Versicherungstechnische Frage
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Mitglied seit: 11.12.2011
Pegnitz
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307 Beiträge
Servus,
vllt kann mir jemand weiterhelfen, habe vor knapp 2 Wochen ein neues Fahrzeug gekauft und bin noch mit den nummern vom vorbesitzergefahren, leider wurde ich gestern von den grünen angehalten, hatte aber keine papiere dabei.
jetzt muss ich kaufvertrag, brief und einen versicherungsnachweis vorlegen.
brief und kaufvertrag habe ich, allerdings keinen versicherungsnachweis, das liegt ja alles beim vorbesitzer. was jetzt? ist das jetzt ein fahren ohne versicherungsschutz?
ein kollege meinte auch, das fahrzeug einfach abmelden, dann wäre die ganze kontrollaufforderung hinfällig....
hoffe ihr könnt helfen...
Ich hab mein Auto selber gebaut, du deins nicht mal selber gekauft...
Mitglied: seit 2005
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Hallo E36gehtGUT,
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Gruß
Mitglied seit: 16.04.2014
Pirna
Deutschland
40 Beiträge
Ja, du fährst ohne Versicherungsschutz und ohne Zulassung.
Du solltest sofort das Fahrzeug abmelden oder auf deinen Namen ummelden. Und natürlich auch entsprechend versichern. Ansonsten droht dir neben einer Stilllegung auch noch ein Betrugsverfahren. Weil du nach dem Kauf das Fahrzeug nicht umgehend, d.h. in 1-5 Werktagen, ab- oder umgemeldet hast.
Die Kontrollaufforderung ist nicht hinfällig bei Abmeldung. Dann musst du die Abmeldebescheinigung vorzeigen.
Bearbeitet von: just-relax am 01.11.2015 um 12:35:10
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Mitglied seit: 11.12.2011
Pegnitz
Deutschland
307 Beiträge
mit dem 1. nov ist er jetzt automatisch abgemeldet, am montag wollte ich ihn stilllegen... hatte nur vorher echt noch keine zeit.., waren aber leider knapp 2 wochen...
Ich hab mein Auto selber gebaut, du deins nicht mal selber gekauft...
Mitglied seit: 16.04.2014
Pirna
Deutschland
40 Beiträge
Du denkst weil das Fahrzeug ein Saisonkennzeichen hat ist es dann automatisch abgemeldet?
Sorry, das ist leider total falsch. Der Versicherungsschutz besteht das ganzjährig in der Teilkasko, nur die Vollkasko und Haftpflicht sind auf die Saison bezogen.
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Mitglied seit: 11.12.2011
Pegnitz
Deutschland
307 Beiträge
so oder so, am montag wird er gleich abgemeldet, wäre die sache damit hinfällig?
wie würde sowas weiterlaufen?
Ich hab mein Auto selber gebaut, du deins nicht mal selber gekauft...
Mitglied seit: 03.11.2012
Bischweier
Deutschland
140 Beiträge
War das mit dem Vorbesitzer abgesprochen?
Dann kannst du die Papiere ja von ihm holen, ansonsten selber schuld, Ist schon extrem unverschämt was du da machst.
Mitglied seit: 15.05.2011
Duisburg
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76 Beiträge
Solange auf dem Nummernschildern das Stadtsiegel nicht abgekratzt wurde ist das Auto noch angemeldet und versichert.
Schnell abmelden und die Bullen sollen dir erstmal nachweisen können dass du nicht versichert warst.
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Mitglied seit: 11.12.2011
Pegnitz
Deutschland
307 Beiträge
meinst echt? montag früh abmelden und gut?
Ich hab mein Auto selber gebaut, du deins nicht mal selber gekauft...
Mitglied seit: 16.04.2014
Pirna
Deutschland
40 Beiträge
Sorry, aber wie dämlich bist du eigentlich?
Die Polizei hat dir eine Kontrollaufforderung gegeben. Das heißt, wenn du das Fahrzeug endlich abgemeldet hast MUSST du zu Polizei und die Abmeldebescheinigung vorzeigen.
Und dann kannst du nur hoffen das der Vorbesitzer nicht schon Anzeige erstattet hat.
Hast Du bei Deiner Versicherung schon eine eVB (früher Doppelkarte) beantragt?
