Da an den Felgen in dem Sinne auch nichts spezielles dran ist, braucht man dazu auch nichts spezielles suchen.
Die Frage kann immer pauschal bzw. allgemeingültig beantwortet werden:
Ob original BMW oder nicht spielt nur einer untergeordnete Rolle.
Felgen von Modell X sind auch nur mit diesem homologiert worden und dementsprechend auch nur auf diesem zugelassen.
Wenn du Felgen von Modell X auf Modell Y montierst, erlischt bei letzterem die Betriebserlaubnis.
Um die wieder zu erlangen bedarf es der sogenannten Einzelabnahme.
Die ist schon nicht günstig (~ 200 €).
Da in deinem Fall die Räder von einem "X" stammen:
Die haben deutlich größere Reifen als ein 5er, die du aus zig Gründen nicht verwenden kannst.
Es muss streng genommen also noch ein Impact-Test durchgeführt werden, bei dem das Bruchverhalten der Felge mit dem kleineren Reifen untersucht wird.
Das willst du garantiert nicht alles auf dich nehmen.
Daher lange Rede, kurzer Sinn:
"Können" ist definitionsabhängig.
Können im Sinne von "ohne weiteres" geht definitiv nicht, zumindest nicht legal.
Legal wird es ein teurer (um nicht zu sagen unwirtschaftlicher) Spaß.
Grundsätzlich möglich ist es aber.
Bearbeitet von: Lennox-89 am 04.02.2020 um 15:37:59