Felgenfrage E46 325i Coupe
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Hallo kuni 67,
schau mal hier
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Gruß
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Du wirst keine Freigabe für den 255er auf einer 8 Zoll Felgen haben,
Die Felge ist einfach zu schmal für den Reifen.
"Haftpflichtschäden, Bewertungen, Oldtimergutachten, Gebrauchtwagenüberprüfungen im Raum Braunschweig, schreibt mich an"
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Moorrege
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Ok,danke für deine Antwort.
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Moorrege
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Hallo,
Ich bin leicht irritiert,warum werden denn Kompletträder mit der Kombination 8x18 ET45 und 255 35 r18 angeboten und stehen auch in der ABE?
Griß kuni 67
Hi Kuni , schaue doch bitte im Gutachten der UX9 Race Felge nach was da drin steht, denn das ist maßgebend, vielleicht sind die freigegeben .
Felge passt auch ohne zu bördeln, vorher 8,5" mit ET 50 und jetzt 8" mit ET 45, die Felge ist ja pro Seite etwa 6,5mm schmäler kommt aber dafür 5mm weiter raus - also heben sich die + und - Maße in etwa auf .
Gruß Peter
Habe auch schonmal überlegt die UA9 in 8x18 zu kaufen.
Das mit der ABE ist ganz einfach:
Du hast eine Allgemeine Betriebserlaubnis für das Felgenmodell UA9 auf VA + HA in 8x18 ET 45 und 225/40/R18. Ende der Geschichte!
Alle anderen Kombinationen stehen zwar in der "ABE" drinnen allerdings mit dem Vermerk (bin mir nicht 100% sicher) A1. Bedeutet Abnahme bei LaReg, TÜV oder was auch immer notwendig + Eintragung in die Fzg.Papiere. Zusätzliche Auflagen sind dann auch noch zu erfüllen (Bördeln etc.).
Wie bereits geschrieben sind 255er Walzen auf einer 8J Felge nicht zulässig. Für diese Kombi steht auch im Gutachten, dass du eine Freigabe vom Reifenhersteller benötigst --> wird dir aber kaum wer ausstellen, da technisch bedenklich.
Wenn ich mich recht erinnere ist die Kombi
VA 8Jx18 auf 225/40/R18
HA 8Jx18 auf 245/35/R18
zulässig ohne gröbere Auflagen erfüllen zu müssen, Abnahme muss selbstverständlich schon erfolgen.
Bezüglich den Auflagen zu bördeln, ziehen und was auch immer alles im Gutachten steht hilft manchmal bisschen nachrechnen (Trifft auf alle Felgenmodelle zu).
Bsp. Bei oben genannter Kombi auf der HA muss angeblich gebördelt werden! Serienmäßig sind an der HA aber 8,5Jx18 ET50 Felgen auf 255/35/R18 Reifen freigegeben (M135 Felgen). Für die M135er gibt es nun 5mm Spurplatten pro Seite (10mm pro Achse) von H&R mit ABE (ohne Eintragung etc,) Ich werde das jetzt nicht konkret nachrechnen und gegenstellen aber wenn man die beiden Kombis mit ET, Felgen- und Reifenbreite vergleicht, lässt sich die Notwendigkeit vom Bördeln technisch einwandfrei "wegargumentieren" :)
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 25.02.2007
Moorrege
Deutschland
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Okay,danke ermal für eure Antworten.
Ich werde das mal nachprüfen.Gegebenenfalls werde ich bei meinen Styling 32 bleiben und sie neu bepulvern und ausbessern lassen,denn ich habe mir erst dieses Jahr komplett neue Gummis gekauft.
Gruß kuni 67
Nein man kann bzw. DARF nicht ohne Weiters einen 255er Reifen auf einer 8J Felge fahren!
Abgesehen davon, dass die Kombination 255er Reifen auf einer 8J Felge optisch und technisch völlig schwachsinnig ist, ist in jedem Fall eine Bestätigung des Reifenherstellers einzuholen.
Wird dir aber kaum ein seriöser Reifenhersteller einfach so mal ausstellen, da keine Prüfgrundlage.
Dein angehängtes Gutachten ist zwar sehr nett, aber kein Vergleichsgutachten für genannte Rad-Reifenkombination. Wie bei fast allen 8J Felgen ist der 255er auf der HA angeführt, allerdings mit Auflage R70, also de facto nahezu unmöglich die Kombi legal im Bereich der StVO zu fahren!
Natürlich dient das als Vergleichsgutachten zur Einzelabnahme!
