"Das Mietverhältnis verlängert sich bis zum xx.xx.xxxx. Bis zu zum xx.xx.xxxx erfolgt eine erneute Abstimmung zwischen Vermieter und Mieter zur Fortsetzung des Mietverhältnisses."
Kann ein ursprünglich unbefristet geschlossener Gewerbemietvertrag durch eine Vertragsänderung befristet werden? Ist das korrekt und rechtens?
(Zitat von: angry81)
zu 1. Einen unbefristeten Vertrag kann man nicht verlängern. (ok, ist Korinthenkakerei)
zu 2. Nicht durch einseitige Erklärung. Damit das korrekt und rechtens ist, bedarf eine derartige Vertragsänderung der Zustimmung aller Vertragsparteien. Ohne eure Zustimmung wird die Änderung nicht gültig.
Welche Alternativen hast du?
1. Ihr stimmt der Vetragsänderung nicht zu. Dann lauft ihr Gefahr, jederzeit eine Kündigung zu bekommen. Ein unbefristetes Mietverhältnis über Gewerberäume kann von beiden Seiten ordentlich unter Einhaltung der vereinbarten -oder wenn nichts dazu vereinbart ist mit der gesetzlichen- Kündigungsfrist gekündigt werden. Einer Begründung bedarf es dabei nicht. Vorteil ist, dass ihr jederzeit aus dem Vertrag rauskommt. Nachteil, der Vermieter ebenso.
2. Ihr stimmt der Befristung zu. Ihr seid dann während der Laufzeit vor einer ordentlichen Kündigung sicher. Nachteil, ihr seid bis zum Vertragsende an den Mietvertrag gebunden. Euer Vermieter allerdings auch.
Lass soetwas mit in den Vertrag aufnehmen:
Wird keine Einigung erzielt, so soll auf Anrufung eines Vertragspartners ein von der Industrie- und Handelskammer zu benennender Sachverständiger als Schiedsgutachter entscheiden. Die Entscheidung soll sich an der Änderung der Lebenshaltungskosten und an der Entwicklung der Mietpreise für gewerblich genutzte Grundstücke orientieren. Die Kosten des Sachverständigen tragen die Parteien je zur Hälfte.
Wenn aufgrund der vorstehenden Klausel eine Anpassung der Grundmiete durchgeführt worden ist, wird die Klausel gemäß den Bestimmungen der vorstehenden Absätze jeweils erneut entsprechend anwendbar.Das verhindert übertriebene Phantasien des Vermieters.
und:
Wird es nicht spätestens x Monate vor Ablauf der Mietzeit gekündigt, so verlängert es sich jeweils um x Jahre. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und dem anderen Vertragsteil spätestens am letzten Werktag vor Beginn der Kündigungsfrist zugegangen sein.Verhindert, dass ihr -weil irgendwer gepennt hat- plötzlich ohne Mietvertrag dasteht.