Unfall gehabt - Gutachten wird nicht akzeptiert.
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Hallo allerseits,
ich habe ein "kleines" Problem. Am 25.09 habe ich mir einen E92 320d aus Baujahr 2008 als unfallfrei gekauft. Mein Auto stand wirklich top da. Ein paar Tage später, am 05.10.17 bin ich eine Straße entlang gefahren. Dort war eine Baustelle und diese mit Bauzäunen "abgesperrt". Es gab auch eine "Bauzaun-Tür" die eine Rolle hatte. An dem Tag war es sehr windig und die Bauarbeiter hatten es versäumt, den Zaun zu "sichern". Die Tür ist durch einen Windstoß auf die Fahrbahn "geöffnet" und ich bin volle Kanne dagegen geknallt. Polizei angerufen, diese hat den Unfall auch aufgenommen.Nun zum spannenden Teil der Geschichte....ich habe ein Gutachten erstellen lassen und gleich einen Anwalt eingeschaltet. Am Freitag erhielt ich einen Anruf, vom Sachverständigen der gegnerischen Versicherung. Sie lehnen mein Gutachten ab, da das Fahrzeug schon einmal einen wirtschaftlichen Totalschaden hatte. Ich bin aus allen Wolken gefallen und war auch ein wenig frech gegenüber dem Gutachter. Ich habe ihm versichert, dass das nicht sein kann. Er wollte von mir Beweise, dass dem nicht so ist. Diese habe ich ihm auch geschickt. (Kaufvertrag, Inseratsfotos, das Inserat an sich, Fotos nach dem Kauf etc.)
Am Donnerstag kommt er nun um einen Blick auf mein Auto zu werfen. Was erwartet mich da? Mich trifft ja keine Schuld. Oder denkt Ihr, das ist nur eine Masche, um nicht zu bezahlen?
PS: Mein Auto ist seit gestern wieder ganz.
Viele Grüße
Elef
http://www.bilder-upload.eu/show.php?file=7c6d41-1509267861.jpghttp://www.bilder-upload.eu/show.php?file=b5b68e-1509267750.jpgBearbeitet von: EA5555 am 29.10.2017 um 10:02:11Bearbeitet von: EA5555 am 29.10.2017 um 10:03:11
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Hallo EA5555,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Unfall gehabt - Gutachten wird nicht akzeptiert."!
Gruß
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Gibt ja nur zwei Möglichkeiten. Entweder ist das Auto mal ein Totalschaden gewesen oder nicht. Du solltest das alles dem Rechtsanwalt überlassen.
Selbst wenn dein Auto ein Totalschaden war und wieder repariert worden ist ist dir jetzt ein Schaden entstanden der bezahlt werden muß.
Gruß Uli
Ich denke das ist nur eine Masche und diesen Besuch des Gutachter der gegnerischen Versicherung solltest du unbedingt deinem Anwalt mitteilen. Allein die Übersendung von Dokumenten deinerseits ist fragwürdig und schon hier hättest du das mit deinem RA abstimmen sollen.
Wenn man einen RA beauftragt, dann sollte er in ALLE Ereignisse und Entscheidungen eingebunden werden. Am Ende hat er nur noch mehr Arbeit.
Bearbeitet von: Heckpropeller am 29.10.2017 um 10:49:48
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Gibt ja nur zwei Möglichkeiten. Entweder ist das Auto mal ein Totalschaden gewesen oder nicht. Du solltest das alles dem Rechtsanwalt überlassen.
Selbst wenn dein Auto ein Totalschaden war und wieder repariert worden ist ist dir jetzt ein Schaden entstanden der bezahlt werden muß.
(Zitat von: uli07)
Eben. Er meinte ich solle es gar nicht abstreiten. Es wäre einsehbar. Daraufhin habe ich ihm gesagt, er kann einsehen was er möchte. Ich habe das Auto zu 10000% unfallfrei gekauft. So steht es ebenfalls im Kaufvertrag.
Was ich mich als allererstes frag:
Du schreibst, Du hast einen Anwalt eingeschaltet. Und dann erhältst Du einen Anruf von der gegnerischen Versicherung - und anstatt ihn an Deinen Anwalt zu verweisen, streitest Du Dich selbst mit ihm rum???
Wozu hast Du einen Anwalt?
Sorry, wenn ich so deutlich werd, aber Anwälte stehen in der Regel überhaupt nicht drauf, wenn sie die Scheiße, die ihre Mandanten vor ihrer Einschaltung / nach ihrer Einschaltung verzapfen, auslöffeln dürfen.
