Totalschaden von vorbesitzer verschwiegen
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Tag erstmal,
So eben ne Vorladung der Polizei gekriegt wegen Betrug. Was mich direkt verblüfft hat und habe mich sofort an den Käufer meines Autos gewendet was dort los sein soll. Er hat das Auto auch schon wieder weiter verkauft und der neue Besitzer hatte einen Unfall den er reparieren wollte aber die Versicherung sich nun quer stellt da dieses Auto schon einmal als Totalschaden gemeldet wurde. Nun jetzt kommen wir zu der schlimmen sache. Habe das Auto als "in meinem Besitz unfallfrei verkauft". Hatte das Auto lediglich mit einer kaputten Haube gekauft, War nur eine Niere eingedrückt und die Haube sowie Niere gewechselt. Dennoch hatte ich das Auto als "Unfallwagen (Haube)" gekauft.. was kann nun auf mich zukommen? Muss ich blechen oder geht das an meinen Vorbesitzer weiter da er mir einen Totalschaden verschwiegen hatte. Termin habe ich erst am Montag kann aber trotzdem nicht mehr ruhig sitzen ohne zu wissen was auf mich zu kommt. Jemand hilfe?
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Hallo Dennis-M3,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Totalschaden von vorbesitzer verschwiegen"!
Gruß
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Im Grunde Anwalt nehmen ...
Wenn du den Wagen auch als "Unfallfrei" gekauft hast und es beweisen kannst, dann bist du vermutlich raus.
Ohne zu Wissen was genau im Vertrag stand kann dir keiner helfen.
=> Vertrag (und sonstiges was du evtl. noch vom Kauf hast) nehmen und zum Anwalt .
Ein flotter 3er macht immer Spaß.
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In einem solchen Fall solltest du so schnell wie möglich nen Anwalt aufsuchen.
Und nimm auf jeden Fall die Kaufverträge mit die du als Verkäufer und auch damals als Käufer des Fahrzeuges unterzeichnet hast.
Und wenn du hast nimm auch alle TÜV Berichte und weiteren Rechnungen mit die den Zustand deines ehemaligen Fahrzeuges belegen können.
Gruß und alles Gute
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Ja wie gesagt Montag ein Termin die sache ist aber die hab ihn ja als Unfall gekauft dennoch steht dort nix wegen einem totalschaden. Den hat ja der vorBesitzer einkassiert kann man ja auch in seiner Versicherung einsehen.. ein Unfallwagen ist ja nicht gleich ein totalschaden oder sehe ich das falsch
Wenn du nachweisen kannst, dass du den Wagen als unfallfrei gekauft hast, bist du raus und der Vorbesitzer ist dran.
Weil derjenige der den Wagen von dir gekauft hat, gibt es im Prinzip an den Vorbesitzer weiter, jetzt musst du die Sache wieder weitergeben bis derjenige gefunden ist, der es tatsächlich verschwiegen hat.
Wahrscheinlich wieder ne Luftnummer, die allen Beteiligten nur Geld kostet und wo nichts bei rumkommt...
Mitglied seit: 16.04.2014
Pirna
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40 Beiträge
hab ihn ja als Unfall gekauft dennoch steht dort nix wegen einem totalschaden. Den hat ja der vorBesitzer einkassiert kann man ja auch in seiner Versicherung einsehen.. ein Unfallwagen ist ja nicht gleich ein totalschaden oder sehe ich das falsch
(Zitat von: Dennis-M3)
Ohje, jetzt hast du ein Problem. Unfall ist Unfall, egal ob nur nen krummer Kotflügel oder nen wirtschaftlicher Totalschaden. Beides wird "NUR" als Unfall deklariert.
Ein "in meinem Besitz unfallfrei" gibt es leider nicht. Entweder ist das Fahrzeug seit der Herstellung unfallfrei oder nicht.
Wenn du das Fahrzeug als Unfallwagen gekauft hast, musst du den Wagen auch wieder als Unfallwagen verkaufen. Egal ob du selber nochmal nen Schaden hattest oder nicht. Solltest du den Vorschaden, als du den Wagen wieder gekauft hast, verschwiegen haben so kannst du jetzt ein ernsthaftes Problem haben.
