Nach Unfall/Wildunfall andere Stoßstange verbauen?
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Dieser Beitrag wurde vom Moderator Weiß-Blau-Fan-Rude am 26.09.2016 um 17:43:09 aus dem Forum "3er BMW - E46" in dieses Forum verschoben.Hey,
falls mir mal ein Wildtier vor's Auto läuft oder mir ein Autofahrer die Vorfahrt nimmt und meine Frontstoßstange wird zerstört, sodass ich eine neue benötige. Darf ich mir dann die M2-Paket Stoßstange kaufen oder muss ich die gleiche verbauen, die auch vorher drauf war obwohl beide preislich gleich sind?
Momentan die normale Stoßstange drauf ohne M-Paket.
Bearbeitet von: Weiß-Blau-Fan-Rude am 26.09.2016 um 17:43:09
Mitglied: seit 2005
Deutschland
Hallo Hammelkotelett,
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Gruß
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M2 Paket hat normalerweise nur eine Zulassung für alle Teile. Front , Seite und Heck. Wenn du aber nur die Frontstossstange verbauen willst, dann fährst du normalerweise ohne Zulassung. Es liegt jetzt an den ""Blauen"", ob du eine Anzeige bekommst oder nicht.
Ich geh davon aus, die Frage zielt nicht aufs "öffentlich-rechtliche Dürfen", sondern aufs "zivilrechtliche Dürfen" ab? Also mit anderen Worten: muss ich den Wagen wieder so instandsetzen, wie er vor dem Unfall war?
Um das mit dem "zivilrechtlichen Dürfen" mal zu beantworten:
Ich hab auch schon Teilkaskoschäden "fiktiv" abgerechnet - also nach Kostenvoranschlag / Gutachten. Und dann den Reparaturumfang im Vergleich zum Kostenvoranschlag / Gutachten geändert. Also entweder eingeschränkt oder was getauscht - also ähnlich wie im vorliegenden Fall.
Die Geschichte mit dem Verbauen einer anderen Stoßstange (in meinem Fall wars vorher-VFL - nachher FL) hab ich auch schon mal gemacht, allerdings bei nem Haftpflichtfall.
Definitiv empfiehlt sich gerade in der Kasko, wenn es preisliche Unterschiede gibt, die Kontaktaufnahme mit der Versicherung und die Abklärung des Abrechnungsmodus. Also entweder dass man (wenn die tatsächliche Reparatur günstiger wird als das Gutachten sagt) fiktiv abrechnet und die angefallene USt. im Nachhinein der Versicherung in Rechnung stellt oder (wenn die tatsächliche Reparatur teurer wird als das Gutachten sagt) die Versicherung direkt mit dem Autohaus abrechnet und man selbst die Differenz zahlt bzw. auch fiktiv abrechnet.
Ich bin ohnehin ein Freund der fiktiven Abrechnung.
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Natürlich "kann" man die M-Frontverkleidung 'draufschrauben.
Es word doch dauernd gemacht.
Ob je ein Prüfer schon einmal genau nachgesehen hat oder bei gleicher Farbe jemals der Unterschied aufgefallen
wäre....
Am besten aber auf jeden Fall auch die anderen Radhausinnenverkleidungen die passenden inneren Teile
mitwechseln und auf die eingeprägte ABE achten.(Material ABS)
-->Meine Motoren drehen nie in den Begrenzer !