Hier herrscht eine Menge gefährliches Halbwissen.
Das ist die deutsche Gesetzgebung ! Nebellampen sind nur in Verbindung mit Fahrtlicht erlaubt !
(Zitat von: Old Men)
Falsch.
Vergleiche § 17 III S.1-3 StVO: "
Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten."
Damals waren die Nebler nur mit Abblendlicht erlaubt. Darum wurden die Nebler so geschaltet, dass es keine Fehlbedienung geben kann.
(Zitat von: rick2601)
Hey Jan, das ist nur teilweise wahr. Es ist nämlich keine Zeitfrage. Oben genannter § steht z. B. exakt so unverändert in der StVO seit 1970.
Nebler MÜSSEN unabhängig vom Fahrtlicht schaltbar sein und das war auch schon immer so.
(Zitat von: Splatter666)
Ebenfalls falsch.
Was wie geschaltet sein muss regelt übrigens auch nicht die StVO, sondern die StVZO (heutzutage in Abhängigkeit von ECE-Regelungen). Und danach
kann es sehr wohl sein, dass Nebelscheinwerfer
nur i. V. m. dem Abblendlicht zuschaltbar sein
dürfen. Siehe § 52 I S. 3 StVZO: "
Sind mehrspurige Kraftfahrzeuge mit Nebelscheinwerfern ausgerüstet, bei denen der äußere Rand der Lichtaustrittsfläche mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt ist, so müssen die Nebelscheinwerfer so geschaltet sein, dass sie nur zusammen mit dem Abblendlicht brennen können."
Ergo: Bei dem Thema gibt es wie so häufig keine Pauschalität. Tatsächlich hängt das ganze von der Position der Nebelscheinwerfer ab.