Aber dass kann dir ein Anwalt ganz genau erleutern.
Bearbeitet von: just-relax am 12.11.2014 um 19:18:47
hab ihn ja als Unfall gekauft dennoch steht dort nix wegen einem totalschaden. Den hat ja der vorBesitzer einkassiert kann man ja auch in seiner Versicherung einsehen.. ein Unfallwagen ist ja nicht gleich ein totalschaden oder sehe ich das falsch(Zitat von: Dennis-M3)
Ohje, jetzt hast du ein Problem. Unfall ist Unfall, egal ob nur nen krummer Kotflügel oder nen wirtschaftlicher Totalschaden.
Bearbeitet von: just-relax am 12.11.2014 um 19:18:47
(Zitat von: just-relax)
Jemand zerkratzt mit den Kotflügel mit einem Schlüssel und macht ne Delle mit seinem Fuß, ich wechsel den Kotflügel inkl. neuer Lackierung.
Jemand fährt mir in die Seite, ich wechel den Kotflügel inkl. neuer Lackierung.
Wo ist der Unterschied?
Ich denke nicht, dass man das so pauschal sagen kann wie du oben.
Schon gar nicht bei einem Totalschaden.
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Einmal falsch das Kreuz gesetzt und ich bin der gearschte.. oje
Servus
Uuuiuuiiiiiuii dad hört sich ja gut an!! Ich hab ein ähnliches Problem gehabt mit einem Händler der mir ein Wagen verkauft hat als unfallfrei und das der Händler verpflichtet ist sich nur informieren und Ein Gutachten zu erstellen! Du kannst damit auf jeden Fall rechnen das es zu einem Vergleich oder sogar zu einer Rücknahme deinerseits erfolgen wird!! Das heisst das du wenn du Glück hast du nur einen bestimmten Betrag zu bezahlen der den tatsächlichen wert beziffert und den Rest zurück bezahlst!! Der Händler hat das Recht sich das gesamte Geld zurückzuholen und wenn der Kunde das Auto nicht will dir die Kiste eventuell auch noch mit etwaigen Kosten die entstandenen sind zu verlangen!!
Versuche dich mit beiden Gütlich zu einigen!!
Das heisst im Klartext, dad ist auch bei kleineren Mängeln ist das schon je nach schaden, ein Unfallwagen!! Das muss im Vertrag schon drin stehen, sonst ist das sozusagen Betrug wenn auch nicht für absichtlich!!
Du kannst aber auch wenn es darauf ankommt für jeden gefahrenen Km ein Gewisses Budget verlangen der den Wert des Wagens auch vermindert!!
RECHENBEISPIEL
15000€ Wert des verkauften Wagens
Nach dem Kauf ist der Kunde ca 1000km gefahren! Je nach klasse Größe des Fahrzeugs kannst du dann zb 30 Cent pro Km verlangen, also 300€!!
So läuft das ungefähr ab!!
Mein Fahrzeug hat sich als Totalschaden herausgestellt und da ich 10000 km gefahren bin musste ich ca 3000€ abrechnen und bekam den Rest wieder ausbezahlt!!
Erkundige dich aber auf jeden Fall bei einem Anwalt beim ADAC und bei dem Verbraucherschutz um dich auf eventuelle Rechtsansprüche einzustellen und keine groben weitere Fehler zu machen!!
Lass den Kopf nicht hängen und versuche dich mit beiden zu einigen!!
aktuell gesperrt
Baden-Württemberg - Freiburg
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1258 Beiträge
ich würde mal ganz schnell vergessen was hier alles an halbwissen geschrieben wird...
besorg dir nen gescheiten fachanwalt und lass den das klären ..
recht haben und recht bekommen ist einfach sowas von nich das gleiche!
Mitglied seit: 01.01.2009
windeck
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Hallo.wenn die Versicherung weis das der schon mal Abgerechnet war,dann wissen die doch auch wer den Unfall hatte.
Ohje, jetzt hast du ein Problem. Unfall ist Unfall, egal ob nur nen krummer Kotflügel oder nen wirtschaftlicher Totalschaden. Beides wird "NUR" als Unfall deklariert.
