Styling 44 Felge schleift am Federbein VA
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Hallo,
Nach langem und aber erfolgreichem Gewindefahrwerks (TA Technix) Einbau haben wir bei unserem 320d Touring Bj 09/2001 136PS das Problem das die BMW Styling 44 Felge 8x17 ET 47mm mit 225/45/R17 Bereifung Kontakt zu den Federbeinen an der Vorderachse hat.
Die Rad/Reifenkombi sollte eigentlich weiter betrieben werden deshalb meine Frage um wie viel die Spur verbreitet werden muss damit das Rad wieder Freilauf hat.
Bin jeder Antwort dankbar da das Fahrzeug beruflich benötigt wird :)
MfG und schönen Sonntag
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Hallo aimb0b,
schau mal hier
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Gruß
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Ich meine mich zu erinnern, dass der TÜV 5mm vom Felgenrand zum Federbein vorschreibt, also sollten 5mm-Platten pro Rad ausreichend sein.
(OO==[|||] [|||]==OO)
MfG
Pierre
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Super vielen dank, dann werden wir mal welche bestellen und einbauen.
Du bist nicht allein! ;) War bei meinem E36 auch so. Beim E39 passt es bei den Serienalus aber wieder ohne.
Wenn man sieht, wo man rein knallt, ist es untersteuern!
Hört man es nur, ist es übersteuern :)
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Mitglied seit: 03.07.2014
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Da liegt auch das Problem vermute ich die Alus die drauf sind, sind großer als die vom Hersteller vorgegeben. Mit Serienrädern sollte es doch immer gehen ansonsten liegt der Fehler meiner Meinung nach beim Fahrwerk?! Probiers nachher mit den Winterreifen, die sind passend zum Fzg...
Lese mal genau das Gutachten von deinem GWF durch. In den meisten Gutachten wird darauf hingewiesen, 5 mm Platten zu verwenden.
Beim E36 mit dem TA Fahrwerk passen selbst originale Stahlfelgen nicht ohne Platten. Da hab ich erstmal los gelacht....
Wenn man sieht, wo man rein knallt, ist es untersteuern!
Hört man es nur, ist es übersteuern :)
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Moin,
das ist ja nicht schön beim E36 ist es nur bei TA Technix und Co. oder auch bei H&R usw. so, weil ich mich natürlich über die Preisgünstigen Fahrwerke informiert habe und mir mal meine eigene Meinung bilden wollte, bin soweit auch zufrieden Einbau ging gut, Fahrkomfort ist erhalten geblieben und er fährt sich dennoch sehr sportlich und straff, mal abwarten wie die Haltbarkeit ist der Wagen hat 260tkm gelaufen und ich hoffe das ich die bei 360tkm tauschen darf und nicht schon bei 270 wegen Materialfehlern etc. wie man ab und zu lesen darf.
Die Ori. Stahlfelgen passen übrigens, jedoch konnte ich dem Teilegutachten nichts wegen Spurplatten entnehmen, ich habe mir von einem Bekannten mal 30mm und 20mm pro Rad geliehen um zu probieren, wobei da die Reifen sehr wahrscheinlich im Radhausschleifen werden.
Theoretisch könnte ich mir dann doch den neu gewonnen Abstand messen und somit errechnen ob 5mm oder 10mm pro Rad genügen um die vorgeschriebenen 5mm Abstand einzuhalten?
Danke für die Hilfe!!!
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Theoretisch könnte ich mir dann doch den neu gewonnen Abstand messen und somit errechnen ob 5mm oder 10mm pro Rad genügen um die vorgeschriebenen 5mm Abstand einzuhalten?
(Zitat von: aimb0b)
Stimmt !
Aber: wenn da ein anderes Fahrwerk und Spurplatten verbaut werden, dann hast Du eine gegenseitige Beeinflussung bei der die mitgelieferten Gutachten/ABE etc. nicht unbedingt greifen bzw. keine Gültigkeit mehr haben. Also: Achtung! Genau die Papiere lesen.
