Dieser Beitrag wurde vom Moderator angry81 am 18.05.2015 um 19:44:13 aus dem Forum "3er BMW - E46" in dieses Forum verschoben.Hallo
habe eine Frage zum Rechtsverständnis ...
Der Wagen wurde vor noch nicht 6 Monaten bei einem Gebrauchtwagenhändler (ohne eig. Werkstatt) gekauft, allerdings mit einer teuren Gebrauchtwagengarantie von 1 Jahr (die ja nicht die gesetzl. Gewährleistung aushebelt).
Jetzt ist das Xenonlicht auf einer Seite ausgefallen - und es ist sicher nicht der Brenner, sondern mind. das Zündteil. Eigtl. habe ich schon ein günstiges Zündteil ersteigert, sehe aber lt. Internet, daß man beim Compakt ja auch die Stoßstange abbauen müsste, dann den Scheinwerfer auseinanderbauen, was ich mir nicht so ohne weiteres zumuten will. Ich vermute, daß der Scheinwerfer auch nicht dicht ist, also vielleicht Wasser zum Kurzschluß führt.
Wie sollte ich vorgehen? Leider bin ich weit entfernt vom Händler, vielleicht in einem Monat wieder in dessen Gegend... will aber nicht solange ohne sicheres Licht fahren.
Danke.
Bearbeitet von: angry81 am 18.05.2015 um 19:44:13