Unfall gehabt - Gutachten wird nicht akzeptiert.
„Sie lehnen mein Gutachten ab, da das Fahrzeug schon einmal einen wirtschaftlichen Totalschaden hatte.“
Das war deine Aussage. Das liest sich völlig anders.
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Hallo Heckpropeller,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Unfall gehabt - Gutachten wird nicht akzeptiert."!
Gruß
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„Sie lehnen mein Gutachten ab, da das Fahrzeug schon einmal einen wirtschaftlichen Totalschaden hatte.“
Das war deine Aussage. Das liest sich völlig anders.
(Zitat von: Heckpropeller)
So gesehen hast du Recht. Aber es stimmt beides. :/
Wenn ich das richtig sehe , dann muss dir die gegnerische Versicherung beweisen, dass der Wagen vor dem Unfall den angegebenen Schäden aufgewiesen hat.. Nicht andersrum.
Allerdings ist es ihr gutes Recht, den Wagen zu begutachten.
Wie hoch war denn der Schaden?
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Auf deutsch:
Es ist scheissegal was der Kaufvertrag oder wer anders sagt , denn der tatsächliche Zustand zählt. Und wenn ein Unfall vorhanden war, dann ist der Wagen nicht unfallfrei.
(Zitat von: Heckpropeller)
Richtig, genau das ist der Punkt. Papier ist geduldig, und Fotos von einem intakten Fahrzeug, Zeugen, Kaufverträge sind als Nachweis zur Unfallfreiheit vollkommen ungeeignet. Ohnehin sind Zeugen mit Abstand die schlechtesten Beweise; blöderweise gibts oftmals keine anderen.
Abgesehen davon: Du glaubst doch nicht, dass das auf dem Foto ein wirtschaftlicher Totaler entstanden ist? Bzw. dass Dein Gutachter einen wirtschaftlichen Totalen bescheinigt hat?
Erwischt hats die Motorhaube, die Frontschürze, die Frontscheinwerfer und wahrscheinlich ein bisschen Kleinteile. Ich vermute einen Schaden von knapp 5.000 Euro - bei einem Fahrzeugwert von wahrscheinlich zwischen 12.000 und 15.000 Euro (Du schreibst ja nicht, wie viele Kilometer der Wagen runter hat).
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
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Zusammenfassung des Gutachtens
Reparaturkosten ohne MwSt. EUR 6.968,05
Mehrwertsteuer 19 % EUR 1.323,93
-----------------------
Reparaturkosten mit MwSt. EUR 8.291,98
=============
Beurteilung Reparaturschaden
Wiederbeschaffungswert mit MwSt. EUR 13.500,00
Wiederbeschaffungswert Differenzbesteuert EUR 13.183,59
Restwert mit MwSt. EUR 6.950,00
Wertminderung EUR 300,00
Datum der Reparaturfreigabe 06.10.2017
Reparaturdauer ca. 4 - 5 Arbeitstage
Wiederbeschaffungsdauer in 14 Kalendertagen
Nutzungsausfall-Gruppe H
Ja da hast du Recht. Trotzdem habe ich alle Fotos und Papiere zusammen gesammelt um zu beweisen dass es nicht so ist. Mich stört die falsche Beschuldigung. Reparaturkosten ohne MwSt sind ca 6900 €. Das Auto hat 160.000 KM.
Bearbeitet von: EA5555 am 29.10.2017 um 23:01:43
Bearbeitet von: EA5555 am 29.10.2017 um 23:02:48
Wenn ich das richtig sehe , dann muss dir die gegnerische Versicherung beweisen, dass der Wagen vor dem Unfall den angegebenen Schäden aufgewiesen hat.. Nicht andersrum.(Zitat von: Heckpropeller)
Das stimmt. Wird aber für die gegnerische Versicherung recht einfach.
Wie gesagt: die Daten sind ja in dieser zentralen Datenbank, dort sind die Fahrzeuge mit Fahrzeug-Ident-Nr. aufgeführt (und damit einwandfrei zuzuordnen - unterstellt, die Nummer wurde nicht manipuliert), es ist sicher die Schadenshöhe aufgeführt, es ist sicher der damalige Wert aufgeführt - und ggf. kann auch das Gutachten bei der damals regulierenden Versicherung angefordert werden.
