TÜV Eintragung Felgen Freigängigkeit ?
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Dieser Beitrag wurde vom Moderator Weiß-Blau-Fan-Rude am 23.05.2015 um 09:48:01 aus dem Forum "3er BMW - E30" in dieses Forum verschoben.Hi,
wollte heute meine Lenso BSX 7,5 x 17 mit 215/40 bei meinem e30 cabrio eintragen lassen. Lief alles ganz gut, bis auf die Freigängigkeit
an der Vorderachse. Als der Prüfer im Kreis gefahren ist, konnte man kein Schleifton vernehmen.
Jedoch als das Fahrzeug auf der Bühne mit 2 untergelegten Felgen (über Kreuz) runtergelassen wurde, voll eingeschlagenem Lenkrad, da war die Freigänigkeit vorne nicht mehr gegeben.
Ich habe eine Tieferlegung von 55/35, was wirklich harmonisch ist.
Jetzt ist die Frage, was tun?
Ist es denn üblich, dass dieser Test bei voll eingeschlagenem Lenkrad gemacht wird. Das ist mir echt neu!!!!!!!
Bearbeitet von: Weiß-Blau-Fan-Rude am 23.05.2015 um 09:48:01
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Hallo euli1,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "TÜV Eintragung Felgen Freigängigkeit ?"!
Gruß
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Fahr zu ner anderen Prüfstelle! Wenn bei der Fahrt nichts schleift, wird ein getragen. Zumindest ist das bei der Prüfstelle so, wo ich immer hin fahre. Nur bei der Tieferlegung von Gewindefahrwerken nehmen die es ganz genau. Muss jetzt vorne auch 15mm hoch drehen, weil es laut Gutachten so vorgeschrieben ist.
Wenn man sieht, wo man rein knallt, ist es untersteuern!
Hört man es nur, ist es übersteuern :)
Ich wollt grad sagen...fahr mal lieber zu n paar anderen Prüfstellen, solange bis es eingetragen ist....
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DANKE für die Antworten. Bin ehrlich gesagt noch immer assungslos.
Habe das noch nie erlebt, dass man diesen Test mit voll eingeschlagenem Lenkrad macht. Welches tiefergelegte Fzg. würde
diesen Test ohne Beanstandung schaffen??
Fahre nächste Woche zu einem anderen TÜV...................werde berichten!
LG und schöne Pfingsten
Also der Test mit zwei voll eingefederten Rädern über Kreuz wurde bei mir auch gemacht, obwohl ich das Serienfahrwerk habe. Allerdings kann ich mich nicht erinnern, ob die Räder eingeschlagen waren.
Grüße
ChrisH
"Ein adäquater Fahrer ist auch hier von Nutzen - womöglich aus dem Porsche-Lager. Eine gute Auto-Fee könnte ihm drei Worte ins Ohr geflüstert haben: Wozu eigentlich mehr?"
Zitat aus dem Test des BMW 323ti, AMS, Heft 20/1997
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Beim verschränken werden die Räder definitiv nicht eingeschlagen.
Völlig unmöglich mit Fahrwerk oder deiner Tieferlegung dies positiv zu bewältigen.
Tschuldigung wenn ich das hier so lese wird
Hier teilweise echt viel Mist erzählt.
Mein E36 ist durch sein FW auch tiefer gelegt, allerdings besteht er den Test ohne Probleme. Dieser sog. Verschränkungstest (mit Einschlagen der Räder) ist sogar gem. VDTÜV Merkblatt empfohlen/indirekt vorgeschrieben. Durch diesen Test kann man feststellen ob das Fahrwerk selbst in extrem Situationen noch ausreichend Abstand zur Karosserie hat. Der Gesetzgeber fordert nämlich ein betriebssicheres Fzg. in allen Fahrzuständen. Man kann ja wohl schlecht reinschreiben als Auflage dass das Fzg. Nur auf topfebenen Fahrbahnen bewegt werden darf. Bei uns im Hof bekommen wir fast jede extreme Tieferlegung zum Schleifen, wir haben nämlich eine Drainage Rinne quer durch den Hof laufen. Nach einer schnellen Runde Nordschleife mit Vollauslastung des Fzg. Darf das Fahrwerk z.B. Auch nicht geschliffen haben. Solch eine Überprüfung IST i.d.R. Nicht möglich und wird deswegen über den Verschränkungstest nachgewiesen.
