Rücktritt vom Kaufvertrag wegen Fahrwerksänderunge
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Hallo zusammen,
ich hab vor ca. 8 Wochen meinen Daily Driver (Mazda 3 Diesel) beim Mazda Vertragshändler gebraucht gekauft. Jetzt ist mir beim Wechsel von Sommer auf Winterreifen aufgefallen, dass das Auto mittels Eibachfedern tiefergelegt wurde. Da ich es als "Pfusch" sehe, originale Dämpfer zwecks Optik mit Sportfedern zu bestücken, bin ich natürlich nicht wirklich glücklich. Die Federn stehen weder im Kaufvertrag, noch wurde ich vom Verkäufer darüber informiert. Reicht das aus, um vom Kaufvertrag zurückzutreten?
Und ja, mir ist klar, dass das ein Anwalt wissen könnte, aber für das letzte Schreiben meines Rechtsanwaltes hab ich schon 119 Euro bezahlt.....
Mitglied: seit 2005
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Hallo FMXFluffer,
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Gruß
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Sind die Federn denn eingetragen? Und hast Du den Wagen "beim" Mazda-Händler oder "über" einen Mazda-Händler gekauft? Will fragen: wer war tatsächlich Dein Vertragspartner?
Eine Ja-Nein-Antwort wird Dir btw auch ein Anwalt nicht geben können. Unterm Strich hängts sehr von der Begründung ab, warum Du die Federn als erheblichen Mangel ansiehst - und, wenns vor Gericht gehen sollte, wie der Richter drauf und gelaunt ist. In dem Fall empfehl ich Dir ne ältere Richterin, also Ü55 ohne technischem Sachverstand, aber mit grüner Gesinnung ;-)
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Na ja es ist ein Gebrauchtwagen, hättest du damals richtig hingesehen, wäre es dir vll. auch vorher schon aufgefallen.
Ich denke das höchste, was du da rausschlagen kannst ist vll eine Nachbesserung, also neue, originale Federn verbauen lassen
Aber ne wirklich fundierte aussage kann dir tatsächlich nur ein Rechtsanwalt geben, vorher solltest du aber vll. einfach mal mit dem Händler sprechen.
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Mitglied seit: 31.08.2010
Fürstenfeldbruck
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62 Beiträge
Also ich hab das Auto beim Mazda Händler gebraucht gekauft.
Die Federn haben wohl eine ABE, eingetragen ist nichts.
Aber naja ich bin eigentlich schon der Meinung, dass derartige Änderungen mitgeteilt werden müssen. Schliesslich sieht man es ja auch nur, wenn ein baugleiches Fahrzeug daneben steht.
Also war das Autohaus auch der Verkäufer?
Hast Du denn die ABE?
Und ich stimm Dir zu: ich bin auch der Ansicht, dass der Umbau mitgeteilt werden muss. Aber ich halte auch die Gegenansicht (also: muss nicht mitgeteilt werden) für vertretbar. Es ist ja auch möglich, dass die vorherigen Federn gebrochen sind - und eine Reparatur dann in Form der Umrüstung erfolgte. Und da stellt sich mir die Frage: welcher Tausch eines Original-Teils in ein gleichwertiges Teil eines anderen Herstellers muss angegeben werden. Beispiel: Dir fährt einer ans Rücklicht, das Original-Licht ist Dir zu teuer - also greifst Du zu nem Licht aus dem Zubehör-Regal. Muss das dann mitgeteilt werden? Ist dieser "Mangel" - wenn es denn einer ist - erheblich? Von der Begründung hängts ab.
