Hi Folks,
jetzt ist es amtlich... . Ab 01.01.2018 wird die Endrohrmessung resp. Abgasmessung zur Dürchführung der AU wieder pflicht/eingeführt. Das bedeutet, das bei allen Fahrzeugen, die auch nach 2006 zugelassen sind, wieder eine Endrohrmessung eingeführt wird.
Im Klartext bedeutet dies, das bei jedem Fahrzeug, egal wie jung oder alt, wieder die Abgase bei der AU am Endrohr gemessen werden.
Das nennt sich
AU Leitfaden 5.01Jeder der keine Veränderungen an der Abgasanlage durchgeführt hat, kann ruhigen Gewissens sein.
Die jenigen, die DPF offf beim Diesel eincodiert haben oder bei den N54/55 eine Downpipe ohne Kat verbaut haben, müssen leider wieder zurückrüsten und da könnte es teuer werden, denn bei fehlendem Katalysator oder DPF können die Sollwerte des Herstellers nicht eingehalten werdn, somit keine TÜV Plakette.
Wer von Euch "oberschlauen Usern" hat denn DPF Off oder eine Downpipe? Viel Spass beim Zurückrüsten...
Wem es nicht gefällt, der kann sich ja bei VW melden und sich beschweren, denn durch deren Abgasskandal wurde diese Massnahme zur Durchführeung der AU erst erforderlich.
Und ja, der TÜV kann auch VW Fahrzeuge stilllegen, bei denen kein SW Update durchgeführt wurde, trotz Aufforderung seitens BKA und Hersteller..... . Nennt sich Checksummenvergleich... .
Stilllegung eines KFZ'sNun könnt Ihr über den Staat, die Steuern, etc. lästern, gegenwettern und euch so manche illegalen Tricks ausdenken, bringt aber nichts, der TÜV hat den längeren Hebel... .
Viel Spass beim Diskutieren....
Grüße Saguaro