Hey,
Die Rad-Reifen-Kombination MUSS natürlich beim TÜV eingetragen werden. Es sei denn du montierst orginale Felgen drauf welche bei deinem Modell in der Ausstattungsliste aufgeführt sind. Dann musst du nicht zum TÜV. Aber sobald du Felgen von einem Fremdhersteller oder einem anderen BMW Modell (z.b. E90) verbauen möchtest musst du zum TÜV.
zu den Reifen:
auf Seite 2 des Gutachtens, ganz unten findest du die Reifengößen welche du fahren darfst. Das ist auf der 8,5x19Zoll Felge entweder 225/35R19 oder 235/35R19 oder 255/30R19.
Wenn du rundum die gleiche 8,5 Zoll Felge verbaust würde ich die den 225er empfehlen.
Wenn du aber vorne eine 8,5 und hinten eine 9,5 Zoll Felge verbaust dann empfiehlt sich natürlich die altbekannte Mischbereifung mit 225 vorne und 255 hinten.
Weiterhin musst du dir vom Reifenhesteller eine Freigabe besorgen das die Reifengrößen welche du fahren möchtest mit deinem Fahrzeug zusammenpassen. Das geht ganz unkompliziert per Mail an die Reifenfirma (Hersteller wie z.b. Pirelli oder Bridgestone nicht Verkäufer).
Tacho:
eine Tachoangleichung wird nicht benötigt da sich der Abrollumfang des Reifens nicht ändert.
Das kannst du auch hier mal kurz gegenprüfen:
http://www.reifenrechner.at/ Bearbeitet von: just-relax am 18.06.2015 um 02:43:47