Für den Rücktritt stellt sich die Frage, ob der Mangel nun als erheblich einzustufen ist. Und da kommts halt wirklich, wie ich schon gesagt hab, auf die Begründung an. Wahrscheinlich führt die Gegenseite sogar aus, dass durch die Eibach-Federn (Eibach is ja nun auch nicht irgendwer, sondern schon was Ordentliches) das Fahrzeug eigentlich aufgewertet wurde, man also nicht von einem Mangel sprechen könnte. Erst recht nicht von einem erheblichen Mangel. Auch deswegen hab ich die 55jährige grüne Richterin ohne technischen Sachverstand angeführt - weil ich davon ausgehe, dass für eine Frau dieses Schemas "Original" zählt - und jede Veränderung mit Nicht-Originalteilen eine Abwertung darstellt.
Ich würd an Deiner Stelle allerdings auch, wenn Du unbedingt die Eibach-Federn loswerden willst, auf eine Umrüstung auf normale Federn drängen. Bzw. eigentlich primär auf eine Minderung des Kaufpreises. Irgendwann müssen die Stoßdämpfer ja eh gewechselt werden, und dann kannst Du gleich die Federn mit wechseln lassen.
Das ist wirklich eine der sechshundertfünfundneunzigtausendzweihundertdreiundachtzig Millionen Sachverhalte, die so und so ausgehen können. Und allgemein solltet Ihr Euch von der Vorstellung, dass Euch der Rechtsanwalt eine eindeutige Antwort auf Eure Frage gibt, verabschieden. Er wird das sagen, was Juristen immer sagen, wenn sie etwas gefragt werden: "Kommt drauf an." - und mit etwas Glück sagt er dann noch, worauf es ankommt. ;-)
Bearbeitet von: mb100 am 28.11.2014 um 16:23:54
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Da würde ich jetzt erstmal Entwarnung geben.
- Hast Du denn ABE-Unterlagen mitbekommen? Die brauchst Du ja ggf. beim TÜV oder einer Fahrzeugkontrolle durch die Polizei.
Wenn nein, den Händler auffordern, die zu besorgen!
- Eibach ist bei seinen Federn sehr moderat. Die Tieferlegungsfedern ergeben nicht viel Tieferlegung, deshalb harmoniert das durchaus mit den Seriendämpfern. Das sage ich, obwohl ich selber sehr kritisch bei Federn ohne angepasste Dämpfer bin.
- Zumindest beim MX-5 gab es Eibach-Federn auch im offiziellen Mazda-Zubhörprogramm beim Händler. Es könnte also gut sein, dass dieses Federn quasi die von Mazda sind. Dein Händler sollte das prüfen können oder Dir die Nummer der Eibach-Federn aus dem Mazda-Programm besorgen können. Dann Nummern mit denen auf den Federn abgleichen.
Also nicht gleich den Wagen zurückgeben, erstmal nachfragen, was eigentlich Sache ist!
Grüße
ChrisH
"Ein adäquater Fahrer ist auch hier von Nutzen - womöglich aus dem Porsche-Lager. Eine gute Auto-Fee könnte ihm drei Worte ins Ohr geflüstert haben: Wozu eigentlich mehr?"
Zitat aus dem Test des BMW 323ti, AMS, Heft 20/1997
Der Mangel scheint ja sehr "groß" zu sein, wenn man erst nach 8 Wochen durch den Wechsel der Räder merkt, dass andere Federn drin sind.
MfG
Hallo!
Der Mangel scheint ja sehr "groß" zu sein, wenn man erst nach 8 Wochen durch den Wechsel der Räder merkt, dass andere Federn drin sind.
Du zerlegst dein Auto nach dem Kauf immer erst und schaust dir alles an? Es gibt genügend Mängel, die sich nicht sofort, sondern erst viel später bemerkbar machen. Gerade wenn gekürzte Dämpfer nötig wären, merkt man das nicht sofort.
Na ja, auch wenn der TE das als Mängel sieht wird es meiner Meinung nie als solcher vor einem Gericht als Wandlungsgrund standhalten.