Bearbeitet von: rick2601 am 01.06.2015 um 09:00:56
Viele Autos haben einen Konstruktionsfehler. Man hat vergessen alle Räder mit dem Motor zu verbinden.
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In dem Gutachten steht:
Bei Verwendung von Sonderrad/Reifenkombinationen ist eine Überprüfung nach § 21 StVZO durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer an einer Technischen Prüfstelle erforderlich.
Bereits ausgestellte Anbaubestätigungen nach 19/3 StVZO über Sonder-Rad-/Reifenkombinationen sind ungültig, sofern sie keinen Nachweis auf das vorliegende Fahrwerk enthalten.
Von eventueller oder vorhandener Spurverbreiterung unter dem Punkt "Hinweise zur Kombinierbarkeit mit weiteren Änderungen" ist weiter nichts zu finden!
Auch sonst ist nirgends was dadrüber beschrieben, wie gehe ich am besten vor?
Von dem Hersteller TA Technix werden übrigens auch Spurplatten vertrieben, was mich hoffen lässt das diese kombinierbar sind. Bin in Sachen TÜV / Eintragungen nicht sehr bewandert...
Grüße
Mitglied seit: 04.01.2013
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http://www.fehling.de/pdf/arbeitsanw_kba_aenderungsabnahme.pdfDann schau mal hier auf Seite 39 "Gegenseitige Beeinflussung..." Da ist Spur zu Tieferlegung genannt.
Am besten vorher mit einem Graukittel (oder was immer die heutzutage für Farben tragen) besprechen.
Bearbeitet von: rick2601 am 01.06.2015 um 10:49:52
Viele Autos haben einen Konstruktionsfehler. Man hat vergessen alle Räder mit dem Motor zu verbinden.
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Ihr seit Klasse vielen Dank!
Laut der Tabelle besteht wohl eine gegenseitige Beeinflussung so wie ich das lese.
Aber ich befolge deinen Rat und geh auf Nummer sicher und Frage beim TÜV.
..welche tatsächlich graue Kittel tragen! ;)
LG
Bearbeitet von: aimb0b am 01.06.2015 um 11:49:50
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War beim TÜV, dieser meint ich soll in den Teilegutachten von den Distanzscheiben die in Frage kämen schauen ob dieses eine Eintragung unter den Bedingungen zulässt, da sind aber ein paar unklarheiten:
Die Felgen des Wagens haben ja eine Größe von 8x17" ET 47mm und 225 Reifen, ist in dem Gutachten mit minimaler Gesamteinpresstiefe gemeint das ich die angegeben 30mm unterschreiten muss bei z.b. 20mm Scheiben 27mm Gesamteinpresstiefe, oder das ich über der Angabe von 30mm bleiben muss sprich maximal 15mm Distanzscheiben um 32mm Gesamteinpresstiefe zu erreichen.
Ich Hoffe jemand weiß Rat.
Link zum Bild ist wohl ziemlich klein:
http://fs1.directupload.net/images/150601/c7zgkhb5.jpg Bearbeitet von: aimb0b am 01.06.2015 um 20:26:34
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Du darfst theoretisch maximal 17mm Platten verbauen. Beachte die Auflagen in der letzten Spalte. Dann greift noch das Teilegutachten. Darüber hinaus wäre eine Einzelabnahme möglich mit all ihren Hindernissen, Risiken und Möglichkeiten.
Viele Autos haben einen Konstruktionsfehler. Man hat vergessen alle Räder mit dem Motor zu verbinden.
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Hallo Leute,
folgender Stand nun:
Spurplatten, Fahrwerk und Alu´s sind montiert, haben auf der Bühne ausgiebig getestet ob im eingefederten Zustand noch Platz zwischen Reifen und Radkasten ist und so weiter...
