Differenz Abrollumfang VA zu HA
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Hallo zusammen,
können 215/40 ZR 17 an der Vorderachse und 225/45 ZR 17 an der Hinterachse eingetragen und legal gefahren werden oder ist die Differenz im Abrollumfang zu groß?
Mein Reifenhändler hat mir diese Reifenkombination empfohlen, wenn ich optisch möglichst flache Reifenflanken haben möchte!Habe mir vom Reifenhersteller (Falken) eine Reifenfreigabe besorgt. In der E-Mail steht dass diese Kombination nicht für Fahrzeuge mit ABS geeignet sei. Im Gutachten (Reifenfreigabe von Falken) steht davon aber nichts.
Bei mir treten während der Fahrt bis jetzt keine Probleme mit ABS auf. Kann das so eingetragen werden? Hat jemand diese Reifenkombination?
Gruß
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Hallo Nipples,
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Gruß
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Folgendes hab ich dazu mal aus München bekommen.
DSC- und DXC-Systeme haben einen Reifentoleranzabgleich (RTA) integriert, der Unterschiede im Abrollumfang der Reifen erkennen und lernen kann. Die Reifenumfangsdifferenz wird im DSC/DXC berücksichtigt. Der Lernvorgang erfolgt immer automatisch und wird innerhalb einer kurzen Fahrstrecke durchgeführt. Bis dieser Lernvorgang abgeschlossen ist, kann es bei sehr großen Radumfangsabweichungen (z.B. Mischbereifung mit unterschiedlicher Profiltiefe) zu einer leichten Einbuße von DSC-/DXC-Regelperfor-mance und -komfort kommen. Dies betrifft z. B. die ABS-, ASC-, oder xDrive-Funktion. Die im folgendem angegebene Reifenumfangstoleranz bezieht sich immer auf den tatsächlichen Ist-Umfangswert eines Rades, unabhängig davon, ob der Reifen neu oder gebraucht ist. Der tatsächliche Reifenumfang kann mit einem Maßband um die Reifenmitte ermittelt werden. Zulässige Reifenumfangstoleranzen zwischen kleinstem und größtem Rad an einem Fahrzeug: Bei der Reifenumrüstung von heck- und allradgetriebenen Fahrzeugen ist unbedingt darauf zu achten, dass die Reifen zw. Vorder- und Hinterachse die gleichen Abrollumfänge besitzen. In ungünstigen Fällen darf die Reifenumfangsdifferenz zwischen kleinstem und größtem Rad maximal +/- 1,5 % betragen. Innerhalb dieser Toleranz treten keine Einschränkungen für die DSC-/DXC-Funktion auf, nachdem der RTA-Lernvorgang abgeschlossen ist. Falls eine zu große Reifenumfangsdifferenz (> +/- 8 %) erkannt wird, kann es zur Abschaltung aller DSC-/DXC-Funktionen kommen, da diese Unterschiede durch das System nicht mehr ausgeglichen werden können. Eine Abschaltung wird mit entsprechender Meldung (Lampe und CC-Meldung, siehe Bedienungsanleitung) im Kombi angezeigt. Auswirkung bei vom Serienzustand abweichenden Reifenumfängen: Die Genauigkeit der Geschwindigkeitsanzeige im Tachometer wird herabgesetzt. Je größer die Abweichung zwischen dem Umfang der Serienbereifung zu einer abweichenden Bereifung ist, desto größer ist der Fehler der Geschwindigkeitsanzeige.
Viele Autos haben einen Konstruktionsfehler. Man hat vergessen alle Räder mit dem Motor zu verbinden.
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Danke für die sehr ausführliche Antwort. Die Umfangsdifferenz beträgt bei dieser Reifenkombination 5%. Was heisst das jetzt konkret?
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Das Du Einschränkungen hast aber noch keinen Fehler. Ich würde die Kombi nicht fahren.
Viele Autos haben einen Konstruktionsfehler. Man hat vergessen alle Räder mit dem Motor zu verbinden.
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...ich fahre einen E36, der lernt ja nichts während der Fahrt an... Funzt das trotzdem? Und trägt der TÜV das ein, bzw. wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit dass er es einträgt?
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Die Prüfer haben idR die Grenze mit den +/- 1,5% bei ABS etc. im Kopf. Konkret kannst Du das aber nur im persönlichen Gespräch klären. Häng Dich ans Telefon und ruf die für Dich in Frage kommende Prüforganisation an.
Hast Du die Reifen schon gekauft? Ich finde es ein wenig merkwürdig, dass Dein Reifenhändler Dir diese Kombi "empfiehlt". Warum nicht den gleichen Reifen rundherum?
Viele Autos haben einen Konstruktionsfehler. Man hat vergessen alle Räder mit dem Motor zu verbinden.
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...sind schon gekauft und montiert, daher kann ich ja auch die Aussage tätigen, dass es zu keinem Fehler im ABS kommt.
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Dann mal ran ans Telefon und die Prüforganisationen abtelefonieren. Ich kenn das. Für die Umrüstung meines Grenzgängers hab ich im Vorfeld auch viel Zeit am Telefon verbracht.
Viele Autos haben einen Konstruktionsfehler. Man hat vergessen alle Räder mit dem Motor zu verbinden.
die beratung ist für mich merkwürdig, zum 215 40 17 passt ideal der 245 35 17
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Hallo, die Reifen gibt Falken leider nicht für mein Fahrzeug frei. Ich habe bei denen schon eine Anfrage gemacht wegen Falken Ziex ze912 Reifen in 205/40 ZR17 84W an der VA und 215/40 ZR17 87W an der HA auf folgenden Felgen 7,5J und 8,5Jx17 ET41. Die Achslast hinten beträgt bei meinem Fahrzeug 1070kg. Falken gibt die Reifen nur bis 1000kg frei. Der 245/35 ZR17 hat ebenfalls den Index 87W. Geht also wahrscheinlich nicht. Schade in beiden Fällen bräuchte ich nur zwei neue Reifen.
da kann was nicht passen, lastindex 87, das sind 545kg
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...ich weiss, Falken hat mir die Kombination trotzdem nicht freigegeben. Ich hab in dem Formular keine Eingabefehler gemacht. Habe das Formular extra ausgedruckt und kontrolliert. Vielleicht ist die Differenz zwischen 1090 und 1070kg zu gering. Nicht genug Sicherheit
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Fahre genau die genannten Größen (auf Styling 24) von Toyo auf meinem Cabrio. Kein Problem beim Eintragen.
Ihr seid doch nur neidisch, weil die leisen Stimmen nur zu mir sprechen...
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...ja stimmt...von Toyota habe ich die Freigabe für Proxes T1R auch bekommen in 205/40 und 215/40. Dann muss ich mir wohl vier neue Reifen kaufen :-( Habe ja leider schon die Falken in 215/40 und 225/45. Meint ihr ich kann von Falken eine Reifenfreigabe für die VA bekommen und von Toyo eine für die HA? Dann brauche ich nur zwei neue Reifen und kann es eintragen lassen.
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Scheiß T9 ich mein natürlich Toyo und nicht Toyota....
Fahre genau die genannten Größen (auf Styling 24) von Toyo auf meinem Cabrio. Kein Problem beim Eintragen.
(Zitat von: jochen78)
eben, diese kombi habe ich auch schon auf 3 fahrzeugen eintragen lassen, ist auch ne sehr gängige kombi . nach einer freigabe wurde nie gefragt,was zur abnahme gebraucht wird seht ja auf dem reifen.