Könnte es rechtlich gesehen Probleme geben (Navi)?
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Mitglied seit: 06.07.2007
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929 Beiträge
Mir ist gerade eine Frage in den Kopf gekommen.
Will mein CIC Mid gegen das Prof tauschen.
Nun ist mir eingefallen, das es mit dem CAN Blocker ja eigentlich illegal ist(Zwecks abfangen des FSC zum Abgleich Navi-Auto).
Was sagen die Werkstätten dazu eigentlich. Schaut man bei den Autos nach was sie eigentlich für Ausstattung haben?
Und wenn ja, also sie sehen das man eigentlich ein anderes Navi hat wie verbaut, kann einem irgendwas vorgeworfen werden?
Ich kann mir das zwar nicht vorstellen, das heisst ja aber nicht das es nicht passieren kann.
Danke euch =)
Liebe: eine vorrübergehende Geisteskrankheit, die entweder durch Heirat heilbar ist oder durch die Entfernung des Patienten von den Einflüssen, unter denen er sich die Krankheit zugezogen hat.
Mitglied: seit 2005
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Hallo jens-1985,
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Gruß
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Hi,
was soll daran illegal sein?
Verstehe Deinen Gedankengang nicht...
Ciao - Carsten
Schöne Autos fangen mit "B" an - BMW und Borsche...
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 06.07.2007
Deutschland
929 Beiträge
Der CAN Filter!
Oder möchtest du mir sagen das es von BMW gewollt ist diesen zu verbauen.
Sicherlich wird das wohl bestimmt niemanden interessieren.
Gibt es hier keine Juristen ^^.
Liebe: eine vorrübergehende Geisteskrankheit, die entweder durch Heirat heilbar ist oder durch die Entfernung des Patienten von den Einflüssen, unter denen er sich die Krankheit zugezogen hat.
Mitglied seit: 18.09.2011
Raum Stuttgart
Deutschland
4337 Beiträge
Du kannst kaufen und verbauen was du möchtest, verboten ist es nicht.
Du kannst dir auch Anti-Jammer etc. kaufen, nur darfst du die dann nicht z.B. für Straftaten oder zum verschleiern von Straftaten nutzen.
Das wird vermutlich keinen Horst interessieren, wenn du ein Navi nachrüstest.
Einsehen dass es nicht Serie ist kann dagegen auch jeder Horst, indem er die Serienausstattung einsieht.
Natürlich kann man auch mittel Software auslesen, ob das Teil verbaut war oder wurde. Die Polizei könnte auch eine Anfrage machen ob es gestohlen ist bzw. zumindest als gestohlen gemeldet wurde.
In der Werkstatt wird dass keiner machen. Also solange das Gerät nicht aus dubioser Herkunft ist, wird es niemanden interessieren (warum auch).
Juristen gibt es hier sicherlich - vermutlich müssen die aber auch arbeiten, wenn diese nicht krank (wie ich gerade) sind.
Da Jurist aber nicht geschützt ist kannst du dich nach Belieben auch so nennen.
Ebenfalls kannst du dich Bäcker, Zauberer auch Wissenschaftler oder Tiertrainer nennen. Man kann es natürlich auch bleiben lassen.
Bearbeitet von: Performances am 06.11.2015 um 15:39:24
Ein flotter 3er macht immer Spaß.
Gute besserung performances ;-) ich lieg auch gerade flach :( das verbrechen freut sich... :D
Gibt es hier keine Juristen ^^.
(Zitat von: jens-1985)
Ich oute mich mal (LL.B.), weil ich sicher in kurzer Zeit geoutet werde. Aber ich weiß es nicht.
Davon abgesehen ist das Autohaus keine Behörde. Von daher in meinen Augen nicht in der Pflicht, irgendwen zu melden. Dies sind auch zuständige Staatsanwälte nur in Ausnahmefällen - und wir alle sowieso. Ich verweise an dieser Stelle auf § 138 StGB. Und tatsächlich riskiert das Autohaus (nicht nur) einen Kunden, wenn sie derartige Abweichungen meldet.
Beim TÜV mags eventuell vielleicht gegebenenfalls anders aussehen. Weiß ich aber auch nicht. [ironie] Wir Juristen wissen nichts, wir wissen nur, wo es steht [/ironie]
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Ich hab auch auf CIC nachgerüstet (allerdings ohne Filter, zumindest hab ich keinen eingebaut), bisher hat das die Werkstatt nicht interessiert. Auch Updates sind durchgelaufen.
Ich hab das CIC gekauft, musste meine Fahrgestellnummer durchgeben, dann kam das und hat funktioniert. Keine Ahnung, wie das geht.
Bearbeitet von: Stefan177 am 08.11.2015 um 20:50:25
Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser.
Ein letztes Mal, auf die alten Fehler...