Unbefristet Vollzeit wegen JAV Tätigkeit?
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Mitglied seit: 02.09.2006
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1416 Beiträge
Ich habe derzeit einen befristeten Teilzeitvertrag und rücke in die JAV des Unternehmes nach. Ausgelernt habe ich im Januar.
Ich weiß das wenn man in der Ausbildung ist, in der JAV ist und auslernt, steht einem ein unbefristeter Vollzeitvertrag zu.
Nur finde ich nichts darüber wie es ist, wenn man schon ausgelernt ist und in die JAV rückt? Dieser unbefristet Vollzeitregelung ist ja gedacht um die Mitglieder zu schützen, dass ungestört ihre arbeit machen können und ohne Ängste.
Kennst sich da jemand aus und weiß wie das ist, wenn man schon ausgelernt ist und einen Vertrag hat?
Mitglied: seit 2005
Deutschland
Hallo b-mw-323,
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Gruß
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Ich würde damit am besten zum BR deines Unternehmen gehen.
Bzw. kannst auch die PA fragen. Ich denke nicht, dass deine Frage sich negativ auswirken wird.
Evtl. hat deine Firma ja auch eine GJAV, an die könntest du dich auch wenden?
viele Grüße
S3,S4,S5,S6,S8 sind für mich S-Bahn Linien,A2,A3,A4,A5,A6,A8 sind für mich Autobahnen, Golf und Polo sind für mich Sportarten =)
Mitglied seit: 06.10.2007
Karlsruhe
Deutschland
452 Beiträge
hi ich bin in der jav der vorsitzende ^^
wir sind 2 also besteht aus mich vorsitzender und ne vertreterin nur der vorsitzender hat einen fest übernahmevertrag der sicher ist aber du musst dafür noch was ausfüllen
weil es gibt einen paragraph bla bla dass se dich nicht übernehmen müssen in nen festvertrag den musste ausfüllen damit dein schutz wirksam ist also quasi 3 monate vor der abschlussprüfung :) lg
ruf doch bei der ig metall an die erklären dir alles
einmal Beamer immer beamer
fahrfreude nur 3er reihe BMW
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 02.09.2006
Berlin
Deutschland
1416 Beiträge
hatte mit dem betriebsratsvorsitzen gequatscht und er will dann mal zum vorstand rübergehen (sitzen im haus nebenan) und einfach auf "doof" tun und den vertrag hinlegen quasi ;) er war sich auch nicht sicher wegen der regelung.
wollte mich aber schon mal informieren falls es doch nichts wird.
Mitglied seit: 05.05.2007
Niedersachsen
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184 Beiträge
Also in der Regel ist es so das ein JAV Mitgleid so gestellt werden mus bei der übernahme wie der mitazubi der zu den besten konditionen übernommen wurde.
Bsp einer hat nen jahresvertrag bekommen und ein anderer unbefristet, dann muss der JAVler auch unbefristet übernommen werden.
Hat einen nen jahresvertrag und ein anderer nen Halbjahresvertrag so muss es mindestens nen Jahresvertrag geben!
Mitglied seit: 26.10.2006
Schallstadt
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390 Beiträge
Aber wie du schon "so Halb" erwähnt hast, der Betrieb hat auch die möglichkeit dich nicht zu Übernehmen, er muss es dir aber wenn dann 3 Monate vor Beenden der Ausbildung sagen.
Hatte in meiner alten Firma Kollegen, die meinten sie wären dann komplett Unkündbar und müssten übernommen werden. War leider nicht so.
Ich bin so Klug! K-L-U-K
Mitglied seit: 03.02.2004
Burghausen
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183 Beiträge
Als Mitglied der JAV genießt du gleiches KÜndigungsrecht wie im Betriebsrat, sprich bis 6 Monate nach Beendigung deiner Tätigkeit als JAVler bist du Unkündbar, heißt auch, ein befristeter Vertrag muss bis mind. 6 Monate über deine Tätigkeit als JAVler gehen. Als Ablauf der Tätigkeit wird die nächste Wahl genommen.
Everything is possible
Lebe jeden Tag als wäre es dein letzer
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Mitglied seit: 02.09.2006
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1416 Beiträge
demnach hätte ich rein rechtlich also nur eine weitere befristete verlängerung sicher oder?
weil ich bin ja schon ausgelernt und rücke nun jetzt erst nach