Regressansprüche bei PKW Privatkauf?
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...Betreff angepaßtich hab mir ein e46 privat gekauft vor Ca 2 Monaten, jetzt erst ist mir ein Getriebeschaden aufgefallen, wie Werkstatt sagt da wurde schon gepfuscht, also geh ich davon aus das das der Vorbesitzer war und mir verheimlicht hat. Meint ihr ich hab Chancen über nen Anwalt die Kosten einzuholen?
Bearbeitet von: Pug am 14.10.2015 um 16:43:19
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Hallo Sickrock,
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Gruß
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Du bist in der Beweispflicht, dass der VK wußte, dass der Getriebeschaden nur notdürftig geflickt wurde.
Wer sagt denn, dass der Schaden nicht in bestem Wissen und Gewissen durch den VK instand gesetzt wurde und bei dir leider wieder was kaputt gegangen ist?
Bevor Du zum Anwalt rennst ruf ihn an und schildere ihm den Fall. Sag das Du nicht sonderlich begeistert bist und von ihm erwartest, dass er sich beteiligt. Wenn er sich stur stellt kann Du immer noch zum Anwalt.
Mitglied seit: 18.09.2011
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1. Deinen Threadertitel anpassen :), dass hier hat nichts mit einem Privathaus zu tun.
2. Zu deiner Frage. Nein, glaube ich kaum. Willst du es genauer wissen kontaktiere deinen Anwalt, der dann auch mehr Informationen hat als wir hier.
Mal eine Frage, wie kann dir erst zwei Monate nach dem Kauf ein Getriebeschaden auffallen ?
Ein flotter 3er macht immer Spaß.
Versuchen kannst du es, ob du aber Erfolg haben wirst, glaube ich nicht.
ich hab mir ein e46 privat gekauft vor Ca 2 Monaten, jetzt erst ist mir ein Getriebeschaden aufgefallen, wie Werkstatt sagt da wurde schon gepfuscht, also geh ich davon aus das das der Vorbesitzer war und mir verheimlicht hat. Meint ihr ich hab Chancen über nen Anwalt die Kosten einzuholen?
(Zitat von: Sickrock)
wie kann man denn bitte am getriebe schon "gepfuscht" haben?
das erklär uns mal bitte
"Die wahre Kunst der Fahrzeugbeherrschung erkennt man im instabilen Fahrzustand"
Walter Röhrl
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Bei einem privat kauf hast du leider keine Chance. Und selbst wenn er dir vor dem kauf einen Eimer Sand ins Getriebe gekippt hat kannst du ihn nicht dafür dran kriegen. Einziger weg ist wirklich menschlich mit ihm zu sprechen ob er was weiß oder sich beteiligt. Aber rechtlich ist nix zu machen.
Weder Details vom Kaufvertrag bekannt,noch vom Schaden selbst.
Da kann man sich die Antwort sparen.
Und was Phantom92 schreibt ist unwahr.Ich gehe davon aus,dass du noch in der Ausbildung zum Kaufmann bist?
Bearbeitet von: Heckpropeller am 13.10.2015 um 21:02:40
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Hi,
die Meinung einer Werkstatt ist kein Gutachten.
Außerdem wirst Du Schwierigkeiten haben, zu beweisen, dass der Schaden beim Kauf schon bestand.
Lass das Getriebe reparieren oder tauschen und verbuche es unter Lehrgeld...
Ciao - Carsten
Schöne Autos fangen mit "B" an - BMW und Borsche...
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@heckpropeller: dann kläre uns doch mal bitte auf. Ich bin stark der Meinung das bei einem Kaufvertrag zwischen Privatpersonen keine Ansprüch über den Zustand der ware bestehen. Die ware wird gekauft wie gesehen, evtl Probe gefahren. Rechtlich ist da nix zu machen.
Soweit mir persönlich bekannt ist, hat der käufer kein anspruch auf "regressansprüche", solange der Verkäufer nicht grobfahrlässig gehandelt hat...
wie zb Radschrauben nicht festgezogen => Unfall.
Aber selbst das muss man dem Verkäufer erstmal nachweisen.
Vielleicht klärt uns ja der TE mal auf, was an dem Getriebe schon gepfuscht gewesen sein soll.
Der Verkäufer wird ja wohl kaum eine Ölschraube durch Klebeband ersetzt haben....
Ich denke der TE hat in der Sache mit dem Getriebe einfach nur "pech" gehabt und sollte den Rat von Carsten annehmen.
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Walter Röhrl
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Interessant wäre der genaue Schaden.