Davon abgesehen wärst Du nicht der Erste, der tatsächlich einen vollkommen reparierten wirtschaftlichen Totalen gekauft hat, ohne es zu wissen.
Und ja, die Versicherungen haben Zugriff auf eine zentrale Datenbank, in der die Fahrzeuge, die schon in Unfälle verwickelt waren, gespeichert sind. Und Deine Beweise beweisen gar nix - bzw. höchstens, dass Du den Wagen als "unfallfrei" gekauft hast. Aber natürlich nicht, dass er unfallfrei ist.
Natürlich ist es auch möglich, dass der von der Versicherung sich verlesen hat. Eine Ziffer der Fahrzeug-Ident-Nr. falsch gelesen hat.
Was Du jetzt machst: bevor der Gutachter der gegnerischen Versicherung kommt, dackelst Du zu Deinem Anwalt und stimmst Dich über den Besuch des Gutachters ab. Gegenbenenfalls wird er verlegt. Nicht dass Du die Karre noch tiefer in den Dreck fährst...
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
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Ich denke das ist nur eine Masche und diesen Besuch des Gutachter der gegnerischen Versicherung solltest du unbedingt deinem Anwalt mitteilen.
(Zitat von: Heckpropeller)
Das habe ich bereits. Der Anwalt wollte auch die Telefonnummer des Gutachters haben. Mein Anwalt sagte mir einfach, wenn ich nichts zu verbergen habe, kann ich dem Gutachter zeigen was er haben möchte. Und das werde ich auch.
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Was ich mich als allererstes frag:
Du schreibst, Du hast einen Anwalt eingeschaltet. Und dann erhältst Du einen Anruf von der gegnerischen Versicherung - und anstatt ihn an Deinen Anwalt zu verweisen, streitest Du Dich selbst mit ihm rum???
Wozu hast Du einen Anwalt?
Sorry, wenn ich so deutlich werd, aber Anwälte stehen in der Regel überhaupt nicht drauf, wenn sie die Scheiße, die ihre Mandanten vor ihrer Einschaltung / nach ihrer Einschaltung verzapfen, auslöffeln dürfen.
Was Du jetzt machst: bevor der Gutachter der gegnerischen Versicherung kommt, dackelst Du zu Deinem Anwalt und stimmst Dich über den Besuch des Gutachters ab. Gegenbenenfalls wird er verlegt. Nicht dass Du die Karre noch tiefer in den Dreck fährst...
(Zitat von: mb100)
Mich hat die Sekretärin des "Bauunternehmers" angerufen und gesagt, dass mich ein Gutachter anrufen wird, der mein Fahrzeug sehen möchte. Nachdem dieser mit mir gesprochen hat, hab ich meinen Anwalt angerufen. Der meinte dann, er weiß es schon. Die gegnerische Versicherung akzeptiert das Gutachten nicht. Und er kann sich ruhig das Auto anschauen.
Ich will dem Gutachter nichts unterstellen, jedoch klang es so, als ob er denkt, dass ich den Wagen als Unfallfahrzeug erworben habe und den Schaden jetzt quasi seinem Versicherungsnehmer "in die Schuhe" schieben möchte.
Du solltest da nicht eingreifen.
Lass deinen Anwalt die Sache regeln und arbeite IHM bestmöglich zu und nicht Gutachtern von anderen Versicherungen, die GRUNDSÄTZLICH erstmal alles abwiegeln.
Und sollte sich raustellen, dass du einen Totalschaden als unfallfrei gekauft hast, hat er gleich den nächsten Job.
Ich vermute, dem gehts auch darum, Positionen zu kürzen. Beispielsweise die teueren Stundensätze aus der BMW-Werkstatt.
Viele Versicherungen sind beispielsweise auf dem Trip, zu sagen, sie zahlen die BMW-Stundensätze nicht, wenn der Wagen eine "freie-Werkstatt-Historie" hat. Und davon wird vor allem dann ausgegangen, wenn ein Unfallschaden fiktiv abgerechnet wurde - und möglicherweise auch, wenn bereits ein Totaler vorlag.
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Ich vermute, dem gehts auch darum, Positionen zu kürzen. Beispielsweise die teueren Stundensätze aus der BMW-Werkstatt.
Viele Versicherungen sind beispielsweise auf dem Trip, zu sagen, sie zahlen die BMW-Stundensätze nicht, wenn der Wagen eine "freie-Werkstatt-Historie" hat. Und davon wird vor allem dann ausgegangen, wenn ein Unfallschaden fiktiv abgerechnet wurde - und möglicherweise auch, wenn bereits ein Totaler vorlag.
