Habe den freundlichen Mitarbeiter auf die vorherigen Reifengrößen angesprochen.
Er sagte mir, ich solle den alten Brief einfach kopieren, und die Kopie mitführen.
Das würde reichen.
Na bitte, schon habe ich wieder die Qual der Wahl .-))
MfG
Vire
(Zitat von: Vire®)
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Wieso hast Du die Qual der Wahl. Rechtlich ist es nach der FZV i.V.m. StVZO so, dass der Hersteller bei der ABE Erstellung und der erteilten Typnummer verschiedene Rad- Reifenkombinationen freigegeben hat. Diese behalten Ihre Gültigkeit. Es wird halt nur die erste Reifengröße aus dem alten Brief übernommen. Im Feld K in der neuen ZBI steht Deine ABE Nummer, diese deckt die anderen nicht genannten Reifen ab die durch den Hersteller beantragt und genehmigt wurde.
Die Kopie dienst nur zur Sicherheit, falls ein Polizist ein wenig übereifrig ist und nicht einsehen will, dass man die Reifen ohne Eintragung fahren darf.
Solltest Du Sonderräder in den Papieren stehen gehabt haben, so müssen diese auch in die neuen Papiere im Feld 22 eingetragen werden.