Vielleicht war es schleichend und der Vorbesitzer wusste nichts davon und hat ihn auch schon "so" gekauft.
Noch dazu ist es heute ja Modern nach einem Privatkauf noch zu versuchen irgendwie den Wagen noch "billiger" zu machen.
....
...don´t care about tomorrow!
Zunächst einmal muss festgestellt werden,dass das §437 BGB auch für Privatleute gilt.Insofern nicht ausgeschlossen.
Darüber hinaus verspricht dieser Ausschluss keineswegs Narrenfreiheit.
Arglistige Täuschung, Abweichungen zwischen der vereinbarte und der übereignete Beschaffenheit der Kaufsache sind bspw. anfechtbar.
Aber wie gesagt, in diesem Thread gibt es vom TE null Input. Daher kann man gar keine Hinweise geben.
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Mitglied seit: 18.08.2015
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Also laut Anwalt keine Chance, Verkäufer bestreitet alles, am Getriebe waren vier Schrauben locker und zwei Schrauben waren so fest das das Gewinde am Motorblock gebrochen ist, man sieht an den Schrauben das sie mit Gewalt rein geschraubt wurden, weil auch da das Gewinde beschädigt ist. Hab ein lagerschaden im Getriebe, laut ZF Friedrichshafen AG gibt es keine Ersatzteile mehr weil der Vertrag für dieses Getriebe abgelaufen ist. Also kommt jetzt ein gebrauchtes rein, mit der Hoffnung das das unbeschädigt ist. Mit neuer Kupplung soll das Ganze Ca 2700€ mit Einbau Kosten :(
Mitglied seit: 23.03.2006
Irsch/Saar
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788 Beiträge
Also ca 50% der Menschen die ich kennen sind in der Lage den Ölstand per Messtab zu prüfen, davon nochmal 50% machen das richtig.Bei vielen hört es ja schon da auf wo es um das wechseln von Leuchtmitteln, das nachfüllen von Wischwasser geht.
Jetzt ist meiner Meinung nach die Wahrscheinlichkeit sehr gering der der Vorbesitzer selber am Getriebe geschraubt hat.
Es sei denn er ist Land/KFZ/LKW Mechaniker, einer der wenigen die das nie beruflich gemacht haben und es sich selber beigebracht haben ....
...
Mal ne Frage: Hätte man sehen können das was nicht stimmt wenn man das Teil auf ner Bühne/Grube ordentlich gecheckt hätte?
PS: wieso bei Lagerschaden das Getriebe tauschen?Es gibt Firmen die die neu lagern, kostet ein Bruchteil von dem was das AT Teil kosten soll.
Kupplung neu?
Warum denn? Ist die alte so fertig? Wenn ja denk ans Zweimassenschwungrad ;)
Bearbeitet von: Fogg am 14.10.2015 um 23:22:24
...don´t care about tomorrow!
Moin
Also wie Heckpropeller schon schreibt, du kannst schon probieren ob du was bekommst.
Achtung, wir haben einen Ähnlichen Fall, allerdings mit VW direkt mit einem defekten Getriebe (Automatik 7Gang) .
Angeblich wäre durch ein Schlagloch oder etwas das Getriebe in Mitleidenschaft gezogen worden. Auch wenn du Auto noch Garantie hat und der Gutachter von VW sagt das wäre erst vor kurzem gewesen, bist du immer noch in der Beweispflicht. Da die Regressansprüche gegenüber einer Privatperson zu einem Händler sich in diesem Fall ähnlich verhält wollte ich dir das mitteilen.
Nur zwischen Privatpersonen, gilt grundsätzlich auch die Arglistige Täuschung. Das bedeutet schau bei den Händlern in der Umgebung oder dort in der Werkstatt nach in dem das Auto vielleicht jemand kennt. Da erfährst du möglicherweise mehr.
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Da die Regressansprüche gegenüber einer Privatperson zu einem Händler sich in diesem Fall ähnlich verhält wollte ich dir das mitteilen.
Nö ... in seinem Fall wäre es bei P to B sogar so, dass der Händler in der Beweislast ist (bis 6 Monate).
Wenn der Fehler aber nach zwei Monaten nutzen aufgetreten ist (hängt ja auch davon ab wie viel er fährt ...) könnte man aber auch davon ausgehen, dass das Getriebe bei ihm erst die Beine gestreckt hat. Wäre aber in dem Fall nicht des Käufers Problem das nachzuweisen. (siehe Gewährleistung, Beweislastumkehr ...).
Ein flotter 3er macht immer Spaß.