...Bin fast vom Glauben gefallen ...
... Ich kriege das einfach nicht in den kopf ...
Hi,
bringt Dich in beiden Fällen nur keinen Schritt voran.
Nächste Anlaufstelle für mich dann Niedersachsen.(Zitat von: Hamsterpumma)
Du hast die Tragweite und die Besonderheit in Hessen noch nicht erkannt.
Eine Eintragung besteht aus 2 Schritten
1. Abnahme durch einen Sachverständigen (z.B. beim TÜV)
2. Änderung der Fahrzeugpapiere bei der Zulassungsstelle
In Hessen gibt es noch eine Sonderlocke.
Die zentrale Zulassungsaufsichtsbehörde (oder wie die auch immer heißt) in Marburg überprüft die Korrektheit der Abnahme bevor die Fahrzeugpapiere geändert werden.
Die schauen sich Deinen Wagen gar nicht an, sondern überprüfen, ob alle notwendigen Gutachten o.Ä. herangezogen wurden.
Da das in der Vergangenheit oftmals nicht der Fall war, haben die TÜV Prüfer ordentlich einen Einlauf bekommen.
Jetzt tragen die hessischen TÜV Stellen so gut wie gar keine Motorumbauten mehr ein.
Was Du beim TÜV erlebst, ist nur die Auswirkung davon - Ausreden, Verzögerungen, unmögliche Anforderungen, etc.
Ausweichen nach Niedersachsen bringt Dir nichts, wenn die Marburger das wieder kassieren.
Du müsstest schon die Fahrzeugpapiere in Niedersachsen ändern lassen.
Hast dort aber Dein Fahrzeug nicht angemeldet.
Ciao - Carsten