Edit2: sollte er im Radhaus schleifen fehlen dir nur die Lenkwinkelbegrenzer.
Bearbeitet von: Hessenspotter am 23.05.2015 um 15:52:50
Bearbeitet von: Hessenspotter am 23.05.2015 um 15:54:49
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Das würde ja heißen das bei allen, bei denen das Lenkrad beim verschränken nicht eingeschlagen wurde das Vdtüv Merkblatt nicht beachtet wurde.
Bei meinen Dekra Prüfstellen ist es aufjedenfall keine gängige Methode.
Mein Tipp ist einen anderen Prüfer aufzusuchen.
Edit: Mein Prüfer sagt das nicht unbedingt eingeschlagen werden muss und der Prüfer dies je nach Umstand vor Ort und am KFZ. selber entscheidet.
Hab meine gerade mal verschränkt und eingeschlagen. Drückt man das Fahrzeug vorne runter dann schleift es auch.
Also mal umschauen und einen Prüfer aufsuchen der das nicht so penibel durchführt.
Bearbeitet von: florian112-96 am 23.05.2015 um 17:07:02
So steht es z.B. beim österreichischen TÜV:
"
Unter Beibringung der für eine Begutachtung erforderlichen Dokumente und Nachweise werden nachstehende Prüfungen, zur Erstellung eines Gutachtens hinsichtlich der Verkehrs- und Betriebssicherheit des umgerüsteten Fahrzeuges, durchgeführt:
- Anbauprüfung der Räder (Radanschluss, Radbefestigung). Prüfung der Freigängigkeit der Räder und der Bereifung unter allen auftretenden Betriebsbedingungen (z.B. voller Lenkeinschlag, Kotflügelkanten im eingefederten Zustand etc.).
..........."
LinkEine volle Freigängigkeit ist auch im eigenen Interesse, denn egal was der TÜV mal eingetragen hat, wenn es doch schabt könnte es bei der nächsten TÜV-Vorführung zu Problemen kommen, wenn Schleifspuren da sind.
Grüße
ChrisH
Bearbeitet von: ChrisH am 23.05.2015 um 18:36:36
"Ein adäquater Fahrer ist auch hier von Nutzen - womöglich aus dem Porsche-Lager. Eine gute Auto-Fee könnte ihm drei Worte ins Ohr geflüstert haben: Wozu eigentlich mehr?"
Zitat aus dem Test des BMW 323ti, AMS, Heft 20/1997
Hi,
mannmannmann - wenn ich das hier lese, fasse ich mir nur an den Kopf!
"Fahr zu einer anderen Prüfstelle" - Bullshit !!!
Wenn Ihr Zahnschmerzen habt, klappert Ihr dann auch mehrere Zahnärzte ab und der, der nichts findet ist der Beste?
Und wenn alle Prüfstellen nun das Gleiche feststellen - was dann?
Alle Prüfstellen doof, oder wie?
Wenn die Räder schleifen - egal in welcher Fahrsituation - ist das gefährlicher und unzulässiger Mist.
Im Extremfall und nur ein bisschen schleifen gibt's nicht.
Ob das nun mit anderer Einpresstiefe, Lenkeinschlagbegrenzern (suboptimal), anderen Felgen, Reifen oder weniger Tieferlegung zu beseitigen ist, muss man im Einzelfall sehen...
Ciao - Carsten
Bearbeitet von: cxm am 24.05.2015 um 10:47:07
Schöne Autos fangen mit "B" an - BMW und Borsche...
