Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zu meiner Zulassungsbescheinigung ich komm irgendwie mit der Eintragung nicht ganz klar.
In der Bescheinigung bei Punkt 22 steht folgendes:
S.1: ww. 4*F.1/F.2: 2045 b. Anhängerbetrieb* 7.2/8.2: 125
0 b. Anhängerbetrieb*ww. AHK lt. EGTG*0.1:1600 bis 8% Stei
g. *hab jetzt mal mit der SuFu folgendes heraus gefunden, dass:
- Ich habe einen 5 Sitzer, wenn ich aber die Armlehne runter klappe wird es ein 4 Sitzer.
- Die zulässige Gesamtmasse mit Anhänger beträgt 2045 KG (Nur vom Auto? Oder Gesamtes gespann?)
- Achslast pro Achse beträgt 1250 KG
Nun zu meiner eigentlichen Frage:Ich habe einen gebremsten Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von 1350 KG (Bootstrailer) und die Führerscheinklasse B von 2006
Darf ich nun diese Anhänger an mein Auto hängen oder nicht?
Würde moch riesig über Antwort freuen und einen schönen Sonntag noch.