Händler geben dann teils noch Garantie mit drauf!
Noch besser, wenn er nicht im Auftrag (ob pseudomäßig oder wirklich sei mal dahingestellt) als Totalschaden oder dergleichen, gibt es gesetzlich eine Gewährleistung drauf.
Regulär sind das zwei Jahre (bei Gebrauchtwaren durch explizite Nennung reduzierbar auf ein Jahr. Beweislastumkehr nach sechs Monaten ab Kauf beachten).
Ich denke auch, dass du mit der Entscheidung nichts falsch machst :).