Hi,
mannmannmann - wenn ich das hier lese, fasse ich mir nur an den Kopf!
"Fahr zu einer anderen Prüfstelle" - Bullshit !!!
Wenn Ihr Zahnschmerzen habt, klappert Ihr dann auch mehrere Zahnärzte ab und der, der nichts findet ist der Beste?
Und wenn alle Prüfstellen nun das Gleiche feststellen - was dann?
Alle Prüfstellen doof, oder wie?
Wenn die Räder schleifen - egal in welcher Fahrsituation - ist das gefährlicher und unzulässiger Mist.
Im Extremfall und nur ein bisschen schleifen gibt's nicht.
Ob das nun mit anderer Einpresstiefe, Lenkeinschlagbegrenzern (suboptimal), anderen Felgen, Reifen oder weniger Tieferlegung zu beseitigen ist, muss man im Einzelfall sehen...
Ciao - Carsten
Bearbeitet von: cxm am 24.05.2015 um 10:47:07
(Zitat von: cxm)
Wie bitte??? Zeig mir EINMAL eine reale Fahrsituation, in der nur zwei Räder diagonal voll eingefedert sind und das bei vollem Lenkeinschlag?? Ich habe dutzende Runden auf der Nordschleife hinter mir. Drifte sehr gerne, viel und auch über Bodenwellen oder auch mit dem Vorderrad mal über einen Curb (da auch manchmal mit vollem Lenkeinschlag). Bei meinem E36 habe ich es einmal "geschafft" das er am Innenkotflügel geschliffen hat. Bei meinem E39 passiert garnix. Und beide hätten solch einen Test NIEMALS bestanden!! Würde gerne mal einen Sportwagen sehen, der diesen Test besteht. Da werden auch einige selbst im Serienzustand an ihre Grenzen stoßen. Das ganze ob wohl selbst auf der Renne nix schleifen würde.....
Wenn man sieht, wo man rein knallt, ist es untersteuern!
Hört man es nur, ist es übersteuern :)
Wie bitte??? Zeig mir EINMAL eine reale Fahrsituation, in der nur zwei Räder diagonal voll eingefedert sind und das bei vollem Lenkeinschlag?? Ich habe dutzende Runden auf der Nordschleife hinter mir. ...(Zitat von: Bikelive)
Hi,
warum warst Du nicht zur Stelle als die Kriterien für den Test der Freigängigkeit festgelegt wurden?
Du - und alle anderen auch, die meinen, es aus vermeintlicher Erfahrung besser wissen zu wollen - Ihr spielt in diesem Spiel nicht mit.
Werde KFZ Gutachter, Fahrwerks-Entwickler, meinetwegen auch professioneller Tuner o.ä. und treibe Dich in den entsprechenden Kreisen herum - ist stinklangweilig, kann ich Dir versichern...
Ciao - Carsten
Schöne Autos fangen mit "B" an - BMW und Borsche...
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Da stimme ich nur zu. So wie dieser Test ausgeführt wird weiß ich nicht wie dies auf der Straße ebenfalls erreicht wird. Wir bauen Gewindefahrwerke mit 110 mm Tieferlegung ein im Tüv bereich. Solche hersteller hätten doch gar keine chance wen bei vollem lenkeinschlag verschränkt wird.
Es ist doch kein bullshit zu einem anderen Prüfer zu fahren. Jeder kann selber entscheiden obs schleifen kann oder nicht. Und solange man weiß welche Strecken man fährt und nicht auf den schlechtesten Straßen unterwegs ist, passt es doch.
Und nicht jeder Prüfer ist doof weil er es nicht einträgt. Wie man sieht gibt es genug die den Test anders machen.
So sind einfach meine Erfahrung. Bei mir auf Arbeit ist seid 3 Jahren keiner auf die Idee gekommen die Räder beim verschranken einzuschlagen. Das wird immer davor gemacht.