Und wenn die gegnerische Versicherung dies als Nachweis angebracht hat, dann geht der Schwarze Peter an den Antragssteller zurück. Also der muss dann nachweisen, dass der Eintrag falsch ist / der Eintrag nicht zum konkreten Fahrzeug passt bzw. das Fahrzeug keinen Unfall hatte...
Mich stört die falsche Beschuldigung. (Zitat von: EA5555)
Steig von Deinem hohen Ross runter, pfeif auf Deine Ehre - und freunde Dich langsam mit dem Gedanken an, dass Du möglicherweise einen reparierten Totalschaden als unfallfrei gekauft haben könntest. Wenn dem so ist, ists nicht schön, aber Du bist in bester Gesellschaft. Kommt regelmäßig vor. Nirgendwo wird so viel gelogen wie beim Auto- und beim Pferdehandel.
Bearbeitet von: mb100 am 29.10.2017 um 23:06:44
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Wenn ich das richtig sehe , dann muss dir die gegnerische Versicherung beweisen, dass der Wagen vor dem Unfall den angegebenen Schäden aufgewiesen hat.. Nicht andersrum.(Zitat von: Heckpropeller)
Das stimmt. Wird aber für die gegnerische Versicherung recht einfach.
(Zitat von: mb100)
Das verstehe ich jetzt nicht so ganz.
Mal angenommen mein Auto hatte einen Totalschaden gehabt - wovon ich nichts weiss.
Das bedeutet doch nicht, dass der Frontschaden schon beim Kauf vorhanden war. Ich hingegen habe Nachweise dass ich das Auto ohne sichtbare Beschädigungen erworben habe.
Ich frag jetzt nochmal in aller Deutlichkeit:
Die Versicherung/ der Gutachter unterstellt einen früheren Totalschaden am Fahrzeug sowie einen zusätzlich bestehenden unrepariertem Vorschaden?
So hab ich das schlussendlich verstanden.
Deshalb der Verweis auf den Beweis.
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Ich frag jetzt nochmal in aller Deutlichkeit:
Die Versicherung/ der Gutachter unterstellt einen früheren Totalschaden am Fahrzeug sowie einen zusätzlich bestehenden unrepariertem Vorschaden?
So hab ich das schlussendlich verstanden.
Deshalb der Verweis auf den Beweis.
(Zitat von: Heckpropeller)
Korrekt.
Also den nichtreparierten Vorschaden müssten sie dir demnach beweisen.
Ich gehe davon aus, dass sie das nicht können.
Hast du denn eigentlich eine Haftungszusage der gegnerischen Versicherung. Da sie das ganze anfechtet würde mich das ganze sehr wundern, wenn die die Regulierung zugesagt hat.
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Das verstehe ich jetzt nicht so ganz.
Mal angenommen mein Auto hatte einen Totalschaden gehabt - wovon ich nichts weiss.
Das bedeutet doch nicht, dass der Frontschaden schon beim Kauf vorhanden war. Ich hingegen habe Nachweise dass ich das Auto ohne sichtbare Beschädigungen erworben habe.(Zitat von: EA5555)
Dass Du das Auto ohne sichtbare Beschädigungen erworben hast, glaub ich Dir. Nutzt Dir nur leider nix.
Wenn ein wirtschaftlicher Totalschaden fachgerecht repariert wurde, siehst Du nur dann was davon, wenn Du wirklich einen genaueren, fachkindigen Blick aufs Auto, unters Auto, an die Schrauben, ... wirfst. Keine Ahnung, ich bin Jurist, kein KFZ-Sachverständiger.
