den versicherungsschutz hat man immer solange man seien rechnungen bezahlt hat.
es gibt da mittlerweile genügend urteile.
die versicherung muss auf jeden fall bezahlen,kann aber unter umstaenden einen teil des geldes vom halter zurückfordern.das kommt aber nur bei personenschaeden in betracht.da auch nur bei schwerwiegenden sicherheitsmaengeln wie z.b gestrickte bremsen oder sowas.wegen nem eigenbau auspuff oder standlichtringen erlischt keien betriebserlaubnis.
aber ich denke jetzt geht die endlosdiskussion eh wieder los ob oder ob nicht.
fakt ist ringe ahben keine zulassung auch wnen sie mancher tüv unwissentlich,aus gefaelligkeit oder nach annahme von bestechungsgeld eingetragen hat :-)
fuer ne hauptuntersuchung oder verkehrskontrolle reicht die eintragung sicherlich.bei einer genauen untersuchung durch einen geschulten sachverstaendigen faellt man auf und die unrechtmaessigkeit kommt ans licht.
gruss sascha
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