TÜV Eintragung Felgen Freigängigkeit ?
Naja, was soll man dazu noch sagen... Die Verschränkungsprüfung ist nunmal nach VdTÜV Merkblatt ein vorgeschriebenes Verfahren. Ob das ein Prüfer von der Dekra oder GTÜ anders sieht, ist das Problem der einzelnen Prüfer. Jedenfalls ist die Freigängigkeit in allen Fahrsituationen vorgeschrieben und zu prüfen! Wenns hart auf hart kommt wird das Gutachten zurückgezogen und die Betriebserlaubnis ist nach §19.2 erlöschen, und der einzelne Prüfer bekommt eine einladung vom zuständigen Regierungspräsidium, einige Prüfer sind sich eben nicht ganz über ihre Amtshaftung im klaren. So dumm das klingt, aber so ist es nun mal. Nur weil man meint bei demjenigen Prüfer bekommt man das eingetragen, heißt das nicht, dass es in Ordnung ist...
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Hallo TÜVtler,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "TÜV Eintragung Felgen Freigängigkeit ?"!
Gruß
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Ich glaube, du hast nicht ganz meine Fragestellung beachtet!
Selbstverständlich soll eine perfekte Freigängigkeit gewährleistet sein. Diese habe ist auch zum momentanen Zeitpunkt!
Der Sachverständige ist zig Kringel gefahren. Da war sogar eine Vertiefung (Wasserablauf) auf dem Hof! Keinerlei Probleme!
Jedoch den Verschränkungstest mit eingeschlagenen Rädern, das war und ist mir neu! Und ich habe die These aufgestellt, dass bei diesem Test
so gut wie kein Fahrzeug positiv abschneiden würde.
Warum soll das Gutachten zurückgezogen werden? Sorry, eine gewisse Realitätsfremdheit muss ich dir schon unterstellen!
@euli1: er ist nicht realitätsfern sondern einfach nur wie ich vom Fach.
Gutachten können zurück gezogen werden sie fehlerhaft sind. Das passiert häufiger ...
Ersteller dieses Themas
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Es geht ja hier um meinen Fall!
Warum soll dieses Gutachten denn nun fehlerhaft sein?
Verschränkungstest habe ich in den letzten 10 Jahren schon diverse Male mitgemacht. Kein Sachverständige, mit Ausnahme in diesem Fall, hat diesen
Test mit eingeschlagenem Lenkrad gemacht! Das würde ja bedeuten, dass alle Tests fehlerhaft wären, oder?
Kein Sachverständige, mit Ausnahme in diesem Fall, hat diesen
Test mit eingeschlagenem Lenkrad gemacht! Das würde ja bedeuten, dass alle Tests fehlerhaft wären, oder?(Zitat von: euli1)
Hi,
besorge Dir die Durchführungsanweisung für diesen Test, da steht's drin - schwarz auf weiß.
Alles andere ist pure Spekulation...
Ciao - Carsten
Schöne Autos fangen mit "B" an - BMW und Borsche...
Kein Sachverständige, mit Ausnahme in diesem Fall, hat diesen
Test mit eingeschlagenem Lenkrad gemacht! Das würde ja bedeuten, dass alle Tests fehlerhaft wären, oder?(Zitat von: euli1)
Hi,
besorge Dir die Durchführungsanweisung für diesen Test, da steht's drin - schwarz auf weiß.
Alles andere ist pure Spekulation...
Ciao - Carsten
(Zitat von: cxm)
Spekulation kann man das aber nicht nennen. Wenn z.B. 1520 Prüfer den Test NICHT nach der vorgeschriebenen Anleitung machen und der 1521te doch, wird es einen Handlungsspielraum geben, welchen die Prüfer haben. In diesem Spielraum wird dann wohl ein Fahrtest rein fallen. Sonst würden ja die 1520 Prüfer alle ihrene Jaob riskieren (wenn man vom schlimmsten ausgehen würde -> Unfall-> Personenschaden-> Feststellung einer falschen bzw. unsachgemässen Prüfung/Eintragung).
Wenn man sieht, wo man rein knallt, ist es untersteuern!
