Ich habe darüber keinerlei Werte. Es ist so das durch die Klappen eine Schadstoffklasse eingetragen ist die ohne Klappen nicht eingetragen wird.
Ob das Abgasrelvant ist ist völlig egal. Es erlischt die Betriebserlaubnis.(Zitat von: uli07)
sorry, dem kann ich so nicht folgen.
folgende gründe führe ich dazu an:
Die EU-Abgasnorm
Die EU-Abgasnorm wird auch als Euro-Abgasnorm oder Euronorm bezeichnet. Dort ist festgelegt, welches Auto in welche Schadstoffklasse gehört. Außerdem ist darin geregelt, wie viele Schadstoffe ein Auto höchstens an Kohlenstoffmonoxiden (CO), Stickstoffoxiden (NO x), Kohlenwasserstoffen (HC), Nichtmethankohlenwasserstoffe (NMHC), Feinstaub und Partikeln ausstoßen darf. Hier sind also auch die Emissionsgrenzwerte für die verschiedenen Schadstoffe festgelegt.
1970 wurde die erste Abgasnorm in Europa eingeführt. Seitdem wurde der Emissionsgrenzwert für Autos und andere Fahrzeuge immer wieder verschärft. Das bedeutet: Autos dürfen immer weniger Schadstoffe ausstoßen, damit sie überhaupt fahren dürfen.
Seit September 2015 gilt in Deutschland und der EU die Abgasnorm Euro 6. Es gibt aktuell sechs verschiedene Schadstoffklassen für schadstoffarme Autos. Es gibt auch Autos ohne eine Schadstoffklasse (Euro 00).
Zum 1. September 2017 wurde diese Regelung noch einmal angepasst (Euro-6c/6d-Norm): Seitdem werden neue Messverfahren angewandt, um die Emissionswerte im Abgas zu ermitteln. Es gelten insgesamt schärfere Kriterien für die Abgasmessung. Die Grenzwerte sind aber seit 2015 gleichgeblieben.Darin steht, dass die Einordnung in die entsprechende Schadstoffklasse abhängig von den gemessenen werten des entsprechenden Testmotors ist.
Daraus folgt, dass sofern es keine negative änderung der messbaren Schadstoffwerte erfolgt, es somit auch keine Änderung der Schadstoffklasse zum negativen hin besteht, was widerum dazu führt, dass ein Erlöschen der Betriebserlaubnis des Motors (noch nicht einmal des fahrzeuges) nicht erfolgen kann.
Folgendes führt zum Erlöschen der erteilten Betriebserlaubnis:
Negative Veränderung von Abgas- und/oder Geräuschverhalten
Eine negative Veränderung von Abgas- und/oder Geräuschverhalten liegt dann vor, wenn aufgrund einer baulichen Veränderung die in der Betriebserlaubnis festgelegten Emissionen nicht mehr eingehalten werden.
Das Geräuschverhalten wird z.B. durch Manipulationen an der Abgasanlage oder dem Tausch der Anlage oder deren Teile verschlechtert. Das Abgasverhalten wird z.B. durch den Einbau von Renn-Kats oder Änderungen an der Motorsteuerung verschlechtert.
Laut einem Beschluss vom AG Viechtach ist hierzu nicht immer eine entsprechende Messung erforderlich. Im Sinne einer aussagekräftigen Beweisführung ist z.B. eine Standgeräuschmessung immer von Vorteil und daher empfehlenswert.Hier findest du den Passus '...Änderungen an der Motorsteuerung verschlechtert'. Da ein Ausbau der Drallklappen keine Änderung der Motorsteuerung im eigentlichen Sinne ist, entfallen entsprechend ebenfalls alle Vorraussetzungen zum Erlöschen der erteilten Betriebserlaubnis.
Die AU wird auch von Fahrzeugen mit AGR/DPF off bestanden. Nach Deiner Einschätzung führt dann diese Manipulation auch nicht zum Erlöschen der Betriebserlaubnis?
Noch ein Punkt: die Ausstattung des Fahrzeuges mit Drallklappen+Steuerung etc kostet BMW sagen wir mal 100€/Fahrzeug; macht bei 1 Mio Fahrzeugen schon 100 Mio die BMW auch als zusätzlichen Gewinn hätte. Warum sollten sie darauf verzichten?
(Zitat von: Allgäuer)
Ein AGR/ DPF Bestandteil der Abgasnachbehandlung und des entsprechenden Abgasreinigungssystems und führt somit, sofern aktives Handeln vorliegt, also AGR/ DPF aktiv off geschalten, zu einer Verschlechterung des Abgasverhaltens, was entsprechend über Diagniosesoftware beim Abgastest nachgewiesen werden kann.
Meine Ausführung über die entsprechenden Werte bei der Abgasmessung bezogen sich auf am Endtopf messbare Werte, nicht auf Softwareseitig nachweisbare.
Regelsysteme welche entscheidend für die Verbennung und Abgasnachbehandlung sind, sind mehrfach innerhalb der Steuergeräte und Informationskreise vernetzt und abgefragt. Deswegen geht einem der E60 auch reichlich mit dem vollen DPF auf die Nerven und bringt immer mal wieder Informationen darüber.
Die Drallklappen verfügen über keinerlei derartige Diagnosemöglichkeiten.
Dein Punkt mit der Ausstattung von Fahrzeugen mit Drallklappen und dem entsprechenden Gewinn von BMW ist ebenso nur bedingt nachvollziehbar.
Das ganze Gerassel muss erst einmal entwickelt werden, über die Konstruktion bis hin zur Serienreife dauert es sehr lang und kostet entsprechend. Weiterhin muss die Beschaffung gesichert sein was ebenfalls Kostenintensiv ist. Darüberhinaus fallen Transport, Lager- und Montagekosten an die ebenfalls negativ zu Buche schlagen.
Wenn ein Hersteller an einem gesamten Fahrzeug Margen von wenigen Tausend Euro pro Fahrzeug hat ist das viel. Das großteil des Geschäftes wird nicht über den Verkauf der Fahrzeuge sondern über Ersatzteile erwirtschaftet.
Teilweise fahren die Hersteller Gewinne am Fahrzeugverkauf auf Null um wenigstens danach an den Ersatzteilen zu erwirtschaften.
Bearbeitet von: Rockford Fosgate E30 am 12.05.2020 um 17:14:04