Ich finds btw auch unter aller Sau. Schließlich muss der Vorbesitzer für die zwei Wochen plus x noch KFZ-Steuer zahlen, und mal angenommen, Du wirst geblitzt / kriegst ein Knöllchen / wirst in nen Unfall verwickelt, dann hat er die Rennereien mit Polizei und Versicherungen.
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Mitglied seit: 23.03.2006
Irsch/Saar
Deutschland
788 Beiträge
Deshalb werden Autos an Privat nur abgemeldet verkauft ;) Wenn ich den Käufer persönlich kenne geht es auch angemeldet, allerdings steht dann im Kaufvertrag das er innerhalb Frist X das Fahrzeug ab oder ummelden muss.
Sonst hat er alle enstehenden Kosten zu tragen.
Was der TE hier abzieht ist wirklich unter aller Sau, ich hoffe das es noch ordentlich eine aufn Sack gibt.
...don´t care about tomorrow!
Hatte letztens auch so einen tollen Käufer.
Über 2 Monate mit meinen Kennzeichen rumgegondelt.
3 Knöllchen kamen ins Haus.
Habe nach dem dritten Knöllchen alles in Bewegung gesetzt was geht und ne Woche später war er dann endlich stillgelegt.
Steuerbescheid hab ich bis heute nicht.Verkauft habe ich ihn Ende Mai.
Soviel zum Thema :
"Ich melde ihn Montag gleich ab."
Hatte keine Zeit...
Auch gut:
International agierender Spitzen-Manager, oder was?
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Mitglied seit: 22.02.2011
Ruhrpott
Deutschland
94 Beiträge
Hä?
du hattest keine Papiere dabei und sollst nen Kaufvertrag, Versicherungsnachweis und was weiß ich vorzeigen???
Du hast doch beim Kauf den Wagen angemeldet übernommen, also musst du ja auch die Zulassunsgbescheinigung I und II haben.
sonst kannste den ja gar nicht ab- bzw. ummelden.
damit ab zur Polizei und vorzeigen...
Abmelden bringt dir gar nix, da geht es ja um das Datum an dem du angehalten wurdest... was soll da ne nachträgliche Abmeldebescheinigung bringen???
und natürlich ist es ne Frechheit so lange noch mit der Zulassung des Vorbesitzers rumzufahren, es sei denn das war so vereinbart....
...ich hatte keine Zeit umzumelden......
dann darf ich halt auch nicht damit rumfahren......
oder wärste auch damit gefahren wenn du nen abgemeldeten Wagen gekauft hättest mit der Begründung "ich hatte noch keine Zeit den anzumelden......."
"Kopfschüttel"
Ruhrpottgrüße vom goer1848
Hatte letztens auch so einen tollen Käufer.
Über 2 Monate mit meinen Kennzeichen rumgegondelt.
3 Knöllchen kamen ins Haus.
Habe nach dem dritten Knöllchen alles in Bewegung gesetzt was geht und ne Woche später war er dann endlich stillgelegt.
Steuerbescheid hab ich bis heute nicht.Verkauft habe ich ihn Ende Mai.
Soviel zum Thema :
"Ich melde ihn Montag gleich ab."
Hatte keine Zeit...
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International agierender Spitzen-Manager, oder was?
(Zitat von: Heckpropeller)
Wegen Typen wie ihm gebe ich keine Fahrzeug mehr angemeldet mit.
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Hast Du bei Deiner Versicherung schon eine eVB (früher Doppelkarte) beantragt?
Ich finds btw auch unter aller Sau. Schließlich muss der Vorbesitzer für die zwei Wochen plus x noch KFZ-Steuer zahlen, und mal angenommen, Du wirst geblitzt / kriegst ein Knöllchen / wirst in nen Unfall verwickelt, dann hat er die Rennereien mit Polizei und Versicherungen.
(Zitat von: mb100)
Nö, hat er nicht. Ich faxe als Verkäufer den Kaufvertrag zu meiner Versicherung und zur Zulassungsstelle (Uhrzeit der Übergabe nicht vergessen auf dem Kaufvertrag), dann ist das das Problem des Käufers soweit ich weis. Meine Versicherung hat mir mitgeteilt, daß die Versicherung dann an den Käufer übergeht für eine gewisse Zeit. Die kann er dann kündigen oder behalten. Und auch die Zulassungsstelle wird sich automatisch mit Ihm in Verbindung setzen, sollte keine Abmeldung erfolgen.