(Zitat von: mb100)
Das ist ebenso meine Vermutung. Ist jedoch Schwachsinn. Für die Versicherungen gelten die gleichen Gesetze wie für alle anderen auch. =)Stichwort § 249 BGB :D
Ich vermute, dem gehts auch darum, Positionen zu kürzen. Beispielsweise die teueren Stundensätze aus der BMW-Werkstatt.
Viele Versicherungen sind beispielsweise auf dem Trip, zu sagen, sie zahlen die BMW-Stundensätze nicht, wenn der Wagen eine "freie-Werkstatt-Historie" hat. Und davon wird vor allem dann ausgegangen, wenn ein Unfallschaden fiktiv abgerechnet wurde - und möglicherweise auch, wenn bereits ein Totaler vorlag. (Zitat von: mb100)
Das ist ebenso meine Vermutung. Ist jedoch Schwachsinn. Für die Versicherungen gelten die gleichen Gesetze wie für alle anderen auch. =)Stichwort § 249 BGB :D(Zitat von: EA5555)
Dann lies mal weiter bis zum § 254 Abs. 2 BGB. Und vielleicht noch ein klein wenig Hintergrundinfos zur Schadensminderungspflicht. Zum Beispiel das
hier.
Ich zitiere mal das Wichtige aus der Quelle:
Es kann für den Geschädigten gleichwohl unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht unzumutbar sein, sich auf eine Reparaturmöglichkeit in dieser Werkstatt verweisen zu lassen. Dies gilt insbesondere für Fahrzeuge bis zum Alter von 3 Jahren. Denn bei neuen bzw. neuwertigen Kraftfahrzeugen muss sich der Geschädigte im Rahmen der Schadensabrechnung grundsätzlich nicht auf andere Reparaturmöglichkeiten verweisen lassen, die ihm bei einer späteren Inanspruchnahme von Gewährleistungsrechten, einer Herstellergarantie und/oder Kulanzleistungen Schwierigkeiten bereiten könnten.
Auch bei älteren Kraftfahrzeugen kann es für den Geschädigten unzumutbar sein, sich im Rahmen der Schadensabrechnung auf eine alternative Reparaturmöglichkeit außerhalb einer markengebundenen Fachwerkstatt verweisen zu lassen. Dies ist etwa dann der Fall, wenn der Geschädigte konkret darlegt, dass er sein Kraftfahrzeug bisher stets in der markengebundenen Fachwerkstatt hat warten und reparieren lassen oder sein besonderes Interesse an einer solchen Reparatur durch eine konkrete Reparaturrechnung belegt. (Zitat von: Bundesgerichtshof - über Beck Online)
Kurz zusammengefasst: bei einem Auto, das älter als drei Jahre ist und das nicht immer in der Markenwerkstatt gewartet und repariert wurde und für das kein besonderes Interesse an einer Reparatur durch die Markenwerkstatt belegt werden kann, können die Stundensätze auf "freies" Niveau gekürzt werden.
Der Anknüpfungspunkt ist der, dass es unverhältnismäßig wäre, ein älteres Fahrzeug, das schon ewig keine Markenwerkstatt mehr gesehen hat und das bereits in einer freien Werkstatt bzw. in Eigenregie neu aufgebaut wurde, nun in einer Markenwerkstatt reparieren zu lassen, wenn eine Freie es genauso gut hinbekommt.
Bearbeitet von: mb100 am 29.10.2017 um 11:56:51
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Okay, das wusste ich nicht.
Ich warte mal einfach mal ab.....mal schauen was er sagt.
Es steht nirgendwo geschrieben, das eine Versicherung ein Gutachten akzeptieren muss,
Wenn Sie der Meinung ist, das es für sie günstiger ist.
Besonders bei Versicherungen, die sich nicht Hauptsächlich mit der Regulierung von
Schäden am oder durch KFZ kümmern, kann es durchaus mal zu unterschiedlichen
Ansichten kommen.
Dazu muss noch gesagt werden, das viele Versicherungen die Gangart verschärft haben,
da es genug Leute gibt, die mit Haftpflichtschäden ihren alten Wagen "vergolden" lassen wollen.
Letztendlich zahlen wir alle dafür.
-->Meine Motoren drehen nie in den Begrenzer !