"Wirtschaftlicher Totalschaden" heißt, dass die Reparaturkosten den Zeitwert des Fahrzeugs übersteigen. Aber "wirtschaftlicher Totalschaden" heißt nicht, dass man den Wagen nicht mehr reparieren kann. Und auch bzw. vor allem heißt "wirtschaftlicher Totalschaden" nicht, dass man den Wagen nicht mehr reparieren darf. Im Gegenteil; ich geh davon aus, dass viele wirtschaftliche Totale repariert werden, z.B. über die 130%-Regel (die Versicherung zahlt bei wirtschaftlichen Totalen unter besonderen Bedingungen die Reparaturkosten über den Fahrzeugwert hinaus), in freien Werkstätten, in Eigenregie. Und vor allem auch, wenn man bedenkt, wie schnell heutzutage so ein wirtschaftlicher Totaler entsteht. Schau Deinen Schaden an, lass noch weitere zehn Jahre und 100.000 km ins Land gehen - und *schwupps* hast Du auch bei Deinem Wagen einen wirtschaftlichen Totalschaden.
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Also den nichtreparierten Vorschaden müssten sie dir demnach beweisen.
Ich gehe davon aus, dass sie das nicht können.
Hast du denn eigentlich eine Haftungszusage der gegnerischen Versicherung. Da sie das ganze anfechtet würde mich das ganze sehr wundern, wenn die die Regulierung zugesagt hat.
(Zitat von: Heckpropeller)
Nein das können sie nicht. Weil kein Vorschaden vorhanden war. :)
Eine Haftungszusage glaub ich nicht. Das letzte was ich von der Versicherung gehört habe war, dass Sie noch nicht wissen ob sie für den Schaden eintreten müssen. Sie haben nach weiteren Fotos etc gefragt.
Das gute ist, dass der Vorarbeiter der Baustelle bei den Polizeibeamten zugegeben hat, dass seine Mitarbeiter es versäumt haben, den Zaun zu sichern.
Also den nichtreparierten Vorschaden müssten sie dir demnach beweisen.
Ich gehe davon aus, dass sie das nicht können.(Zitat von: Heckpropeller)
Was aber vorliegend heißt:
die gegnerische Versicherung hat ihren Versicherungsnehmer angeschrieben / hat angefragt, ob die Schilderung des Antragsstellers (also des TE) so korrekt ist bzw. ob durch den Bauzaun der Schaden am fraglichen Fahrzeug entstanden ist.
Dann muss der Versicherungsnehmer entweder gesagt haben: "Ne, bei uns auf der Baustelle is nix passiert" oder alternativ "Ja, der Bauzaun ist zwar aufs Auto geflogen, aber hat allenfalls einen Kratzer verursacht.
Dein Anwalt soll Akteneinsicht bei der Polizei beantragen und die Unterlagen, die die Polizei angefertigt hat, an die gegnerische Versicherung weitersenden.
Idealerweise hat die Polizei nicht nur den verunfallten Wagen bewundert, sondern auch geprüft, wie der Unfall passierte, sofern Uneinigkeit bestand.
Sorry, aber für mich ergibt die Geschichte mit dem nicht-reparierten Vorschaden an der besagten Stelle keinen Sinn. Auch von Seiten der Versicherung nicht. Man sieht genau den vertikalen Einschlag von oben (also Motorhaube) bis nach unten. Und nicht-reparierte Vorschäden an anderen Stellen sind ohne Belang bzw. können allenfalls zur Kürzung von Schadenspositionen im Rahmen der Schadensminderungspflicht entscheidend sein
Bearbeitet von: mb100 am 29.10.2017 um 23:31:16
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Ich sehe auf jeden Fall ein Problem darin, dass du den Wagen ohne Haftungszusage reparieren lassen hast.
Hat dein Anwalt gesagt, dass du das machen sollst?
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Ich sehe auf jeden Fall ein Problem darin, dass du den Wagen ohne Haftungszusage reparieren lassen hast.
Hat dein Anwalt gesagt, dass du das machen sollst?
(Zitat von: Heckpropeller)
Nein, das hat er nicht. Ich verstehe auch nicht wie die gegnerische Versicherung auf die Idee kommt, dass Sie dafür nicht haften müssen. Ich habe Fotos gemacht von der Baustelle, der Zauntür die aufgegangen ist und die Aussage des Vorarbeiters. Selbst die Sekretärin hat mich angerufen und sich entschuldigt, weil Sie mitbekommen hat, dass ich am Unfalltag stinkig war, da ich das Auto gerade mal ein paar Tage hatte.