Hört man es nur, ist es übersteuern :)
Klar ist aber doch allen hier , wenn ein Rad voll eingeschlagen ist und in diesem Zustand das Fahrwerk Volldurchfedert und das Rad nicht anschlägt, dann hat das Rad zu 100% Platz , das ist doch richtig?! oder ?
und auch nicht Anfechtbar ......
WARUM auch denn es erfüllt ja den sinn der Vorgabe , würde das Rad weil´s zu Breit oder die ET nicht stimmt bei diesem Test anschlagen müsste sich der Prüfer fragen lassen ob er nicht 100 % sicher nach vorgabe gehandelt hat . ..........
Somit ist mir klar wenn ein Prüfer eine Radkombi einträgt, die das nicht schafft ist diese Eintragung nichts wert, da es von JEDEM anderen Prüfer von Hamburg bis München der sich genau an diese Vorgabe Praxis hält, zurück gezogen werden kann ..........
Ich weiss es werden jetzt wieder ein paar rumheulen das sie das so uns so eingetragen haben , - Schön für euch, wenns schlecht läuft, schlecht für euch .
Nun wer nicht pokern möchte wenn er z.B. bei einer Fz kontrolle evtl zu einem Tüv gebeten wird ( und dieser den Test so durchführt mit eingeschlagenen Rädern )
Der sollte auch wenns denn die Showoptik stört halt einfach auf der sicheren Seite bleiben und so bauen das halt platz ist , alle anderen viel Spass mit eurer optik und dem Thrill evtl Geld umsonst ausgegeben zu haben und die Felgen irgendwann wieder abzubauen zu müßen...
Warum soll das Gutachten zurückgezogen werden? Sorry, eine gewisse Realitätsfremdheit muss ich dir schon unterstellen!(Zitat von: euli1)
Hi,
Du glaubst nicht, das Gutachten oder Einzelabnahmen zurückgezogen werden können?
Du willst vorgeben, wie ein Test abzulaufen hat?
Und es ist Dir selbst passiert, Du hast es selbst erlebt.
Kann man Realitätsnähe irgendwie messen?
Mit 'nem Zollstock vielleicht...???
Ciao - Carsten
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Ersteller dieses Themas
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Es geht hier um meinen Fall! Bei mir schleift nichts und ich habe auch nicht die Spur Angst in eine Fahrzeufkontrolle zu kommen!
Meine Eintragung wird auch nie und nimmer annuliert! Warum auch?! :-))
Ich habe festgestellt, dass der Verschränkungstest mit eingeschlagenen Rädern nicht die Regel ist und darum ging es mir!
Das war meine Frage als TE und diese ist beantwortet. DANKE!
Also meine persönliche Erfahrung ist dass der Verschränkungstest IMMER mit eingeschlagenen Rädern gemacht wird.
Habe das noch nie anders erlebt.
Scheiß auf Chuck Norris - Spongebob grillt unter Wasser..
Ich sags ja das war abzusehen !
Der Test ist eine Vorgabe , wenn ein Prüfer aus Dummheit, Sorglosikeit , Verantwortungslosigkeit ggü seinem Job es anders macht , geht es ihm irgendwann mal wie den Kollegen in Hessen , es wird Ihnen extrem auf die Finger geschaut , sogar mit Test tüv kunden etc !
Aber euli will das nicht und somit ist doch alles gut ....( für Ihn ) , es schleift nicht bei leichtem lenkeinschlag , alles super !
Nur weil man den Umstand ignoriert ist es halt nicht deswegen OK !
Prinzipiell kann jedes Gutachten bzw. jede Einzelbetriebserlaubnis für ein Fahrzeug zurück gezogen werden. Es kann auch vorkommen das alle Gutachten eines Sachverständigen zurück gezogen werden wenn er mehrfach dadurch aufgefallen ist dass er vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat (und dabei geltendes Recht missachtet hat). Er hält bei so Fällen seinen Kopf hin (das nennt man Amtshaftung).
In Eulis Fall wird wohl nichts passieren. Ein findiger Kollege wird im Rahmen der HU die Schleifspuren erkennen und bemängeln. Ein Verschränkungstest kann sogar im Rahmen der HU durchgeführt werden, als sog. Ergänzungsuntersuchung. Wenn z.B. Das Radhaus/ das Radhaus auffällige Schleifspuren hat.