@mb100
Ganz egal scheint es Dir ja nicht zu sein, was ich denke.
Ist doch auch gut so.
Aber mal ganz im ernst.
In deinem letzten Absatz hast Du uns gezeigt, was wir vom Rest des Posting halten oder glauben dürfen. (Stichwort hinbiegen)
Mit dem gemeinen Volk kann man es ja machen.
Weiters sollten wir hier mal die Juristische Bedeutung, gewisser Worte aufzeigen bzw. erklären. ( Quelle: Juristisches Wörterbuch )
Das ist es nämlich, was dem normalen Menschen zum Verhängnis wird.
Die Mitleser müssen erstmal verstehen, das Mensch und Person nicht das gleiche ist.
Der Mensch ist keine Person, er hat eine.
Diese Person wird bei der Geburt, durch die Geburtsurkunde erzeugt.
Die Person, hat mit Fleisch und Blut nichts gemeinsam.
( Videos aus Posting 6, das erste aus Posting 11 und jede Menge andere aus youtube erklären das sehr Ausführlich)
Da man einen Menschen nicht verhandeln kann, bringt man ihn dazu, die Treuhand für die Person zu übernehmen.
Da wir uns im Handelsrecht bewegen (und in keinem anderen) reicht es, wenn man den Vor und Nachnamen sagt.
Jetzt hat man zugegeben/anerkannt, das man diese Person ist.
Bis zu diesem Zeitpunkt, war der "sog. Staat und seine Organe", als Erzeuger der Person, auch der Haftende.
Erst ab jetzt kann ein Polizist oder Richter, dem Menschen seine Spielregeln aufzwingen.
Bei der Person unterscheidet man noch zwischen, Natürlicher Person und Juristischer Person.
Die Natürliche Person hat man "weggezüchtet" !
Jedes Mal wenn wir einen Ausweiß zücken, oder etwas unterschreiben, handeln wir mit der Juristischen Person.
Mensch: ist das mit Verstand und Sprachvermögen begabte
Lebewesen von seiner Geburt bis zu seinem Tod.
Der M. steht im
Mittelpunkt des von ihm gestalteten Rechts. Er hat bestimmte
grundlegende Rechte gegenüber dem Staat.Lit.: Vieweg, K./Röthel, A., Der verständige Durchschnittsmensch, NJW 1999, 969; Lipp, V.,
Freiheit und Fürsorge - Der Mensch als Rechtsperson, 2000
! Das bedeutet, das
der Mensch, dem Gesetz gegenüber/darüber steht, da von ihm geschaffen!
! Hier steht nichts von Pflichten gegenüber dem Staat!
Person: ist, wer
Träger von →Rechten und →Pflichten sein kann
(→Rechtssubjekt, →Rechtsfähigkeit). Natürliche P. ist der Mensch
und zwar von der Vollendung seiner →Geburt bis zu seinem →Tod.
Juristische (früher moralische) P. ist die rechtlich geregelte soziale
Organisation (Zusammenfassung von Menschen oder Sachen), der die
geltende Rechtsordnung eine eigene allgemeine →Rechtsfähigkeit
zuerkennt, so dass sie unabhängig von ihrem Mitgliederbestand selbst
Träger von Rechten und Pflichten ist. Sie ist im geltenden Recht
streng zu trennen von der →Gesamthand, die (noch) keine juristische
P. ist. Juristische P. des Privatrechts (§§ 21ff. BGB) sind
(rechtsfähiger) →Verein (z. B. auch Aktiengesellschaft) und
(privatrechtliche) →Stiftung, juristische P. des öffentlichen Rechts
sind →Körperschaft (z. B. →Staat unter Einschluss seiner als
→Fiskus bezeichneten privatrechtlichen Erscheinungsform,
Universität, Gemeinde, Kreis, Handwerkskammer,
Sozialversicherungsträger), (öffentlich-rechtliche) →Stiftung (z. B.
Stiftung Preußischer Kulturbesitz) und rechtsfähige →Anstalt (z. B.
