Käufer den Verkäufer irgendwie belangen?
Mitglied: seit 2005
Deutschland
Hallo Berchtesgarden2023,
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Gruß
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Wer vor der Kurve nicht Bremsen muss, war auf der Geraden nicht schnell genug ;)
Nein, denn der Verkäufer hat doch wahre Angaben gemacht. Abgelesener km Stand und geschätzter km Stand. Alles was zwischen abgelesen und Wirklichkeit steht, entspricht der Tatsache. Darum immer beim Autokauf darauf achten, dass der tatsächliche km Stand angegeben wird . Wenn nur abgelesener km Stand angegeben wird, ist an der ganzen Sache etwas faul !
Ja richtig Old Men, aber um den Verkäufer zu belangen, musst du den Betrug auch noch beweisen und das ist meist das Problem !
Bei 1nem Vorbesitzer ist das kein Problem, aber bei mehreren kann das zum Problem werden .
Gruß Peter
Ich würde gerade bei einem Vorbesitzer das Problem sehen. Der kann soviel "ohne Tacho" fahren das es keiner merkt.
Bei mehreren Vorbesitzer kannst schonmal nachfragen mit was der verkauft wurde.
Gruß Uli
wenn es schon fraglich ist ... warum will man sich so ein auto kaufen ?
Schreibfehler sind lediglich Specialeffects meiner Tastatur.
Vielleicht weil das Auto schwarz ist und es keine andere Farbe im Moment zu kaufen gibt. Vielleicht weil das Auto tierisch breite Schlappen hat die auch nicht eingetragen sind . Vielleicht aber auch weil das Auto nur 700 Euro kostet und für das Geld bekommst du ja bekanntlich nen Jahreswagen aber nur fürs letzte Jahr.
Gruß Uli
oder aber der TE ist der Besitzer des Wagens und möchte wissen was passiert wenn er das beim Verkauf so handhabt?
Bearbeitet von: KTMschnee am 27.06.2023 um 12:07:00
für leute mit heckantrieb und sperre habe ich immer ein dach über dem kopf, ein bier und kosteloses wifi
@ uli07 was soll das ? hast du lange weile ? musst du immer gleich alles angreifen ? zum kotzen bist du . . . .
@KTMschnee Danke ja verstehe . Das wird aber nicht funktionieren was er da vor hat .
Schreibfehler sind lediglich Specialeffects meiner Tastatur.
Hallo,
nehmen wir mal jemand kauf ein gebrauchtes Auto. Von Privat mit Haftungsausschluss seitens des Verkäufers.
Der Verkäufer würde im Kaufvertrag folgendes angeben:
Kilometer laut Tacho wie abgelesen: 99.000 Kilometer (abgelesen am Datum XY- Tag des Verkaufes)
Kilometer Schätzungsweise : 1 Millionen Kilometer
Jetzt stellt sich im Nachhinein heraus das der Kilometerstand 300.000 Kilometer beträgt. Also mehr als die 99.000 KM aber dennoch viel weniger als die 1 Millionen Kilometer.
Kann der Käufer den Verkäufer irgendwie belangen?
(Zitat von: Berchtesgarden2023)
Ich bin selbst kein Anwalt kenne mich aber ein wenig aus. Du kannst den Privatverkauf nur Anfechten wenn der Kaufvertrag gravierende Fehler aufweist Beispiel : Der Satz mit ausgeschlossener Garantie und Haftung da Privatverkauf fehlt vollkommen. Einen falschen Kilometerstand kann man nicht monieren da das ändern von Kilometerständen nicht gesetzlich Verboten ist. Des weiteren ist die Anfechtung bei Kaufpreisen im Bereich 1000€ schier unmöglich.
Hi ,habe gerade dein Beitrag gelesen, auch das ist nicht ganz richtig und ich bin auch kein Anwalt. Bei Betrug , wenn du das nachweisen / beweisen kannst , kannst du den Vertag immer anfechten und bekommst auch Recht - auch unter 1000€ .
Gruß Peter
@ uli07 was soll das ? hast du lange weile ? musst du immer gleich alles angreifen ? zum kotzen bist du . . . .
(Zitat von: Matthias_P)
Finde ich gut das du mich zum Kotzen findest. Pass aber auf das du dich nicht verschluckst.
Wenn dir meine Antworten nicht passen lese meine Beiträge einfach nicht und du kannst mich dann auch nicht beleidigen.
Gruß Uli
@ uli07 was soll das ? hast du lange weile ? musst du immer gleich alles angreifen ? zum kotzen bist du . . . .
(Zitat von: Matthias_P)
Finde ich gut das du mich zum Kotzen findest. Pass aber auf das du dich nicht verschluckst.
Wenn dir meine Antworten nicht passen lese meine Beiträge einfach nicht und du kannst mich dann auch nicht beleidigen.
(Zitat von: uli07)
dann zeige mal etwas respekt ... du bist auch nur ein Mitglied . kein Wunder das keiner mehr bock auf das Syndikat hier hat .
Ich jetzt auch nicht mehr ! alles gute für das Syndikat aber ich bin jetzt auch raus !
Schreibfehler sind lediglich Specialeffects meiner Tastatur.
Egal ob Mitglied, Moderator oder nur als Gast, jeder hat den Anderen mit Respekt zu behandeln. Wer diese Netiquette nicht einhalten kann wird nach erneuter Verwarnung vorerst auf die stille Treppe geschickt, sodass man sich über sein Verhalten mal Gedanken machen kann. Persönliche Sachen haben hier jedoch nichts verloren und es geht um das Miteinander und die gegenseitige Hilfe. Wer das nicht versteht oder nicht verstehen möchte, dem müssen wir gezwungenermaßen auf die Sprünge helfen und zum Nachdenken anregen.
Hi ,habe gerade dein Beitrag gelesen, auch das ist nicht ganz richtig und ich bin auch kein Anwalt. Bei Betrug , wenn du das nachweisen / beweisen kannst , kannst du den Vertag immer anfechten und bekommst auch Recht - auch unter 1000€ .
Gruß Peter
(Zitat von: KW-Muffel)
Hi Peter, ja man liest hier oft halb richtige Sachen so ist das nunmal. Das ist aber meist basiert auf einer eigenen Meinung.
Aber wie willst du einen Kilometerstand-Betrug nachweisen?
Wenn das Auto gedreht ist muss der Anwalt bzw. Du ja beweisen das der Verkäufer den manipuliert hat.
Wenn da noch 5-6 Vorbesitzer sind oder auch nur noch einer davor und das Serviceheft weg , keine Chance mehr für die Anklage!
Und bei ~1000€ macht das wirklich keinen Sinn .Schon die Gerichtsverhandlung kostet mehr als 1000€ vom Anwalt selbst ganz zu schweigen (ein Brief ~250€)
Hi , ja einfach ist das meist nicht mit dem Beweisen , und dann kommt ja noch dazu, das Recht haben nicht gleich Recht bekommen heißt !
Heutzutage ist ein Rechtsschutz zwigend notwendig, bei dem was da alles in der Welt passiert und im Netz usw. , dann hast du schon mal kein Kostenproblem !
Frag mal den Vorbesitzer, der war evtl. in der Werkstatt, dort werden die Km notiert und schon bist du ein Stück weiter.
Wer nichts macht, hilft den Ganoven, deshalb nimmt das ja auch über Hand und der ehrliche Privatmann kann sein Auto nicht mehr ordentlich verkaufen.
Gruß Peter