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Dazu muss noch gesagt werden, das viele Versicherungen die Gangart verschärft haben,
da es genug Leute gibt, die mit Haftpflichtschäden ihren alten Wagen "vergolden" lassen wollen.
Letztendlich zahlen wir alle dafür.
(Zitat von: joecrashE36)
Ja klar, ich will den Wagen ja nicht vergoldet haben. Der Schaden muss jedoch ersetzt werden. Das Argument, dass ich das Fahrzeug ja bereits beschädigt erworben habe, kann ich ja widerlegen.
Es gibt ja eine Datenbank, die Versicherungen nutzen.
Eventuell ist das Auto dort eingetragen worden, was man ja leider nicht
nachkontrollieren kann.
Denn nach was für Kriterien solche Daten gesammelt werden erschliesst sich nicht.
Wenigstens werden die Einträge angeblich anonymisiert...
-->Meine Motoren drehen nie in den Begrenzer !
Das Argument, dass ich das Fahrzeug ja bereits beschädigt erworben habe, kann ich ja widerlegen.(Zitat von: EA5555)
Und zwar wie?
Nochmal: nur weil im Kaufvertrag was von "unfallfrei" steht, heißt das noch lange nicht, dass der Wagen auch tatsächlich unfallfrei ist.
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Es gibt ja eine Datenbank, die Versicherungen nutzen.
Eventuell ist das Auto dort eingetragen worden, was man ja leider nicht
nachkontrollieren kann.
Denn nach was für Kriterien solche Daten gesammelt werden erschliesst sich nicht.
Wenigstens werden die Einträge angeblich anonymisiert...
(Zitat von: joecrashE36)
Kann man. Man hat als Privatmann das Recht einmal im Jahr diese Datenbank einzusehen bzw. nicht einzusehen sondern abzufragen ob dein Fahrzeug der Du dort drinstehst. Man muss da etwas ausdrucken und Perso, Fahrzeugscheinkopie hinsenden dann bekommt man einen Brief von denen.
Hatte das mal im Internet gelesen und gleich ausprobiert, hab nur vergessen wie das hieß.
Also wer kreativ googeln kann, ran da!
Erfolg gibt dem Recht, der ihn hat
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Das Argument, dass ich das Fahrzeug ja bereits beschädigt erworben habe, kann ich ja widerlegen.(Zitat von: EA5555)
Und zwar wie?
Nochmal: nur weil im Kaufvertrag was von "unfallfrei" steht, heißt das noch lange nicht, dass der Wagen auch tatsächlich unfallfrei ist.(Zitat von: mb100)
Mit Fotos, mit dem Kaufvertrag, Zeugen etc.....
Nochmal: Der Gutachter vermutet, dass mein Auto vor dem Unfall schon kaputt war. ;)
Bearbeitet von: EA5555 am 29.10.2017 um 22:01:51
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Es gibt ja eine Datenbank, die Versicherungen nutzen.
Eventuell ist das Auto dort eingetragen worden, was man ja leider nicht
nachkontrollieren kann.
Denn nach was für Kriterien solche Daten gesammelt werden erschliesst sich nicht.
Wenigstens werden die Einträge angeblich anonymisiert...(Zitat von: joecrashE36)
Kann man. Man hat als Privatmann das Recht einmal im Jahr diese Datenbank einzusehen bzw. nicht einzusehen sondern abzufragen ob dein Fahrzeug der Du dort drinstehst. Man muss da etwas ausdrucken und Perso, Fahrzeugscheinkopie hinsenden dann bekommt man einen Brief von denen.
Hatte das mal im Internet gelesen und gleich ausprobiert, hab nur vergessen wie das hieß.
Also wer kreativ googeln kann, ran da!
(Zitat von: Roughy)
->
http://www.informa-his.de/selbstauskunft-und-datenschutz/selbstauskunft/Dankeschön Roughy
Auf deutsch:
Es ist scheissegal was der Kaufvertrag oder wer anders sagt , denn der tatsächliche Zustand zählt. Und wenn ein Unfall vorhanden war, dann ist der Wagen nicht unfallfrei.
Es ist dann wiederum deine Aufgabe den Verkäufer in Regress zu nehmen.
Interessiert aber die gegnerische Versicherung nicht.
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Ich glaube ich wurde immer noch nicht verstanden.
Mein Coupé war laut Gutachter schon kaputt. Der Bauzaun hat nicht den Schaden verursacht. Ich habe das Auto beschädigt gekauft, und versuche jetzt den Schaden durch den Unfall wett zu machen.
Jetzt verstanden?