Ein "in meinem Besitz unfallfrei" gibt es leider nicht. Entweder ist das Fahrzeug seit der Herstellung unfallfrei oder nicht.
Wenn du das Fahrzeug als Unfallwagen gekauft hast, musst du den Wagen auch wieder als Unfallwagen verkaufen. Egal ob du selber nochmal nen Schaden hattest oder nicht. Solltest du den Vorschaden, als du den Wagen wieder gekauft hast, verschwiegen haben so kannst du jetzt ein ernsthaftes Problem haben.
Aber dass kann dir ein Anwalt ganz genau erleutern.
Bearbeitet von: just-relax am 12.11.2014 um 19:18:47
(Zitat von: just-relax)
Habe das Auto als "in meinem Besitz unfallfrei verkauft"
Ich denke nicht das, wenn seine Formulierung im Kaufvertrag wirklich so steht "in meinem Besitz unfallfrei", man ihm an den Karren pissen kann. In der Zeit wo der Wagen in seinem Besitz war hatte er nunmal keinen Unfall. Den Rest musst Du deinen anwalt machen lassen, alles was hier gesagt wird ist Rätselraten.
Halt uns auf dem Laufenden!
Habe das Auto als "in meinem Besitz unfallfrei verkauft"
Ich denke nicht das, wenn seine Formulierung im Kaufvertrag wirklich so steht "in meinem Besitz unfallfrei", man ihm an den Karren pissen kann. In der Zeit wo der Wagen in seinem Besitz war hatte er nunmal keinen Unfall. Den Rest musst Du deinen anwalt machen lassen, alles was hier gesagt wird ist Rätselraten.(Zitat von: angry81)
Ja, aber er wusste auch, dass der Wagen vorher einen Unfall hatte, auch wenn er nur von einem kleinen Unfall wußte.
Damit hat er im Kaufvertrag falsche Angaben gemacht, denn auf einen Unfall muss er ungefragt hinweisen.
--> Ab zum Anwalt!
Grüße
ChrisH
"Ein adäquater Fahrer ist auch hier von Nutzen - womöglich aus dem Porsche-Lager. Eine gute Auto-Fee könnte ihm drei Worte ins Ohr geflüstert haben: Wozu eigentlich mehr?"
Zitat aus dem Test des BMW 323ti, AMS, Heft 20/1997
Das gilt es ja eben raus zu finden :)
In meinem Besitz unfallfrei finde ich eindeutig und richtig. Hat er den Wagen generell als unfallfrei verkauft (Haken bei unfallfrei) dann wird das sicherlich problematisch.
War nicht korrekt den Wagen als unfallfrei zu verkaufen.
Ist ja ein beträchtlicher Mangel und Preisunterschied. Egal wie groß der Unfall war.
Vor Allem weil du den Wagen ja als Unfallwagen gekauft hast. Da hast du den auch sicher zu einem günstigeren Preis gekauft als wie wenn die Karre unfallfrei gewesen wäre ...
Da wird Dir in meinen Augen schon zu recht "an die Karre gepisst".
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 02.03.2010
Gründau
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Habe ihn selbst für 5.4 gekauft und für 6.6 verkauft mit Haube Folierung neuen Felgen und reifen. Bremsen gemacht etc.. ich habe lediglich im Vertrag stehen in meinem Besitz keinen Unfall! Über die neue Motorhaube habe ich mündlich geredet
ich habe lediglich im Vertrag stehen in meinem Besitz keinen Unfall! Über die neue Motorhaube habe ich mündlich geredet
(Zitat von: Dennis-M3)
Worüber ihr gesprochen habt wird -im schlimmsten Fall vor Gericht- egal sein. Dann kann jede behaupten was er will -> Schutzbehauptung.
Die Bemerkung "in deinem Besitz kein Unfall" ist -für mich- eindeutig. Es ist keine Rede davon was vor dir war sofern NICHTS angekreuzt ist unfallfrei.
Wenn man weiß, dass es ein Unfallwagen ist, muss man den Käufer darauf hinweisen.