Soweit passt das auch alles, der Meinung ist auch der Ingenieur von GTÜ in Fulda wo ich herkomme aber er kanns mir nicht eintragen weil das im Teilegutachten bei der Kombination so steht. Also §21 Einzelabnahme, gleich einen Termin gemacht aber einen groben Kostenpunkt konnte und wollte er mir auch nicht nennen hatte ich das Gefühl.
Hat vielleicht jemand einen Anhaltspunkt wie Kostspielig das wird? Ein Bekannter hat bei seinem E36 für Fahrwerk und Felgen, welche schon echt groß sind und der Wagen sehr tief ist um die 100€ bezahlen müssen und der Prüfer hat seiner Meinung ausgiebig getestet. Ich habe mal gehört das sowas bis zu 300€ Kosten kann.
Bin für jeden Anhaltspunkt dankbar
Grüße
Mitglied seit: 04.01.2013
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TÜV Hessen müsste bei Dir ja zuständig sein. Leider haben die ihre Gebührentabelle nicht im Netz. Hier in SH beim TÜV-Nord habe ich knappe 60 EURO für eine Einzelabnahme bezahlt. Das fand ich überschaubar.
Viele Autos haben einen Konstruktionsfehler. Man hat vergessen alle Räder mit dem Motor zu verbinden.
Rund 140€ für die Einzelabnahme
Dann 35€ für die neue ABE (aus Marburg-Biedenkopf)
Dann 15€ für den neuen Fzg. Schein.
Macht rund 190€ für ne komplette Einzelabnahme ... die Hessen langen da echt kräftig zu.
Das hatte ich gerade bei der Eintragung der Styling 189 vom E90 in Kombi mit einem Bilstein Fahrwerk erleben müssen :-(
Herrlisch, Höllisch, Hessisch !
Mitglied seit: 04.01.2013
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Wozu denn eine ABE?
Die Einzelabnahme der Rad-Reifen-Kombi bei meinem e83 hat beim TÜV knapp 60 EURO gekostet. Da gab es dann so eine Bescheinigung zur Erlangung der Betriebserlaubnis (war im Preis mit drinnen) und mit dieser ging es zur Zulassungsstelle, die für 12 EURO einen neuen Schein ausgestellt hat.
Das sind halt die Widrigkeiten des Föderalismus.
TÜV-Süd ist wohl günstiger als der TÜV Hessen. Vielleicht macht es Sinn mal über die Landesgrenze zu fahren.
Viele Autos haben einen Konstruktionsfehler. Man hat vergessen alle Räder mit dem Motor zu verbinden.
Ja das ist der TÜB Hessen leider ... und die Hessen erst recht ...
Mit dem Anbau der Teile erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges (in allen Bundesländern gleich).
Der TÜV oder DEKRA (in neuen Bundesländern), bestätigen mit Ihrem Gutachten lediglich den ordnungsgemäßen Anbau der Teile und den verkehrssicheren Zustand des Fahrzeuges ... das ist keine Neuerteilung der Betriebserlaubnis.
Die neue Betriebserlaubnis muss in Hessen, von den Sammelzulassungsstellen erteilt werden.
Das ist ein reiner Papierakt ! Kosten aber 35€ !
Die Sammelzulassungstelle prüft die Fahrzeugpapiere, Teilegutachten, Anbnahmebescheinungen usw. und erteilt die neue Betriebserlaubnis nach Umbau !
Diesen Wisch und alle anderen Papiere muss man dann auf die örtliche Zulassungsstelle schleppen und sich die Fahrzeugpapiere berichtigen lassen ... was auch wieder kostet.
Das ist das Verfahren einer EINZELABNAHME n. §21 STVZO in Hessen.
Herrlisch, Höllisch, Hessisch !
Mitglied seit: 04.01.2013
Schleswig-Holstein
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Wie ging das noch? "Erbarme, zu spät, die Hesse komme" oder so ähnlich. Rodgau Monotones.
Viele Autos haben einen Konstruktionsfehler. Man hat vergessen alle Räder mit dem Motor zu verbinden.