Andersrum hab ich das selber auch schon gemacht, als ich meinen Wagen damals gekauft hab. Ich hab ihn mit den Schildern vom Verkäufer heimgefahren, er hatte allerdings nur Teilkasko. Da der Wagen damals noch recht teuer war, hab ich ihm gesagt daß ich den auf keinen Fall 250 km ohne Vollkasko fahre, er möge doch bitte eine abschließend. Kurz darauf habe ich eine Mail + Anruf von seinem Versicherungsmenschen erhalten, daß die Vollkaskoversicherung nun bestehe und die auf mich weiterläuft. Ich kann sie dann kündigen oder behalten.
Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser.
Ein letztes Mal, auf die alten Fehler...
Mitglied seit: 16.04.2014
Pirna
Deutschland
40 Beiträge
Also Stefan, du hast leider so überhaupt gar keine Ahnung von der Materie.
Egal wie der Vorbesitzer versichert ist, für den Käufer eines Fahrzeuges gilt folgendes:
1. Keine Versicherung erlaubt es, dass du die Versicherung eines Fremden übernimmst.
2. Wenn du ein Fahrzeug, welches noch auf den vorherigen Besitzer angemeldet ist, kaufst. Dann kannst du zwar fahren, aber im Falle eines Teilkasko oder Vollkasko Schadens wird die Versicherung nichts zahlen und bei einem Haftpflichschaden wird sie das Geld von dir zurückforder.
3. Du musst dir schon vor dem Kauf eines Fahrzeug von DEINER Versicherung eine eVB Nr besorgen. Damit hast du eine vorläufige Versicherung welche auf deinen Namen läuft. Und nur so bist du im Haftpflichtschadensfall abgesichert. Einen vorläufigen Schutz in TK oder VK bietet keine Versicherung an. Dazu muss erst der Vertrag unterzeichnet sein.
3. Du musst dir schon vor dem Kauf eines Fahrzeug von DEINER Versicherung eine eVB Nr besorgen. Damit hast du eine vorläufige Versicherung welche auf deinen Namen läuft. Und nur so bist du im Haftpflichtschadensfall abgesichert. Einen vorläufigen Schutz in TK oder VK bietet keine Versicherung an. Dazu muss erst der Vertrag unterzeichnet sein.
(Zitat von: just-relax)
Also das definitiv nicht.
Erstens vor dem Kauf (also Abschluss des Kaufvertrags) sowieso nicht, sondern allenfalls vor der Übergabe - und zweitens vor der Übergabe dann auch definitiv nicht, wenn der Wagen entweder auf dem Hänger abgeholt wird oder vom Verkäufer übergeben wird - und schon gar nicht, wenn er auf einem dieser Wege (Transport im Hänger / Übergabe erfolgt durch Verkäufer) übergeben wird und nie im öffentlichen Straßenverkehr fahren soll.
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Damit hast du eine vorläufige Versicherung welche auf deinen Namen läuft.
Und wie gehts weiter?
Ich habe eine eVB Nummer und vorläufige Versicherung. Und dann?
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Ich denke nicht das du so einfach aus der Sache rauskommst, schliesslich hattest du für
den Tag an dem Kontrolliert wurde keinen Versicherungsschutz und damit keine gültige Zulassung.
Wenn du alle Papiere des Fahrzeuges und eine eVB hast, kannst den Wagen auf dich ummelden.
Bei meinen letzten Versicherungen war es immer so, das ich nach dem Verkauf des Kfz, lediglich eine Kopie
des Kaufvertrages an die Versicherung schicken musste. Damit war die Versicherung automatisch am Tage des
Eingangs um 24 Uhr beendet und dies wurde dann auch von der Versicherung an die Zulassungsstelle weitergeleitet.
Es spielt dabei keine Rolle ob der Käufer das Fahrzeug abgemeldet hat oder nicht.
Meldet nun der Käufer das Fahrzeug nicht um und fährt mit den Kennzeichen weiter macht er sich Strafbar, da das
Fahrzeug keine gültige Versicherung mehr besitzt. Dem Verkäufer passiert da nichts.
Hatte selbst auch schon den Fall, das ein Verkauftes Fahrzeug 4 Tage nach Verkauf mit den alten Kennzeichen für eine
Straftat (Fluchtfahrzeug bei einem Einbruch) verwendet wurde. Die Polizei kam zwar zu meinem Vater, wusste aber bereits
von der Zulassungsstelle das das Fahrzeug den Besitzer gewechselt hat (trotz der alten Kennzeichen) und die Beamten
wollten nur eine Beschreibung der Käufer.