Rundfunkanstalt, Bundesbank, Kreissparkasse) (vgl. § 89 BGB),
wobei entscheidend ist, in welchem Rechtsgebiet die Rechtsfähigkeit
der juristischen Person ihren Ursprung hat. Für die juristische P. gilt
ein besonderes Organisationsrecht. Im Übrigen steht die juristische P.
der natürlichen P., soweit dies sinnvoll ist, gleich.
Arbeitnehmerähnliche P. ist der in →Heimarbeit Beschäftigte, der
ihm Gleichgestellte sowie bestimmte wenig verdienende selbständige
→Handelsvertreter. Sie sind keine →Arbeitnehmer, werden diesen
aber wegen ihrer wirtschaftlichen Unselbständigkeit in bestimmten
Beziehungen gleichgestellt.
Lit.: Rittner, F., Die werdende juristische Person, 1973; Wachter, G., Wesensmerkmale der
arbeitnehmerähnlichen Person, 1980; Frotscher, W., Begriff und Rechtsstellung der juristischen
Person des öffentlichen Rechts, JuS 1997, L 49; Kleindiek, D., Deliktshaftung und juristische
Person, 1997; Riede, J., Die Person der Zeitgeschichte, 2000
Zu Deinen Ausführungen unter Punkt 1.
Ich schrieb, der Staat hat für den Menschen zu sorgen, Du schreibst Bürger.
Quelle: Artikel 25. MENSCHENrechte, nicht Personenrechte.
https://www.amnesty.de/alle-30-artikel-der-allgemeinen-erklaerung-der-menschenrechteBürger: ist (in Rom der Römer [lat. civis Romanus]) und seit dem
Hochmittelalter der Bewohner einer - mit besonderem Stadtrecht
versehenen - →Stadt im Gegensatz zum Adligen und →Bauern. In
der Gegenwart wird als B. vielfach der Staatsangehörige oder der
Gemeindeangehörige bezeichnet bzw. der aktiv Wahlberechtigte bei
Staatswahlen und Kommunalwahlen.
Lit.: Köbler, Deutsche Rechtsgeschichte
also eine Juristische Person.
Dafür gibt es die Sozialleistungen. (Alg. Sozialhilfe usw.)
Zu Punkt 2.
Du schreibst von Staat und Deutschland.
Beides gibt es nicht. Nur in unserer Einbildung.
Bewiesen durch ein Urteil des Internationalen Gerichtshof.
Urteil des BverfGE vom 25.07.2012 (-2 BvF 3/11 -2 BvR 2670/11 -2 BvE 9/11)
Kein Staat, keine Staatlichen Richter.
Auszug Grundgesetz:
Artikel 101(1) Ausnahmegerichte sind unzulässig.
Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden.(2) Gerichte für besondere Sachgebiete können nur durch Gesetz errichtet werden.
Zu Punkt 3.
Spiegelt die Aussage aus Deinem letzten Absatz wieder.
Ich hoffe für euch Juristen, das Ihr euch nicht einmal dafür verantworten müsst.
Zu Punkt 4.
Keine Hierarchie.
Mensch: Fleisch, Blut, Geist, Verstand
Person: ein Stück Papier
Zu deiner Ausführung:
Ein/Der Mensch fordert nicht.
Das braucht er auch nicht, da ein Mensch einem anderen Menschen nicht schadet.
In dem Moment, in dem ein Mensch Forderungen stellt, wird er zur Person.
Er darf sich aber Besitz aneignen, der keinem anderen Menschen gehört.
Er darf seinen Besitz, seine Familie, oder andere Menschen, die seine Hilfe benötigen (mit allen Mitteln) verteidigen.
Diese Thema (Mensch sein) ist so Tiefgründig, das es fast nicht zu erklären ist.
Es gibt kein Formular um Mensch zu werden.
Es ist eine Kopfsache und kann u.a. mit Verzicht erklärt werden.
z.B. Verzicht auf seine Rechte als Person.
Wenn Du/Ihr aber die Videos gesehen hättest, dann hätten wir jetzt eine Menge Zeit gespart.