Warum kontaktiert der TE nicht einfach mal den Händler? Irgendwie gewinnt man den Eindruck der TE wollte die Kiste aus anderen Motiven wieder loswerden und sucht hierzu irgendeinen Grund. Wie wäre es mit dem Einbau von originalen Federn?
Ggf. können die aber auch wirklich aus dem Zubehörkatalog stammen. Ich dächte sogar, dass Mitsubishi damals Eibach als original Zubehör verkauft hat.
If it looks good, you'll see it;
If it sounds good, you'll hear it,
if it's marketed good, you'll buy it;
but...if it's real, you'll feel it.
Na ja, auch wenn der TE das als Mängel sieht wird es meiner Meinung nie als solcher vor einem Gericht als Wandlungsgrund standhalten.(Zitat von: MTnippon)
Stimmt - in aller erster Linie allerdings, weil es keine Wandlung mehr gibt. Die wurde im Zuge der Schuldrechtsreform vor ca. 15 Jahren abgeschafft. Bzw. hat das Kind einen neuen Namen bekommen - und heißt nun "Rücktritt". ;-)
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Wie auch immer Einstein, das Prinzip ist das Gleiche. ;-)
Bearbeitet von: MTnippon am 02.12.2014 um 17:35:47
If it looks good, you'll see it;
If it sounds good, you'll hear it,
if it's marketed good, you'll buy it;
but...if it's real, you'll feel it.
Du zerlegst dein Auto nach dem Kauf immer erst und schaust dir alles an? Es gibt genügend Mängel, die sich nicht sofort, sondern erst viel später bemerkbar machen. Gerade wenn gekürzte Dämpfer nötig wären, merkt man das nicht sofort.
Du solltest vielleicht mal bei Wikipedia Sachmangel durchlesen, vielleicht verstehst du dann was ich meine. mb100 hat ja schon ausgeführt, dass es fraglich ist ob ein "erheblicher" Mangel vorliegt und das ist imho absolut nicht der Fall wenn hochwertige Federn, die sogar beim Vertragshändler direkt erworben werden können und ABE haben, eingebaut werden.
Wenn er jetzt selber den Mazda weiterverkaufen wollte, würde er die Federn wahrscheinlich noch als tolle Wertsteigerung anpreisen.
MfG
Hallo!
Ich habe schon verstanden, was du meinst, ich fand nur die Formulierung nicht passend.
Gruß, Ralf
Man kann sich aber auch echt anstellen. Er ist wohl nicht zu tief, da du überall hoch kommst. Er ist wohl nicht zu hart, du hast Probe gefahren.
Wo ist das Problem? Das ist quasi Sonderausstattung. Als nächstes entdeckst du einen Austausch Luftfilter.
Es gibt den Satz "gekauft wie gesehen" zwar nicht mehr, aber man sollte sich entweder vorher schlau machen, wenn dir das so wichtig ist, oder nachher nicht drüber jammern. Ich will dich echt nicht angreifen o.ä., aber bei dieser Ammi-Verklag-mich-doch-Mentalität geht mir schon ein klein wenig der Hut hoch.
@MTnippon: Mitsubishi verkauft heute noch Eibach 30/25 Federn als Originalzubehör. Aber ist ja auch legitim. Du kaufst ja auch kein BMW Getriebe, sondern ein ZF usw. Es wird überall alles nur zugeliefert. Es ist halt "relativ selten", das unverblümt der echte Hersteller drauf steht, wie hier Eibach.
less traction - more action!
EAT/SLEEP/DRIFT
Ich dächte ich hätte damals mal in einem Zubehörprospekt als sog. Sporttuning federn von Eibach gesehen.
Hey, ich hab nix gegen Mitsubishi, ich hatte selber mal einen Lancer und einen Carisma. Und würden die Motoren nicht so mickrig sein könnte heute evtl. ein 3000er und ein Sigma (ja, gibt's heute nicht mehr) vor der Tür stehen.
If it looks good, you'll see it;
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but...if it's real, you'll feel it.