Bearbeitet von: florian112-96 am 24.05.2015 um 12:37:19
Fzg. Vollausgeladen mit 80 km/h durch eine normale Autobahnausfahrt mit nem Radius von ca. 40-50m und mitten da drin ne heftige Bodenwelle. ;) das schleift meistens. Bei den Serien Fzg. Ist es so die Federwegsbegrenzer so ausgelegt sind das mit Serienmäßiger Bereifung nichts schleift.
Der Sinn und Zweck das man über 2 Ecken verschränkt ist der, dass man dadurch mit geringen Mitteln max. Last auf ein Rad bekommt und es max. Einfedert.
Mein altes Vogtland FW im E36 hat den Verschränkungstest bestanden an der HA, bin ich aber dann mit knapp 190 km/h durch die Kompression in der Fuchsröhre Gefahren hat's trotzdem geschliffen. So etwas birgt nun mal große Gefahren, vom Reifenschaden bis zum schlagartigen blockieren eines Reifens.
Beim TE lese ich es aber so heraus das er auf original Dämpfer nur andere Federn montiert hat und Zubehörfelgen. Bei nur kürzeren Federn und original Felgen passiert i.d.R. Nicht viel, da die original Federwegsbegrenzer ja noch wirken. Bei Zubehörfelgen mit abweichender ET oder andere nicht beachteten Einbauvorschriften kann's nun mal Schleifen.
Edit: Die 911er und andere Sportwagen die ich bereits da hatte schaffen alle diesen Test ;).
Edit2: ich habe mal in ein Gutachten ein Baugleichen Felge für dein Fzg. Geschaut, dort stehen einige interessante Auflagen drin. Z.B.
"An Achse 1 ist bei ungünstigen Zusammentreffen von Fertigungstoleranzen am Fzg. und Reifen durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkante eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination her zu stellen. Auf eine Nacharbeiten kann verzichtet werden, wenn durch Fahrversuche (voll beladen) nachgewiesen wird, dass die Freigängigkeit der Rad-Reifen Kombination ausreichend ist. "
Gleiches steht dort auch für Achse 2, somit
ist es also kein Wunder dass deine Kombination schleift, und der Prüfer hat korrekt gearbeitet in dem Er die max. Belastung die im Fahrversuch auftreten kann simuliert hat. ;).
Dass das nicht die Antwort ist die du hören willst ist mir klar ...
Bearbeitet von: Hessenspotter am 24.05.2015 um 12:56:24
Bearbeitet von: Hessenspotter am 24.05.2015 um 13:41:46
Mitglied seit: 06.02.2015
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Natürlich mussen die Auflagen erfüllt sein das ist Grundvoraussetzung.
Aber trotzdem muss man doch sagen das der Einschlag der Räder kein Muss ist und nicht überall praktiziert wird.
Jeder muss für sich selber entscheiden ob er das Risiko in Kauf nimmt das es doch mal schleift. Und diejenigen werden es auch eingetragen bekommen bei dem ein oder anderen Prüfer.
Ich hatte bis jetzt auch keine Ahnung das es anders gemacht werden kann. Bei meinen E46 wurde auch nur verschränkt und ich hab mich gefreut das alles positiv abgeschlossen wurde. Mit einlenken wäre das nicht so.
Wie bitte??? Zeig mir EINMAL eine reale Fahrsituation, in der nur zwei Räder diagonal voll eingefedert sind und das bei vollem Lenkeinschlag?? Ich habe dutzende Runden auf der Nordschleife hinter mir. ...(Zitat von: Bikelive)
Hi,
warum warst Du nicht zur Stelle als die Kriterien für den Test der Freigängigkeit festgelegt wurden?
Du - und alle anderen auch, die meinen, es aus vermeintlicher Erfahrung besser wissen zu wollen - Ihr spielt in diesem Spiel nicht mit.
