Kurze Anleitung zum Eintragen von Sonderrädern nach §21
Erstmal prüfen ob die Reifen den gleichen Abrollumfang haben, wie die Originalbereifung des E46, Abweichungen dürfen nur im Bereich von +1% bis -3% sein.
hierzu
www.reifenrechner.atdann
-Reifentraglast beachten!
-Reifenfreigabe beim Hersteller anfordern
-Felgen-Tragfestigkeitsgutachten bei BMW bzw. Felgenhersteller anfordern
-H&R hat auch noch nen Gutachten über die Fahrwerksfestigkeit des E46 und die Untere ET Grenze
(für ne Kopie wollen die Geld :/)
ERST DANACHFelgen und Reifen Kaufen
Aufziehen - Auswuchten - Probe-Montieren
dann
-unbedingt mit Hebebühne "
Verschränken" !!!!
-Auch mit Zusatzgewicht im Kofferraum etc.
-auch mal voll eingelenkt machen!
-dabei Abstände nehmen nach der "2-4-6-Regel"
d.h.
>mind. 2mm Abstand zu Bremsenteilen
>mind. 4mm Abstand zu Fahrwerksteilen
>mind. 6mm Abstand zur Karrosserieteilen
>ggf. Reifengröße Anpassen, ggf Bördeln, ggf Ziehen
dann
mit der ganzen Vorarbeit und dazugehöriger Dokumentation ne §21 Abnahme beim TÜV/Dekra machen lassen.
nochmal 130€ da bezahlen
Dann
zum Amt, neuen Fahrzeugschein austellen lassen
12,40€
erst dann hast es geschafft
und darfst im Straßenverkehr damit Fahren,
viel Erfolg!
PS: Federwegsbegrenzer und Spur-Verstellen sind !mehr ungesund als gut!
Noch ein Gerücht mit dem ich aufräumen möchte:
Rad/Reifenkombinationen werden "nur dann" eingetragen wenn sie "maximal eingefedert" nicht! schleifen!
Wie der durschnittliche Fahrbetrieb (nicht maximal eingefedert) aussieht, ist dem Prüfer herzlich egal!
Ich hoffe ich konnte helfen ;-)
LG
Bearbeitet von: Markus320Ci am 05.11.2015 um 09:19:03