Meine Meinung.
Wäre auch sofort zum Anwalt.
Wenn man weiß, dass es ein Unfallwagen ist, muss man den Käufer darauf hinweisen.
Hat er, mündlich.
Wäre auch sofort zum Anwalt.
Termin hat er schon. Die Beiträge zu lesen wäre von Vorteil....
Für mich hört es sich halt nicht so an, als hätte er dem Käufer konkret gesagt, es ist ein Unfallwagen.
Und mit dem zum Anwalt gehen, meinte ich, dass ich genauso wie der Käufer zum Anwalt gegangen wäre.
Ist doch da klar, dass sich da die Obrigkeit an den letzten Verkäufer wendet.
Das gilt es ja eben raus zu finden :)
In meinem Besitz unfallfrei finde ich eindeutig und richtig. Hat er den Wagen generell als unfallfrei verkauft (Haken bei unfallfrei) dann wird das sicherlich problematisch.(Zitat von: angry81)
Wie gesagt "In meinem Besitz unfallfrei" gibts nicht. Wenn Du nen handschriftlichen Vertrag machst und das so dahinschreibst, gibts das desswegen auch nicht. Und ein mitteilungspflichtiger Schaden ist jede Nachlackierung, weil hinterher eben nichtmehr festgestellt werden kann, obs nur ein Kratzer war oder nicht. Also lieber sagen.
Quelle: https://autokaufrecht.info/2007/12/beschaffenheitsvereinbarung-beim-autokauf-unfallfrei/[/url]
Es kommt nunmehr in erster Linie darauf an, ob die Sache bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Ist eine Beschaffenheit nicht vereinbart, so ist entscheidend, ob sich die Sache für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst, ob sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann (§ 434 I BGB). Fehlt es hieran, so ist die Sache mangelhaft;
[...]
Bei der Abgrenzung zwischen einem Bagatellschaden und einem Sachmangel kann auf die ständige Rechtsprechung des BGH zur Offenbarungspflicht von Schäden und Unfällen bei dem Gebrauchtwagenkauf zurückgegriffen werden. Danach muss der Verkäufer eines Gebrauchtwagens einen Schaden oder einen Unfall, der ihm bekannt ist oder mit dessen Vorhandensein er rechnet, grundsätzlich auch ungefragt dem Käufer mitteilen, wenn er sich nicht dem Vorwurf arglistigen Verschweigens aussetzen will, es sei denn, der Schaden oder der Unfall war so geringfügig, dass er bei vernünftiger Betrachtungsweise den Kaufentschluss nicht beeinflussen kann. Die Grenze für nicht mitteilungspflichtige Bagatellschäden ist bei Personenkraftwagen sehr eng zu ziehen. Als Bagatellschäden hat der BGH bei Personenkraftwagen nur ganz geringfügige äußere Lackschäden anerkannt, nicht dagegen andere Blechschäden, auch wenn sie keine weitergehenden Folgen hatten und der Reparaturaufwand nur gering war (vgl. BGH, Urt. v. 10.10.2007 - VIII ZR 330/06; BGH, WM 1987, 137; 1982, 511). Ob das Fahrzeug nach dem Unfall fachgerecht repariert worden ist, hat hierfür keine Bedeutung (vgl. BGH, WM 1983, 934).
Ich sehe das so, daß er das Auto als Unfaller gekauft und unfallfrei weiterverkauft hat. Somit ist er der mit der A...karte.
Das mit der Versicherung seh ich jetzt mal nicht so eng, selbst wenn das Ding ein Totalschaden war, kann es irgendwo repariert wieder auftauchen. Totalschaden heisst ja nur, daß sich eine Reparatur (für die Versicherung) nicht lohnt. Und nicht, daß das Ding direkt in die Presse wandert. Jemand anders hat vielleicht Spass dran das Ding in Eigenregie wieder herzurichten mit ettlichen Arbeitsstunden. Nur die Werkstatt macht das halt nicht umsonst...
Bearbeitet von: Stefan177 am 16.11.2014 um 01:08:48
Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser.
Ein letztes Mal, auf die alten Fehler...