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Ciao - Carsten
(Zitat von: cxm)
Ich habe mich sehr oft damit auseinander setzen müssen und man kann sich hier rüber stunden lang "streiten". Es sind genau meine Erfahrungen und die Rückmeldungen von KUNDEN (ja ich bin selbstständig -> Fahrzeugveredelung) die mir bis heute Recht geben. Ich sage nicht, das der Prüfer dumm ist oder etwas falsch gemacht hat! Zur Stelle sind ja nunmal auch genau diese Prüfer! Der eine trägt es ein und der Andere nicht. Das nennt man Ermessenspielraum. Dieser wird zwar durch Auflagen immer geringer aber er ist noch vorhanden. Der Test mit Volleinschlag und diagonal voll eingefederten Rädern ist für mich neu und so wie es beschrieben wurde, habe ich es auch noch nie bei einer Prüfstelle gesehen. Das jeweilige Rad auf einen Bock zu fahren? Ja. Das wurde auch bei mir schon gemacht. Ich verbaue übrigens nichts, wo ich selber nicht zu 100% hinter stehen kann. Selbst wenn ich "nur" Bremsbeläge gewechselt habe, mache ich eine Probefahrt. Ich will einfach nicht so arbeiten wie andere. Bei denen heißt es nur "schnell schnell, die AW`s laufen ja"
Wenn man sieht, wo man rein knallt, ist es untersteuern!
Hört man es nur, ist es übersteuern :)
Edit: frohe Pfingsten :-)
Aus meiner eigenen Erfahrung kann ich sagen das es sehrwohl einen Unterschied macht wer der Prüfer ist...d.h. ob er täglich nur HU's macht oder auch Eintragungen/Einzelabnahmen-
Ich bin als Beispiel schon einmal durch die HU gefallen, weil der Prüfer meinte ich hätte keine ABE für meine Depo-Rückleuchten (die haben ein E-Prüfzeichen) - die vorgeschriebenen Zusatzreflektoren waren verbaut...
Ich würde sagen, wenn diese Tests bei einer Tieferlegung (verschränkte Räder diagonal PLUS voller Lenkeinschlag) standardisiert hier durchgeführt werden würden, dann gäbe es 30-40 Prozent weniger tiefergelegte Fahrzeuge mit entsprechenden Rad-Reifenkombinationen...
Aber das ist meine Einschätzung, ich bin total unwissend...
Bearbeitet von: E36-Freak am 24.05.2015 um 18:51:35
Dieser Beitrag wurde vom Moderator Weiß-Blau-Fan-Rude am 23.05.2015 um 09:48:01 aus dem Forum "3er BMW - E30" in dieses Forum verschoben.
Hi,
wollte heute meine Lenso BSX 7,5 x 17 mit 215/40 bei meinem e30 cabrio eintragen lassen. Lief alles ganz gut, bis auf die Freigängigkeit
an der Vorderachse. Als der Prüfer im Kreis gefahren ist, konnte man kein Schleifton vernehmen.
Jedoch als das Fahrzeug auf der Bühne mit 2 untergelegten Felgen (über Kreuz) runtergelassen wurde, voll eingeschlagenem Lenkrad, da war die Freigänigkeit vorne nicht mehr gegeben.
Ich habe eine Tieferlegung von 55/35, was wirklich harmonisch ist.
Jetzt ist die Frage, was tun?
Ist es denn üblich, dass dieser Test bei voll eingeschlagenem Lenkrad gemacht wird. Das ist mir echt neu!!!!!!!
Bearbeitet von: Weiß-Blau-Fan-Rude am 23.05.2015 um 09:48:01(Zitat von: euli1)
Ja ist es sonst wäre es ja keine Freigängigkeitsprüfung sondern eine falsche eintragung wenns nicht passt !
was hier wieder diskutiert wird OJEOJE !
TÜV eintragungen sind kein Wunschkonzert!!sondern sollen möglichst eine technisch aussergewöhnlich machbarkeit dokumentieren , nur weil ein paar Buben unbedingt auf show bauen wollen, und Ihr auto halt grenzwertig gebaut ist, ist diese verschränkungspraxis auf keinen fall schlecht ganz im Gegenteil es ist mehr als Sinnvoll für den öffentlichen Strassenverkehr !
