Edit: mb100, wie wird dass eig. "gezählt" mit den Tagen (bis zu Beweislastumkehr)?
Nach Tagen, oder vollen Monaten?
Falls Tage, mit durchschnittlich 30 Tagen oder jeder Monat explizit für sich?
Da du ja schreibst, ab dem sieben Monat ... heißt also, einschließlich dem "sechsten Monat" oder ab dem "sechsten Monat"?
(Zitat von: Performances)
Fristberechnung macht eigentlich meine Sekretärin ( ;-) ) bzw. der Computer...
Ernsthaft - und ich muss auch zugeben, dass die Berechnung von Fristen nicht wirklich zu meinen Lieblings-Beschäftigungen gehört. Bin da unlängst mal ein wenig auf die Schn... gefallen. Sachverhalt war der, dass der Kunde einen Alg-I-Anspruch von noch 29 Tagen hatte, endend Ende Februar. Allerdings hat der Alg-Monat ja immer 30 Tage - und somit hat er für Februar auch nicht das komplette Alg bekommen, sondern nur 29/30. Beruhigend war für mich, dass mein (älterer) Kollege dieses Problem auch nicht gesehen hat.
Zu Deiner Frage:
Ich zähl - wenn überhaupt - bei 476er Fristen - die nach 187 und 188 BGB berechnet werden - immer folgendermaßen:
Gefahrübergang (also Übergabe des Fahrzeugs) ist maßgeblich für die Frist
Fristbeginn: nächster Tag
und dann sechs Monate später - und zwar so, wie die Monate auch tatsächlich laufen. Also Monate mit 31 Tagen werden mit 31 Tagen gerechnet, Monate mit 30 Tagen werden mit 30 Tagen gerechnet und der Februar so, wie er grad aussieht.
Der sechste Monat wird natürlich mitgezählt. Im Gesetz steht "zeigt sich innerhalb von sechs Monaten...".
Fristende ist immer der Ablauf des vorherigen Tages.
Beispiele:
- wird der Wagen am 4.4. übergeben, beginnt die Frist am 5.4. und endet dann am 4.10.
- wird der Wagen am 31.3. übergeben, beginnt die Frist am 1.4. und endet am 30.9. (da Ende des Monats - und den 31.9. gibts nicht)
- allerdings: wird der Wagen am 27.2. übergeben (ich unterstelle: kein Schaltjahr), beginnt die Frist am 28.2. und endet auch am 28.8. - und nicht am 31.8.
Aber üblicherweise hat man dafür wirklich Computerprogramme oder Websites, die einem nicht nur die Rechenarbeit abnehmen ("Judex non calculat"), sondern das Ganze auch für die Gegenseite nachvollziehbar und mit Quellenangabe usw. ausspucken. Z.B.
hier