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Beitrag von: Markus320Ci Date: 13.11.2015 Thema: Anleitung Eintragung -breite- Sonderräder ---------------------------------------------------------- Dieser Beitrag wurde vom Moderator angry81 am 14.11.2015 um 08:23:13 aus dem Forum "Nice2Know Beiträge zur Überprüfung" in dieses Forum verschoben. Kurze Anleitung zum Eintragen von Sonderrädern nach §21 in Verb. mit §19.2 1. Reifenberechnung Erstmal prüfen ob die Reifen den gleichen Abrollumfang haben, wie die Originalbereifung des KFZ, Abweichungen dürfen nur im Bereich von +1% bis -3% sein. hierzu www.reifenrechner.at dann -Reifentraglast beachten! -Reifenfreigabe beim Hersteller anfordern -Felgen-Tragfestigkeitsgutachten bei BMW bzw. Felgenhersteller anfordern -H&R hat auch noch nen Gutachten über die Fahrwerksfestigkeit des E46 und die Untere ET Grenze (für ne Kopie wollen die Geld :/) ERST DANACH 2. Felgen und Reifen Kaufen 3. Aufziehen - Auswuchten - Probe-Montieren dabei: -unbedingt mit Hebebühne "Verschränken" !!!! -Auch mit Zusatzgewicht im Kofferraum etc. -auch mal voll eingelenkt machen! -dabei Abstände nehmen nach der "2-4-6-Regel" d.h. >mind. 2mm Abstand zu Bremsenteilen >mind. 4mm Abstand zu Fahrwerksteilen >mind. 6mm Abstand zur Karrosserieteilen >ggf. Reifengröße Anpassen, ggf Bördeln, ggf Ziehen 4. Abnahme mit der ganzen Vorarbeit und dazugehöriger Dokumentation ne §21 Abnahme beim TÜV/Dekra machen lassen. nochmal ca- 110-150€ da bezahlen 5. Neuer Fahrzeugschein zum Amt, neuen Fahrzeugschein austellen lassen 12,40€ erst dann hast es geschafft und darfst im Straßenverkehr damit Fahren, viel Erfolg! PS: Federwegsbegrenzer und Spur-Verstellen sind eher ungesund als gut! Noch ein Gerücht mit dem ich aufräumen möchte: Rad/Reifenkombinationen werden "nur dann" eingetragen wenn sie "maximal eingefedert nicht! schleifen!" Wie der durschnittliche Fahrbetrieb (nicht maximal eingefedert) aussieht, ist dem Prüfer herzlich egal! Ich hoffe ich konnte helfen ;-) LG Bearbeitet von: angry81 am 14.11.2015 um 08:23:13 Bearbeitet von: Markus320Ci am 15.11.2015 um 13:15:14 Bearbeitet von: Markus320Ci am 15.11.2015 um 13:16:11 Biete Hilfe und Beratung rund um den E34/E46/E39 im Raum PLZ 17XXX an. Kann auch ein wenig Fehler auslesen und Hifianlagen verbauen (löten kann ich auch) |
Autor: Hessenspotter Datum: 15.11.2015 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hallo Angry81, leider ist das Verfahren fehlerhaft da gestellt. Es fehlen noch ein paar Dinge z.B. Ob die Kombination Rad/Reifen/ET/Felgendurchmesser/Felgenbreite so in der Kombination schon einmal fahrdynamischen geprüft wurde (gerade bei den modernen Autos mit allem möglichen Elektronik Rotz) Dann ob auf dieser Felge überhaupt ein Reifen mit einem kleinen Querschnitt als Vorgegeben bezüglich Impact-Test geprüft wurde. Wenn die Bremsbeläge neu sind auch noch mind. 2mm Platz ist. Ob man die Felgengröße überhaupt auf dem Fzg. Fahren darf. Einige Fzg. Haben eine mindest Felgengröße wegen der Bremsenbelüftung (ich meine 330xd z.B.) und dürfen dann auch z.B. Keine geschlossenen Stahlfelgen fahren. Alle Fahrwerkteile noch frisch sind. Bei z.B. einem ausgeschlagene Domlager und wenig Platz zwischen Reifen und Radhaus trage ich z.B. Nix ein. Dann ob die Kombinierbarkeit mit anderen Veränderungen am Fzg. überhaupt möglich ist. (Z.B. Leistungssteigerung, Auflastung usw.) Dann muss man bei einigen Fzg. beachten dass die Achslast an Achse 2 u.U. Größer ist als in Feld 7.2 angegeben, da dann im Feld 22 steht : zu 7.2 im Anhängerbetrieb +150kg. Bei Fzg. mit einer ddbbH vom >230 km/h muss man mit der Traglastindexen auf passen. Je nach Speedindex gibt es nämlich Abschläge in der Traglast. Gleiches für die Fahrwerksgeometrie je nach Reifenhersteller muss ab 3* Sturz mehr Luftdruck Gefahren werden um die gleiche Traglast zu gewährleisten. Im Falle einer Nichtbeachtung kann es zu Reifenschäden, Unfällen usw. Kommen, neulich hat nämlich einer seinen "Camber-Gang" E36 deswegen komplett weg geschmissen, bei 160km/h ... In Hessen kommt zusätzlich noch einmal die Bündlungsbehörde dazu in für alle Landkreis ist diese Marburg, außer für folgende da diese selber Betriebserlaubnise erteilen Lahn-Dill (Wetzlar), HG (Bad Homburg), Frankfurt (Frankfurt), Fulda (Fulda). Kostet noch mal 39,80 extra. Und die Überschrift passt nicht. Es muss heißen Einzelabnahme nach 21 i.Verb.m. 19.2 ;). Eine reine 21er gibt's nur für Neu- oder Importfzg. PS: Bei einigen Fzg. ändert sich durch eine Änderung der Bereifung die Steuerklasse. 3L und 5L Autos z.B. |
Autor: cxm Datum: 15.11.2015 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hi, wer da noch Räder außerhalb der freigegebenen Größen (seitens Hersteller bzw. ABE/Gutachten) will, ist selbst Schuld. So viel Tamtam für 1-2 cm weiter außen stehende Räder und meistens mit schlechteren Fahreigenschaften - das ist grotesk... Ciao - Carsten Schöne Autos fangen mit "B" an - BMW und Borsche... |
Autor: Markus320Ci Datum: 15.11.2015 Antwort: ---------------------------------------------------------- Danke Hessenspotter für deine Ausführungen, darf ich Inhalte von Dir in die Anleitung übertragen? ursprünglich war die Anleitung für E39 E46 gedacht daher fanden einige "Neuerungen der Technik" bei mir noch keine Beachtung Das mit dem Traglastindex wusste ich sogar schon, kam aber bei der "§21 i.Verb.m. §19.2" Abnahme meines Fahrzeugs auch zur Sprache... hab beim Erstellen der Anleitung nicht mehr drüber nach gedacht. Bearbeitet von: Markus320Ci am 15.11.2015 um 13:11:30 Biete Hilfe und Beratung rund um den E34/E46/E39 im Raum PLZ 17XXX an. Kann auch ein wenig Fehler auslesen und Hifianlagen verbauen (löten kann ich auch) |
Autor: Hessenspotter Datum: 15.11.2015 Antwort: ---------------------------------------------------------- Logisch ;) ist doch mein tägliches Brot :) helfe gerne weiter bei so Geschichten |
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