Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig."
Bearbeitet von: remmib am 21.09.2016 um 06:02:24(Zitat von: remmib)
Ich weiß echt nicht, was dich immer noch an dieser Fehlinterpretation festhalten lässt...(Zitat von: Lennox-89)
Das ist ziemlich einfach: es fehlt einfach weiterhin eine solide Quellenangabe, auf die man sich beziehen könnte.(Zitat von: remmib)
Andererseits scheint es ja wie in meinem Beispiel der Felgen und des TÜV-Gutachtens Auflagen des TÜV zu geben, die nicht ignoriert werden können.
Es müsste halt eine Felge gefunden werden, die Runflat ohne Kontrollsystem erlaubt - wo ist das Beispiel für so eine Felge???
Felgen für Runflatreifen brauchen wohl nach meiner laienhaften Recherche eine besondere Zulassung für Runflats (damit diese nicht runterspringen ohne Luft)
ich vermute jetzt mal, daß es einfach hier die übersehene gesetzliche Grundlage geben könnte, wonach man auf solche Felgen, die (auch) für Runflatreifen gelten, diese Runflat dann nur mit einem Kontrollsystem verbaut werden dürfen (nicht notwendigerweise ein direktes Luftdruck-, aber halt ein System, daß auf Luftverlust hinweist).
gibt es hier etwa eine ausdrückliche Erlaubnis, wonach man bei Firma x, y, oder z diese Reifen ausdrücklich ohne Kontrollsystem nutzen darf ????(Zitat von: remmib)
EDIT: Spaßeshalber habe ich gerade bei einer x-beliebigen Marke nachgeschaut, in diesem Fall für Michelin folgendes gefunden:
"Außerdem muss das Fahrzeug mit einem Reifendruck-
Kontrollsystem ausgestattet sein, welches dem Fahrer einen Druckverlust im Reifen meldet."(Zitat von: remmib)
ich finde es ja wirklich toll, daß Du eine fundierte, seltene Ansicht auch absolut plausibel vertrittst und bei der Sache bleibst(Zitat von: remmib)
aber ich sehe doch auch die Möglichkeit, daß es viele überlappende Gründe gibt (Felgenhersteller, Reifenhersteller), die es eher nicht erlauben, solche Reifen ganz ohne Kontrollsystem zu fahren.(Zitat von: remmib)
Wer würde denn haften, wenn der Fahrer/die Fahrerin zu blöd ist, einen Luftverlust im Reifen zu bemerken und 500km am Stück auf der Autobahn weiterfährt und dann einen Unfall baut...(Zitat von: remmib)
hier noch eine Quelle von Nov. 2012 von Michelin (Punkt 2, Unterpunkt fünfter/sechster Punkt)
www.michelin.de/content/pdf/Sicherheitsbestimmungen.pdf(Zitat von: remmib)
Hallo Herr Christmann,
selbstverständlich können wir Ihre Frage beantworten: Eine gesetzliche Vorschrift/Regelung
die verbindlich RDKS bei Runflat-Reifen vorschreibt gibt es definitiv nicht. Bei den von Ihnen zitierten Aussagen handelt es sich um Empfehlungen der Automobil- und Reifenhersteller (die auch wir teilen) und damit um den s.g. Stand der Technik - der im Zweifelsfall im Falle eines Schadens zumindest mit berücksichtigt würde. Sie können also auf eigenes Risiko zulässigerweise Runflat-Reifen auch ohne RDKS betreiben.
MfG
Kleines Update:
Der ADAC kann mir aus angeblich rechtlichen Gründen nicht antworten (Bin da kein Mitglied mehr).
Ich habe zwischenzeitlich noch Bridgestone angeschrieben, als auch den Bundesverband Reifenhandel. Letzteres antwortete gerade wie folgt:
Hallo Herr Christmann,
selbstverständlich können wir Ihre Frage beantworten: Eine gesetzliche Vorschrift/Regelung
die verbindlich RDKS bei Runflat-Reifen vorschreibt gibt es definitiv nicht. Bei den von Ihnen zitierten Aussagen handelt es sich um Empfehlungen der Automobil- und Reifenhersteller (die auch wir teilen) und damit um den s.g. Stand der Technik - der im Zweifelsfall im Falle eines Schadens zumindest mit berücksichtigt würde. Sie können also auf eigenes Risiko zulässigerweise Runflat-Reifen auch ohne RDKS betreiben.
MfG(Zitat von: Lennox-89)
Das ist natürlich großer Quatsch, was der Reifenhandel da schreibt - ich habe auch von Bridgestone folgendes gefunden:
"RFT-Reifen können allerdings nur montiert und gefahren werden, wenn Ihr Fahrzeug mit einem Reifenluftdruckkontrollsystem (RDKS) ausgerüstet ist - ohne dies würde der Fahrer unter Umständen aufgrund der verbleibenden Stabilität des Reifens den Druckverlust nicht bemerken und einfach weiterfahren. Grundsätzlich gibt es zwei Systeme der Luftdruckkontrolle: eins nutzt einen Sensor im Rad und das andere das vorhandene ABS-System. Eine Anzeige im Armaturenbrett warnt bei einem Druckverlust von ca. 30 Prozent des normalen Fülldrucks. Sie sollten dann nicht mehr schneller als 80 km/h fahren und den Reifen in der nächsten Fachwerkstatt auswechseln lassen."(Zitat von: remmib)
@BladeRunner:
Du merkst doch wie remmib argumentiert...
Ständig das selbe unnötige Gelabber.
Solche Leuten kannst du Ihre falsche Meinung noch so zweifelsfrei widerlegen, sie beharren weiter auf ihrem Unrecht, ohne selbst auch nur den Ansatz eines Belegs zu haben. Wieso? Gute Frage. Ich werde es nie verstehen.
Wie gesagt: Traurige Realität der heutigen Gesellschaft.
Da kannst du nicht einfach mehr helfen...(Zitat von: Lennox-89)
QUELLE?? Bridgestone!- Antwort selbst gegeben.....
(Zitat von: BladeRunner-UR)
@BladeRunner:
Du merkst doch wie remmib argumentiert...
Ständig das selbe unnötige Gelabber.
Solche Leuten kannst du Ihre falsche Meinung noch so zweifelsfrei widerlegen, sie beharren weiter auf ihrem Unrecht, ohne selbst auch nur den Ansatz eines Belegs zu haben. Wieso? Gute Frage. Ich werde es nie verstehen.
Wie gesagt: Traurige Realität der heutigen Gesellschaft.
Da kannst du nicht einfach mehr helfen...(Zitat von: Lennox-89)
QUELLE?? Bridgestone!- Antwort selbst gegeben.....
(Zitat von: BladeRunner-UR)
Da scheint jemand der Diskussion nicht folgen zu können, Bridgestone wurde von Lennox89 angefragt, aber er hat ja wohl noch keine Antwort bekommen oder gibt sie hier nicht Preis - das habe ich durch einfachste Internetrecherche sofort gefunden - das können andere auch, da muss ich keine weitere Quelle angeben, das habe ich ja schon bei Michelin gemacht.
(Zitat von: remmib)