Falls es bei der jährlichen §57a Untersuchung (in Österreich umgangsschprachlich "Pickerl" genannt) bemerkt wird gilt es als schwerer Mangel und es kann keine Begutachtungsplakette ausgestellt werden. Dann hat man bis zum Ende der Überziehungsfrist Zeit um den Mangel zu beseitigen und das Fahrzeug erneut vorzuführen. Wie es sich verhällt wenn der Mangel bei einer Polizeikontrolle festgestellt wird kann ich nicht sagen weil mir so ein Fall nicht bekannt ist, aber vermutlich muss das Fahrzeug dann bei einer KFZ-Prüfstelle vorgeführt werden. Das ein Fahrzeug desswegen an Ort und Stelle stillgelegt wird kann ich mir nicht vorstellen weil so etwas normalerweise nur bei "Gefahr in Verzug" gemacht wird.
Gibt es eigentlich in Deutschland Fälle wo mal jemand wegen Steuerhinterziehung belangt wurde nachdem der DPF entfernt wurde? Man liest zwar in jedem Forum wie schlimm und gefährlich es ist wenn man den DPF entfernt aber bis jetzt habe ich noch von keinem Fall gehört wo jemand deswegen strafrechtlich belangt wurde.
Mir ist direkt kein Fall bekannt, aber hier ist es oft der Fall, daß es härter bestraft wird dem Staat Geld vorzuenthalten, als einem anderen Menschen Gewalt abzutun. Aus dem Grunde würde ich es hier nicht drauf ankommen lassen.
Ich habe ein ähnliches Problem mit dem Partikelfilter. Ich komme aus Nordrhein-Westfalen Großraum Münster. Gibt es bei mir hier in der Nähe eine Firma/ Person, die mein Problem mit dem Partikelfilter kostengünstig lösen könnte?