Ich sehe auf jeden Fall ein Problem darin, dass du den Wagen ohne Haftungszusage reparieren lassen hast.
Hat dein Anwalt gesagt, dass du das machen sollst?(Zitat von: Heckpropeller)
Da stimm ich zu.
Ich bin zwar nicht im Verkehrsrecht aktiv (sondern im Vertragsrecht - und das im öffentlichen Dienst), hab aber schon mal bei einem Fachanwalt für Verkehrsrecht gearbeitet. Er hat immer im ersten Schreiben bereits einen Vorschuss auf die Entschädigung (mit kurzer Frist) gefordert, da der Geschädigte das Auto benötigt und die Reparaturkosten nicht aus eigener Tasche vorschießen kann. (Obs immer so war, sei mal dahingestellt). Und hat dann schon immer ein Gefühl bekommen, in welche Richtung der Hase hoppelt - auch bezüglich der Regulierung. Bzw. bei welchen Punkten sich die Versicherung querstellen wird.
Und er hat auch gesagt: "Die Kommunikation mit dem Anspruchsgegner läuft ausschließlich über die Kanzlei" (warum das so empfehlenswert ist, sieht man im vorliegenden Fall...) - und "repariert wird erst, wenn ich das OK geb."
Bearbeitet von: mb100 am 29.10.2017 um 23:46:22
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Kann auf jeden Fall Probleme mit sich bringen, da interessiert auch ne Sekretärin,die mit dir telefoniert hat, nicht weiter. Das ist nich lange kein Schuldeingeständnis. Zumal völlig unbeteiligt.
Drück dir trotzdem die Daumen, dass der Schaden in vollem Umfang reguliert wird.
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Als Unbeteiligter kann ich die Versicherung verstehen.
Da kommt eine Aufforderung zur Kostenübernahme über ein Auto das schon mal einen Totalschaden hatte.
Da würde ich als Versicherung auch einen eigenen Gutachter hinschicken, der sich die Sache anschaut.
Aber rede nur mit deinem Anwalt. Nicht mit der Versicherung, dem Gutachter oder sonst wen. Und wenn du eine Frage hast, dann frag deinen Anwalt. Er ist wahrscheinlich besser darin als ein Internet Forum.
Wenn es sich wirklich bewahrheitet, dass es sich um ein Unfallfahrzeug handelt, dann kann dein Anwalt gleich einen zweiten Brief an dem Verkäufer des Fahrzeugs aufsetzen.
Mitglied seit: 15.05.2011
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Falls die Versicherung den Schaden nicht reguliert weil an dem Auto schon "voll abkassiert" wurde bleibst du leider auch auf Gutachterkosten und deinen Anwaltskosten sitzen. Reparatur sowieso. Aber dein Anwalt könnte dann natürlich das ganze vom Verkäufer einfordern. 13500 sollte der auch dem Konto liegen haben :)
Voll ärgerlich, aber Shit Happens.
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Mitglied seit: 08.09.2014
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Falls die Versicherung den Schaden nicht reguliert weil an dem Auto schon "voll abkassiert" wurde bleibst du leider auch auf Gutachterkosten und deinen Anwaltskosten sitzen. Reparatur sowieso. Aber dein Anwalt könnte dann natürlich das ganze vom Verkäufer einfordern. 13500 sollte der auch dem Konto liegen haben :)
Voll ärgerlich, aber Shit Happens.
(Zitat von: double2)
Was meinst du mit voll abkassiert? Dafür kann ich ja nix.....voll abkassiert bedeutet ja, dass das Fahrzeug wieder instand gesetzt wurde.Das würde ja im Umkehrschluss bedeuten, dass jeder wirtschaftliche Totalschaden der repariert wurde nie einen unverschuldeten Unfall haben darf.
Wenn das tatsächlich so kommen sollte, reichen 13500 bei weitem nicht.