Beim letzten Kauf von Privat war der Verkäufer sogar so nett und hat der Versicherung erst 3 Tage später den Kaufvertrag
zugefaxt, er sagte selbst das es ihm nicht so wichtig sei ob er die Versicherung nun noch 1 oder 2 Tage länger bezahlt, wir
sollen nur keinen Unfall bauen. :-)
Aber ich schweife vom Thema ab. Wie viele andere auch schon gesagt haben, liegt es vermutlich im ermessen der Beamten,
ob sie ein Auge zudrücken oder ob du mit einer Strafe rechnen musst, wegen Fahren ohne Versicherungsschutz nach § 6 PflVG (Pflichtversicherungsgesetz). Wenn die kein Auge zudrücken kann es happig werden je nach dem ob dir vorsatz oder fahrlässigkeit
zur lasst gelegt wird.
Frisch gepresst oder frisch g'zapft...Hauptsache es Glas is voll.
Also Stefan, du hast leider so überhaupt gar keine Ahnung von der Materie.
Egal wie der Vorbesitzer versichert ist, für den Käufer eines Fahrzeuges gilt folgendes:
1. Keine Versicherung erlaubt es, dass du die Versicherung eines Fremden übernimmst.
2. Wenn du ein Fahrzeug, welches noch auf den vorherigen Besitzer angemeldet ist, kaufst. Dann kannst du zwar fahren, aber im Falle eines Teilkasko oder Vollkasko Schadens wird die Versicherung nichts zahlen und bei einem Haftpflichschaden wird sie das Geld von dir zurückforder.
3. Du musst dir schon vor dem Kauf eines Fahrzeug von DEINER Versicherung eine eVB Nr besorgen. Damit hast du eine vorläufige Versicherung welche auf deinen Namen läuft. Und nur so bist du im Haftpflichtschadensfall abgesichert. Einen vorläufigen Schutz in TK oder VK bietet keine Versicherung an. Dazu muss erst der Vertrag unterzeichnet sein.(Zitat von: just-relax)
Hier stehts so wie ich das gesagt habe.
Wie gesagt, ich weis es nicht sicher, mir wurde es von meinem Versicherungsmenschen so erklärt.
Verursacht der Erwerber nach Übergabe von Schlüsseln, Papieren und Kennzeichen, also vor Ummeldung des Fahrzeugs, einen Verkehrsunfall mit Drittschaden, muss dieVersicherung des Verkäufers für den Drittschaden voll aufkommen. Dabei wird jedoch ein beim Veräußerer vorhandener Schadenfreiheitsrabatt nicht berührt.
Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass Datum und Uhrzeit der Übergabe des Fahrzeugs, der Schlüssel, der Papiere und der Kennzeichen dem Versicherer mitgeteilt werden und der Erwerber diese Angaben mit unterschrieben hat. Unterbleibt diese Mitteilung, kann der Versicherer im Kaskoschadensfall leistungsfrei werden. Der Unfallschaden wirkt sich auf den Versicherungsvertrag des Erwerbers aus.
ADAC-Mitglieder können entsprechende Kaufverträge mit den Mitteilungen an die Kfz-Versicherung und die Kfz-Zulassungsstelle entweder bei den ADAC-Geschäftsstellen erhalten oder hier herunterladen.
Hatte der Verkäufer eine Kaskoversicherung abgeschlossen, so geht diese ebenfalls auf den Käufer über mit der Übergabe des Fahrzeugs, der Schlüssel, der Papiere und der Kennzeichen. Kommt es zu einem Unfall, kann der Erwerber die bestehende - noch nicht gekündigte - Kaskoversicherung in Anspruch nehmen. Der Schaden darf jedoch nicht beim Schadenfreiheitsrabatt des Verkäufers berücksichtigt werden. Schließt der Käufer eine Kaskoversicherung ab, wirkt sich der Schaden dort aus.
Quelle: ADAC
Link3. "Was passiert bei einem Unfall nach Übergabe des Fahrzeugs?")
Bearbeitet von: Stefan177 am 08.11.2015 um 21:20:54
Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser.
Ein letztes Mal, auf die alten Fehler...