Hi, also man kann ruhig das Auto mit Kennzeichen verkaufen. Im KAUFVERTRAG wird ja das Datum der Übergabe festgehalten. Ab dem Zeitpunkt ist man bei seiner Versicherung raus. Die holen sich das Geld im Schadensfall von seiner neuen Versicherung. So hat man mir das mal bei der HUK24 gesagt weil ich auch vor dem Problem stand.....einfach mal bei der jetzigen Versicherung anrufen. ....MfG(Zitat von: Franz330i)
Es gibt keine "neue" Versicherung.
Der Käufer steigt ein und fährt weg. Wenn 5 Minuten später ein Unfall erfolgt, dann gibt es nur eine Versicherung. Und zwar die vom Verkäufer.
Wie läuft das eigentlich mit den Papieren ab?
Gebe ich dem Käufer
Zulassungsbescheinigung Teil I, Zulassungsbescheinigung Teil II und die letzten TÜV Bescheinigung? Und ich habe dann gar nichts mehr als den Kaufvertrag sozusagen. Und damit kann ich das Auto dann abmelden?
Meine Zulassungsstelle will die
Zulassungsbescheinigung Teil I und die Kennzeichen zur Außerbetriebsetzung. Wie soll das nun gehen?
Edit:
Ich habe mich jetzt entschieden, das alte Fahrzeug solange angemeldet zulassen bis ich einen Käufer gefunden habe.
Wenn ich einen Käufer habe, dann stelle ich ihm das Fahrzeug auf seinen Hof und montiere die Kennzeichen ab.
Mit meinen Kennzeichen melde ich dann das neue Fahrzeug an.
Bearbeitet von: herr_welker am 25.03.2016 um 22:00:53Bearbeitet von: herr_welker am 25.03.2016 um 22:04:22