Egal ob VA oder HA es geht ja darum das ein 255er Reifen auf der 8J Felge passt, egal wo du diese dann montierst.
Ob es ohne streifen etc. passt muss ja dann sowieso der Prüfer feststellen.
Nicht immer alles so kompliziert sehen, ein Kompetenter Prüfer trägt das so ein.
Das Gutachten kann dahingehend verwendet werden. Allerdings ist gemäß Auflage R70 eine Freigabe des Reifenherstellers erforderlich. Diese Freigabe stellt dir in der Realität kaum jemand aus. Somit ist Auflage R70 im Gutachten zu einer erfolgreichen Eintragung nicht erfüllt. Streifen, schleifen etc. ist in dem Kontext sowieso wieder gesondert zu betrachten.
Also die Kompetenz des Prüfers stelle ich in Frage, wenn der irgendwas einfach mal so abnimmt und als technisch unbedenklich klassifiziert, denn woher und auf welcher Basis soll er zu dieser Aussage kommen. Daher wäre m.M. so ein Prüfer eher als fahrlässig zu bezeichnen!
Ich weiß nicht wie das in Deutschland ist und ob du selbst eine derartige Kombination eingetragen hast, aber bei uns in Ö und meiner Erfahrung nach kannst du dir das Gutachten mit dieser Kombination dezent in die Haare schmieren XD
Ist hier bei einem Kompetenten Prüfer kein Problem, da hatte ich schon andere Sachen ;-P
Hi skor , um deine Ansicht mal richtig zu stellen ! Natürlich passt der 255er Reifen auf die 18"Felge, da passt sogar ein 275er oder noch mehr, aber nicht alles was passt ist auch erlaubt / legal und richtig . Die normalbreite bei 8" beträgt 245.
Man bekommt überwiegend von dem Hersteller H......( DTM ) aber meist auch eine Freigabe für einen 255er auf 8" Felge - über den techn. Wert wollen wir mal jetzt nicht reden. Aber dann bist du auch auf dieses Fabrikat gebunden, weil nur dieser Hersteller dir die Freigabe erteilt hat .
In deinem mitgeteilten Gutachten gilt das nur für die Hinterachse ( Achse 2 ) - also nicht V oder H montier bar wie genannt.
Zudem muss dann meist die Pos. K2c durchgeführt werden, was immer noch viele " kompetente Prüfer " leider übersehen , obgleich es inzwischen deutlich vermerkt und genannt wird, was früher in den alten Gutachten nicht der Fall war.
Somit hat Roland schon Recht mit seiner Aussage.
Aber egal wie auch immer, wichtig ist das Gutachten für die Felgen und was darin vermerkt ist ( das ist der Normalfall ) evtl. auch 255er ( Pos. R70 ) auf diese Felge, wenn der Reifenhersteller die Freigabe gibt wie schon erklärt .
Bei Sondereintragungen / Abnahmen sieht die Sache meist anders aus, aber das war ja hier nicht das Thema, denn er wollte ja ohne großen Aufwand kaufen und fertig - evtl. noch eintragen lassen, aber eben nach Gutachten .
Gruß Peter
Ja habe doch auch nix anderes geschrieben.
Aber was ist an einer Einzelabnahme eine große Sache?
Hat bei mir letztes mal 5 Minuten und 150€ gekostet.
Das Gutachten sollte ja wie geschrieben nur als Vergleichsgutachten dienen, da die Prüfer meistens gerne was sehen.
Theoretisch kann dir ein Tüv Prüfer auch ohne Gutachten oder Freigabe per Einzelabnahme Eintragen.
Ob Vorderachse oder Hinterachse ist ja egal wenn es nur um Rad-; Reifenkombination geht.
Rennsportteile ohne Gutachten/Freigabe können ja auch eingetragen werden.
Es liegt immer im ermessen der Prüfers, denn dafür ist er da.
Habe mir letztens die Airbags austragen lassen wo auch jeder meinte das dies nicht ging, und der Prüfer meinte in Kombination mit Hosenträgergurten kein Problem da man beim Unfall dann sowieso nicht zum Airbag kommt.
Wie gesagt man braucht einen kompetenten Prüfer was jetzt nicht heißen soll das er es unter der Hand einträgt.
Aber es gibt Prüfer in Deutschland wo sich auf Einzelabnahmen wie z.B. Motorumbauten und oder Wagenpässe für Ralley-Autos spezialisiert haben und für die sind solche Sachen Kleinigkeiten.