Man muss nämlich nicht dauernd bremsen wenn man hinter einer Kasperkarre herfährt die keine Kurven mit wellen, Löcher und Hubbel fahren kann !
Bearbeitet von: pat.zet am 25.05.2015 um 21:11:35
Mitglied seit: 17.02.2009
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116 Beiträge
Bei der Eintragung der Felgen an meinem ehemaligen E36 war das auch so. Das war vor ziemlich genau 5 Jahren.
Fahrzeug wurde aufgehoben, Felgen unter die Reifen, Hebebühne wurde abgelassen und die Reifen eingeschlagen.
Bei mir hat nichts geschliffen und das trotz tiefem Gewindefahrwerk und 8,5x17ET13 an der Vorderachse...vorher wurden die Kotflügel natürlich ordentlich gezogen ;)
Als ich vor 2 Jahren an meinem E92 die BBS Felgen, ebenfalls mit Gewindefahrwerk, eintragen lies war das nicht der Fall. Das war aber auch bei einem anderen Prüfer. Ob das jetzt am Prüfer lag oder daran, dass die Felgen damals nicht für den E36 freigegeben waren weiß ich nicht. Bei den BBS war die Kombination für den E92 im Gutachten freigegeben.
Was hat man von vier Ringen? Was soll mich ein Stern zieren? Zum Leben gehören Organe, der Mensch braucht doch zwei Nieren
S3,S4,S5,S6,S8 sind für mich S-Bahn Linien,A2,A3,A4,A5,A6,A8 sind für mich Autobahnen, Golf und Polo sind für mich Sportarten
Vermutlich ist es bei einzelabnahme , also felgen die auf anderen kfz Typen gehören mit der Verschränkung so , bei Serienstand oder Felgen mit Gutachten oder innerhalb der serien werte ( auch bei FW änderung ) wird und muss da wohl auch nix geprüft werden .
Aber ind dem Moment wenn ein GW FW nur mit einer räder Konfi geprüft wurde und man etwas breiter oder anders möchte müsste der TÜV genau diese Prüfung machen, bei allen Autos die ich besitze wurde das so geprüft, bei Z3 fahre ich HA e39 räder mit et 26 und OE 245 / 450 17 reifen da gibts kein Ga , daher wollte der Ing sicher gehen das da nix schleift , da hat er in meinen Augen völlig recht !
Deshalb hab ich die Verschänkung genau so wie der TÜV es will zu hause im Hof geprüft damit ich weiss ob sich Fart zum TÜV lohnt oder ob ich es lassen kann !
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Mitglied seit: 02.12.2014
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13 Beiträge
Erst einmal herzlichen Dank für die rege Beteiligung!
Da sieht man mal, dass die Freigängigkeit einer Rad/Reifenkombination von TÜV-Leuten unterschiedlich überprüft wird!
Der Eine macht einen Verschränkungstest mit eingeschlagenem Lenkrad, der Andere dreht einige Runden auf dem Hof und durchfährt einen
abgesengten Regenablauf.
Der heutige Prüfer (beschriebene Variante 2) öffnete noch während der Fahrt das Fenster und zeigte mir "Daumen hoch". :-))
Danach fuhr er noch einseitig mit dem Vorderrad auf eine Rampe und schlug das Lenkrad ein, begutachtete das und meinten daraufhin, da wäre noch
genügend Platz vorhanden. Fertig!
Meine Frage ist damit beantwortet. Es ist nicht üblich, dass ein Verschränkungstest mit eingeschlagenem Lenkrad durchgeführt wird!
Wenn ein tiefergelegtes Fzg. vom TÜV begutachtet werden soll kann ich nur anraten, dass dortige Prozedure im Vorfeld in Erfahrung zu bringen!
Spart Zeit, Ärger und Mühe!
Schönes Wochenende!