Dieser Beitrag wurde vom Moderator angry81 am 14.11.2015 um 08:23:13 aus dem Forum "Nice2Know Beiträge zur Überprüfung" in dieses Forum verschoben.Kurze Anleitung zum Eintragen von Sonderrädern nach §21 in Verb. mit §19.2
1. ReifenberechnungErstmal prüfen ob die Reifen den gleichen Abrollumfang haben, wie die Originalbereifung des KFZ, Abweichungen dürfen nur im Bereich von +1% bis -3% sein.
hierzu
www.reifenrechner.atdann
-Reifentraglast beachten!
-Reifenfreigabe beim Hersteller anfordern
-Felgen-Tragfestigkeitsgutachten bei BMW bzw. Felgenhersteller anfordern
-H&R hat auch noch nen Gutachten über die Fahrwerksfestigkeit des E46 und die Untere ET Grenze
(für ne Kopie wollen die Geld :/)
ERST DANACH
2. Felgen und Reifen Kaufen 3. Aufziehen - Auswuchten - Probe-Montieren dabei:
-unbedingt mit Hebebühne "Verschränken" !!!!
-Auch mit Zusatzgewicht im Kofferraum etc.
-auch mal voll eingelenkt machen!
-dabei Abstände nehmen nach der "2-4-6-Regel"
d.h.
>mind. 2mm Abstand zu Bremsenteilen
>mind. 4mm Abstand zu Fahrwerksteilen
>mind. 6mm Abstand zur Karrosserieteilen
>ggf. Reifengröße Anpassen, ggf Bördeln, ggf Ziehen
4. Abnahmemit der ganzen Vorarbeit und dazugehöriger Dokumentation ne §21 Abnahme beim TÜV/Dekra machen lassen.
nochmal ca- 110-150€ da bezahlen
5. Neuer Fahrzeugscheinzum Amt, neuen Fahrzeugschein austellen lassen
12,40€
erst dann hast es geschafft
und darfst im Straßenverkehr damit Fahren,
viel Erfolg!
PS: Federwegsbegrenzer und Spur-Verstellen sind eher ungesund als gut!
Noch ein Gerücht mit dem ich aufräumen möchte:
Rad/Reifenkombinationen werden "nur dann" eingetragen wenn sie "maximal eingefedert nicht! schleifen!"
Wie der durschnittliche Fahrbetrieb (nicht maximal eingefedert) aussieht, ist dem Prüfer herzlich egal!
Ich hoffe ich konnte helfen ;-)
LG
Bearbeitet von: angry81 am 14.11.2015 um 08:23:13Bearbeitet von: Markus320Ci am 15.11.2015 um 13:15:14Bearbeitet von: Markus320Ci am 15.11.2015 um 13:16:11